Liebe Forenmitglieder, ich würde gerne Euren Rat zu einer theoretischen Frage einholen. Gegeben sei folgender Fall:
Frau P. arbeitet als Raumpflegerin bei einer Einrichtung der katholischen Kirche, der sie seit ihrer Taufe angehört. Empört über einige Skandale und die undemokratischen Strukturen, beschließt sie an Tag X aus der Kirche auszutreten. Ihre Arbeitgeberin spricht ihr daraufhin umgehend eine außerordentliche Kündigung aus. In der zuständigen Arbeitsagentur besteht Uneinigkeit darüber, ob in diesem Fall gemäß §159 SGB III eine Sperrzeit eintritt, oder ob dem ein wichtiger Grund entgegensteht.
Würde der Eintritt einer Sperrzeit einen Verstoß gegen Art 4 Abs. 1 GG darstellen? Wie wäre dies zu begründen?
Vielen Dank im voraus!