(Da ich auf die Rechte aus dem Grundgesetz eingehe hier unter Verfassungsrecht gepostet)
Hallo, ich hab eine etwas speziellere Frage. Es geht um Räuchern in einer Mietwohnung. Bei der Räucherung mit einer Räucherschale wird eine Räucherkohle verwendet, auf der Harze und andere Bestandteile darauf gelegt werden. Es ist leider gesetzlich vorgeschrieben, dass in den Zimmern ein Rauchmelder zu hängen hat. Ich mache alle ab, da diese selbst bei der Zubereitung von Bacon angehen und bei einer Räucherung in der Regel 2 von denen piepen. Wir räuchern so alle 2 Tage und es wäre zu umständlich alle 2 Tage die Teile abzuhängen. Sind alle in einer Tüte, damit die nichts vom Rauch abbekommen. Der Vermieter hat leider "intelligente" Rauchmelder eingebaut, diese Funken untereinander und mit der Zentrale. Zentrale bekommt dann mit, dass die nicht montiert sind und schickt uns Briefe mit Terminen zur Begutachtung.
Ich bin der Meinung, dass die rituelle Räucherung Bestandteil meiner Religion ist und beziehe mich auf das Grundgesetz. Die Rauchmelder schränken mich in der Ausübung meiner Religion ein und deswegen will ich diese nicht montieren.Neben der Religion ist ja auch das Persönlichkeitsrecht vom Grundgesetz abgesichert, was in meinem Fall durch die Rauchmelder-Pflicht ebenfalls eingeschränkt wird. Viele, die auch räuchern empfehlen einfach eine Tüte oder einen Gummihandschuh über die teile zu stülpen. Das deutsche Gesetz ist ja biegsam, kann ich es in meinem Fall auch etwas biegen um die Rauchmelder-Pflicht zu umgehen? Die Xyz hat ja auch mehr als 7000 Klagen am Hals und bekommt trotzdem Unterstützung vom Staat in Form meiner Steuergelder. Die biegen ja auch das Gesetz um. Und bei Einschränkung des Grundgesetzes sollte das doch einfacher sein.