Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

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reisender
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Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von reisender »

Hallo,
angenommen x würde eine Verfassungsbeschwerde wegen der sogenannten Coronanotbremse einreichen.

Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei.

Bei einer mündlichen Verhandlung bestünde jedoch Anwaltszwang, richtig?

Kommt es immer bei einer Verfassungsbeschwerde zu einer mündlichen Verhandlung?

Kann ich auf eine mündliche Verhandlung verzichten und muss die Gegenseite auch einverstanden sein?

Danke

Reisender
hambre
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von hambre »

angenommen x würde eine Verfassungsbeschwerde wegen der sogenannten Coronanotbremse einreichen.
Die Voraussetzungen dafür sind x bekannt? Wenn ja, dann verstehe ich die Frage nicht.
ktown
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben: 21.04.21, 23:12
angenommen x würde eine Verfassungsbeschwerde wegen der sogenannten Coronanotbremse einreichen.
Die Voraussetzungen dafür sind x bekannt? Wenn ja, dann verstehe ich die Frage nicht.
Die Frage zeigt doch auf, dass dem x die Voraussetzungen nicht bekannt sind. :wink:
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Heiko66
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Heiko66 »

Man könnte die Frage ja auch anders formulieren. Wie ist es besonders kostengünstig möglich überprüfen zu lassen, ob die gestern beschlossenen massiven Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig sind oder nicht? Was ist der preiswerteste Weg und was kostet dieser ungefähr und innerhalb welcher Zeit ist mit einer Antwort auf diese Frage zu rechnen? Wie muss vorgegangen werden um möglichst schnell eine Antwort vom höchsten Gericht zu erhalten? Eine Antwort nach dem 30.06. hilft ja aller Voraussicht nach nicht mehr.

Die Antwort bestimmt wird schon jemand anders klagen ist bestimmt richtig aber an Trivialität kaum zu überbieten. Daher interessiert die Frage wie vorzugehen ist, wenn man selbst etwas tun möchte und was das kostet wenn man selbst aktiv werden möchte. Vom Prinzip her dürfte das die Frage überhaupt des Tages/der Woche sein, die fast jeden Laien der keine Ahnung von Recht hat umtreibt.
ktown
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von ktown »

Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:22Was ist der preiswerteste Weg
Die FDP machen lassen. Auch wenn es trivial klingen mag. :wink:
Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:22was kostet dieser ungefähr
nichts
Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:22innerhalb welcher Zeit ist mit einer Antwort auf diese Frage zu rechnen?
Vermutlich nächste Woche.
Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:22Vom Prinzip her dürfte das die Frage überhaupt des Tages/der Woche sein, die fast jeden Laien der keine Ahnung von Recht hat umtreibt.
:lachen: Meinen sie nicht auch, dass sie da nicht für alle sprechen können. Eine Vielzahl der Bürger (ich behaupte mal es ist noch eine eindeutige Mehrheit) weiß mit diesem neuen Gesetz umzugehen und erachtet diese, ob der Uneinigkeit in der Länderebene bei den Regierenden, als notwendig. Es ist wie im Kindergarten. Können sich die Kleinen nicht einigen und meinen jeder für sich sein Ding zu machen, dann muss halt von oben herab Regeln festgelegt werden.

Es ist erstaunlich, wie sehr man darum bemüht ist seine vermeintlichen Einschränkungen zu bekämpfen und dabei den Blick zum Nachbarn vergisst.
Die Länder die massive Restriktionen durchgezogen hatten stehen derzeit mit ihren Inzidenzwerten sehr gut da.
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reisender
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von reisender »

Heiko66 schrieb:
"Man könnte die Frage ja auch anders formulieren. Wie ist es besonders kostengünstig möglich überprüfen zu lassen, ob die gestern beschlossenen massiven Grundrechtseinschränkungen verfassungswidrig sind oder nicht? Was ist der preiswerteste Weg und was kostet dieser ungefähr und innerhalb welcher Zeit ist mit einer Antwort auf diese Frage zu rechnen? Wie muss vorgegangen werden um möglichst schnell eine Antwort vom höchsten Gericht zu erhalten? Eine Antwort nach dem 30.06. hilft ja aller Voraussicht nach nicht mehr."

Dann tun wir das doch mal und stellen Sie nochmal so, s.o. und bitten die geschätzten Kommentatoren, in Betracht zu ziehen, dass das BVG eine demokratische Institution ist, die eben auch dem Laien als Rechtsinstanz zur Verfügung steht. Auf diesem Level ist es auch irrelevant, ob er Jurist ist, denn als Bürger dieses Staates hat er eben auch das Recht, sich ans Bundesverfassungsgericht zu wenden und möchte für diesen theoretischen Fall von den Moderatoren eben ein paar theoretische Hilfestellungen. Ob diese sein Vorgehen als sinnvoll erachten ist nicht relevant. Wenn sie natürlich keine Antwort erteilen möchten ist das eine andere Sache, dann bittet er lediglich darum, dies so zu sagen damit er seine Zeit nicht verschwendet (P.S.: Der engagierte Bürger wäre übrigens durchaus bereit einige 1000EUR in eine solche Beschwerde zu investieren, da ihm Recht wichtiger ist als Geld, aber möchte trotzdem, da er ein Pfennigfuchser ist, vorher alle Optionen abklären).
Heiko66
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Heiko66 »

Die FDP machen lassen. Auch wenn es trivial klingen mag.
Die Frage war ja was ist der preiswertes Weg, wenn man selbst tätig werden möchte. Daher ist die Antwort
nichts
falsch, wenn es nicht einen kostenfreien Weg gibt selbst tätig zu werden.
Eine Vielzahl der Bürger (ich behaupte mal es ist noch eine eindeutige Mehrheit) weiß mit diesem neuen Gesetz umzugehen und erachtet diese, ob der Uneinigkeit in der Länderebene bei den Regierenden, als notwendig.
Auch die VIelzahl der Bürger dürfte interessieren, ob das Gesetz nun verfassungswidrig ist oder nicht. (Sollte es in einem Rechtsstatt zumindest)
Können sich die Kleinen nicht einigen und meinen jeder für sich sein Ding zu machen, dann muss halt von oben herab Regeln festgelegt werden.
Da sind wir uns ja einig. Aber es sollte nur das festgelegt werden, was auch nicht verfassungswidrig ist. Das gilt im großen und im kleinen...
Die Länder die massive Restriktionen durchgezogen hatten stehen derzeit mit ihren Inzidenzwerten sehr gut da
Gut dastehen ist aber keine rechtliche Antwort auf die Frage ob der weg dahin rechtlich sauber ist. Wenn wir alle Infizierten und die, die sich vrsl. nicht an die Regeln halten erschießen wäre das bestimmt auch eine wirksame Maßnahme. Ich bin sicher man würde da auch von den Inzidenzwerten gut dastehen.
ktown
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von ktown »

Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:56Gut dastehen ist aber keine rechtliche Antwort auf die Frage ob der weg dahin rechtlich sauber ist.
Das impliziert m.M.n., dass es rechtlich nicht sauber ist.
Heiko66 hat geschrieben: 22.04.21, 08:56Wenn wir alle Infizierten und die, die sich vrsl. nicht an die Regeln halten erschießen wäre das bestimmt auch eine wirksame Maßnahme.
Wäre das rechtlich sauber? Ich denke nicht. Es verstößt gegen den Art des GG den die Querdenker nur für sich beanspruchen.

Ich stelle mir die Frage und die würde ich, mal abgesehen von der AfD allen anderen Parteien der Opposition stellen: Welche Maßnahme ist den verhältnismäßig um weiterhin denen die an Covid erkranken nicht den Art 2 Abs. 2 GG zu verwehren.
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Chavah »

Fangen wir mal ganz vorne an. Hat der Einzelbürger die Legitimation, direkt beim BVerfG zu klagen?

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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von ktown »

Chavah hat geschrieben: 22.04.21, 09:45 Fangen wir mal ganz vorne an. Hat der Einzelbürger die Legitimation, direkt beim BVerfG zu klagen?

Chavah
Dazu sagte das BVerfG
Die Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden, durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten (vgl. Art. 1 bis Art. 19 GG) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103, Art. 104 GG) verletzt zu sein.
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hambre
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von hambre »

Hat der Einzelbürger die Legitimation, direkt beim BVerfG zu klagen?
Ja, aber erst wenn der ordentliche Gerichtsweg zuvor vollständig beschritten wurde. D.h. man muss erst vor dem zuständigen VG klagen, dann vor dem OVG und dem BVG und dann auch noch die jeweiligen Rechtsmittel kennen. Spätestens beim OVG ist ein Anwalt erforderlich. Erst wenn alle einfachgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist eine Klage eines Einzelbürgers vor dem BVerfG zulässig.

Im Hinblick darauf, dass die FDP wohl ohnehin eine Normenkontrollklage einreichen wird erscheint es wenig sinnvoll den mühsamen Weg zu gehen, den eine Einzelperson gehen müsste. Mit Glück gerät man auf dem Rechtsweg an ein Gericht, das selbst eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit veranlasst.

Wem nicht einmal bekannt ist, welche Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde vorliegen müssen, der wird zudem mit ziemlicher Sicherheit an den strengen Begründungsanforderungen des BVerfG scheitern.
Zuletzt geändert von hambre am 22.04.21, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
Chavah
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Chavah »

Eben @ hambre, genau darauf wollte ich hinaus.

Chavah
hambre
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von hambre »

P.S.: Der engagierte Bürger wäre übrigens durchaus bereit einige 1000EUR in eine solche Beschwerde zu investieren, da ihm Recht wichtiger ist als Geld, aber möchte trotzdem, da er ein Pfennigfuchser ist, vorher alle Optionen abklären
Dann sollte er sich nicht scheuen, einen Anwalt zu beauftragen, der genauso engagiert ist wie er selbst. Eine Verfassungsbeschwerde kostet auch beim Durchschreiten des vollständigen Rechtsweges kein Vermögen.
Heiko66
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Heiko66 »

Im Hinblick darauf, dass die FDP wohl ohnehin eine Normenkontrollklage einreichen wird erscheint es wenig sinnvoll den mühsamen Weg zu gehen, den eine Einzelperson gehen müsste. Mit Glück gerät man auf dem Rechtsweg an ein Gericht, das selbst eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit veranlasst.
Es deutet sich an, dass die FDP damit nicht ganz allein unterwegs ist.

https://www.focus.de/politik/florian-po ... 14579.html
Sie stammt vom Münchner Bundestagsabgeordneten Florian Post. Der SPD-Rechtsexperte hatte bereits vergangene Woche angedroht, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn das geplante Gesetz in seiner jetzigen Fassung beschlossen werden sollte. Jetzt macht Post ernst: „Wenn der Bundesrat dem Gesetz morgen zustimmt und der Bundespräsident es in seiner jetzigen Form unterzeichnet, werde ich dagegen Verfassungsklage einreichen“, so der SPD-Politiker gegenüber FOCUS Online. Ein entsprechender Entwurf, der FOCUS Online vorliegt, liegt bereits in Posts Schreibtischschublade.
hambre hat geschrieben: Ja, aber erst wenn der ordentliche Gerichtsweg zuvor vollständig beschritten wurde. D.h. man muss erst vor dem zuständigen VG klagen, dann vor dem OVG und dem BVG und dann auch noch die jeweiligen Rechtsmittel kennen. Spätestens beim OVG ist ein Anwalt erforderlich. Erst wenn alle einfachgerichtlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist eine Klage eines Einzelbürgers vor dem BVerfG zulässig.
Wäre denn in einem solchem Fall mit dem Ergebnis vor dem 30.06. zu rechnen oder würde man dann nur rückwirkend feststellen ja hätte nicht sein dürfen aber ist nun mal so gelaufen. Was für Konsequenzen hätte eine solche Festellung dann?
Celestro
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Re: Verfassungsbeschwerde wegen Coronanotbremse

Beitrag von Celestro »

ktown hat geschrieben: 22.04.21, 09:24 Ich stelle mir die Frage und die würde ich, mal abgesehen von der AfD allen anderen Parteien der Opposition stellen: Welche Maßnahme ist den verhältnismäßig um weiterhin denen die an Covid erkranken nicht den Art 2 Abs. 2 GG zu verwehren.
Die Maßnahme, die wirklich den Zweck, die Wirksamkeit und das Ausmaß des Grundrechtseingriff austariert. Und natürlich ist das mega allgemein gesprochen, aber dennoch nicht falsch.

Wenn man dann genau hinguckt:

Ausgangssperre ab 21 Uhr (oder auch 22 Uhr) ... Wirksamkeit zweifelhaft (wenn überhaupt nur die indirekte Wirkung), hoher Eingriff .... UNVERHÄLTNISMÄSSIG!
Schließung der Hotellerie für private Übernachtungen ... Wirksamkeit zweifelhaft (Hygienekonzepte), hoher Eingriff .... UNVERHÄLTNISMÄSSIG!

und so geht das bei den Maßnahmen in einer Tour weiter.
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