Führerscheinumtausch?

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winterspaziergang

Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von winterspaziergang »

normanescio hat geschrieben: 14.07.21, 21:28 Da man wegen der selben Sache nicht zweimal belangt werden kann, dürfte nach meinem Rechtsverständnis nur einmal ein Bußgeld fällig werden.
Nach der Logik könnte man wiederholt an gleicher Stelle Falschparken oder einen Wagen im Parkverbot 2 Monate stehen lassen, dafür ein im Vergleich zum Parkhaus extrem günstiges Parkticket zahlen.

Es würde sich für einen Dieb zu empfehlen sein, immer ins gleiche Haus einzubrechen... usw.
normanescio hat geschrieben: 14.07.21, 21:28Das ist jetzt Auslegungssache, und die zuständige Behörde wird es wohl so auslegen.
selbst wenn man das so sieht- was nicht zutreffend ist- weiß man doch, was man tun sollte, im wirtschaftlichen Sinn
PyramSo
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von PyramSo »

hambre hat geschrieben: 14.07.21, 22:44 Was hier auch übersehen wird ist, dass nach dem ersten Erwischtwerden neben dem Bußgeld eine Auflage mit Fristsetzung zum Umtausch des Führerscheins verhängt wird und wenn man der nicht nachkommt, erhält man eine Zwangsgeldandrohung.
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Im Prinzip wäre es dann wohl besser, den Führerschein dauerhaft zuhause zu lassen "Oops, vergessen", dann sieht niemand falsche Farbe und Format?
Die Fahrerlaubnis besteht ja weiter, nur das Dokument ist veraltet (mal normale Führerscheine betrachtet, keine befristeten Lkw-Sachen).
Bei "vergessen" wird der Kontrollierende wohl eine Abfrage machen, die das Bestehen der Fahrerlaubnis bestätigt? Oder ist auch hinterlegt, welche Dokumentenart besteht?

Auch bei mir stellt sich nämlich die Frage der Wirtschaftlichkeit als derzeit Kaumnochautofahrer ... Wenn ich zudem mal die Zahl der bisherigen Kontrollen extrapoliere ...
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 17:32 oder einen Wagen im Parkverbot 2 Monate stehen lassen,
Das wäre in der Tat nur ein einziges Vergehen.
winterspaziergang

Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von winterspaziergang »

PyramSo hat geschrieben: 15.07.21, 19:40
hambre hat geschrieben: 14.07.21, 22:44 Was hier auch übersehen wird ist, dass nach dem ersten Erwischtwerden neben dem Bußgeld eine Auflage mit Fristsetzung zum Umtausch des Führerscheins verhängt wird und wenn man der nicht nachkommt, erhält man eine Zwangsgeldandrohung.
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Im Prinzip wäre es dann wohl besser, den Führerschein dauerhaft zuhause zu lassen "Oops, vergessen", dann sieht niemand falsche Farbe und Format?
wie kommt man darauf, dass man mit "vergessen" einfach durchkommt und den Führerschein nicht an anderer Stelle vorzeigen muss?
Auch bei mir stellt sich nämlich die Frage der Wirtschaftlichkeit als derzeit Kaumnochautofahrer ... Wenn ich zudem mal die Zahl der bisherigen Kontrollen extrapoliere ...
Ob man kaum noch Auto fährt oder jeden Tag, macht bei der Frage zur Einhaltung der entsprechenden Verordnungen, Gesetze etc. keinen Unterschied
PyramSo hat geschrieben: 15.07.21, 19:40
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 17:32 oder einen Wagen im Parkverbot 2 Monate stehen lassen,
Das wäre in der Tat nur ein einziges Vergehen.
Sie meinen, man könnte das Parkverbot als günstigere "Variante" des Parkhauses nutzen?
Aber es stimmt: Man muss für die Parallele des Eingangsbeitrags sagen: Wenn man an selber Stelle mehrfach falsch parkt, zählt natürlich jedes Vergehen neu.
Steht man an der gleichen Stelle über Tage, zählt nur das erste "Knöllchen". :shock:
Celestro
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von Celestro »

PyramSo hat geschrieben: 15.07.21, 19:40 Im Prinzip wäre es dann wohl besser, den Führerschein dauerhaft zuhause zu lassen "Oops, vergessen", dann sieht niemand falsche Farbe und Format?
Die Fahrerlaubnis besteht ja weiter, nur das Dokument ist veraltet (mal normale Führerscheine betrachtet, keine befristeten Lkw-Sachen).
Bei "vergessen" wird der Kontrollierende wohl eine Abfrage machen, die das Bestehen der Fahrerlaubnis bestätigt? Oder ist auch hinterlegt, welche Dokumentenart besteht?
Sie denken hoffentlich daran, dass man den Führerschein beim Fahren immer dabei haben muss ....
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 FeV
hambre
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von hambre »

PyramSo hat geschrieben:
hambre hat geschrieben:Was hier auch übersehen wird ist, dass nach dem ersten Erwischtwerden neben dem Bußgeld eine Auflage mit Fristsetzung zum Umtausch des Führerscheins verhängt wird und wenn man der nicht nachkommt, erhält man eine Zwangsgeldandrohung.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
§ 11 VwVG
PyramSo
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von PyramSo »

winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 21:40
PyramSo hat geschrieben: 15.07.21, 19:40 Im Prinzip wäre es dann wohl besser, den Führerschein dauerhaft zuhause zu lassen "Oops, vergessen", dann sieht niemand falsche Farbe und Format?
wie kommt man darauf, dass man mit "vergessen" einfach durchkommt und den Führerschein nicht an anderer Stelle vorzeigen muss?
Ziel der Kontrolle ist es ja, diejenigen rauszuziehen, deren Führerschein gerade "anderweitig verwahrt" wird, und das sofort, nicht erst Tage später, also ging ich davon aus, dass der Kontrollierende zum Handy/Funk greift "Du, hat der P. aus X 'ne gültige Fahrerlaubnis?" "System sagt, er ist nicht eingezogen".
Wenn da nicht dabei steht "P's Lappen ist noch grau!" ist wegen ...
Celestro hat geschrieben: 15.07.21, 21:43 Sie denken hoffentlich daran, dass man den Führerschein beim Fahren immer dabei haben muss ....
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
§ 4 Abs. 2 Satz 2 FeV
... mit ...
"Führerschein nicht mitgeführt 10 €"
... die Sache womöglich erledigt ...
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 21:40
Auch bei mir stellt sich nämlich die Frage der Wirtschaftlichkeit als derzeit Kaumnochautofahrer ... Wenn ich zudem mal die Zahl der bisherigen Kontrollen extrapoliere ...
Ob man kaum noch Auto fährt oder jeden Tag, macht bei der Frage zur Einhaltung der entsprechenden Verordnungen, Gesetze etc. keinen Unterschied
Darüber könnte man streiten ...
Als ich meinen Führerschein 1981 im Lot... äh... mühsam erfahren habe, wurde mir der graue Lappen immerhin mit unbegrenzter Gültigkeit ausgehändigt.
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 21:40
PyramSo hat geschrieben: 15.07.21, 19:40
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 17:32 oder einen Wagen im Parkverbot 2 Monate stehen lassen,
Das wäre in der Tat nur ein einziges Vergehen.
Sie meinen, man könnte das Parkverbot als günstigere "Variante" des Parkhauses nutzen?
Aber es stimmt: Man muss für die Parallele des Eingangsbeitrags sagen: Wenn man an selber Stelle mehrfach falsch parkt, zählt natürlich jedes Vergehen neu.
Steht man an der gleichen Stelle über Tage, zählt nur das erste "Knöllchen". :shock:
Ob es in jedem Falle günstiger ist, sollte man sich gut überlegen.
Solange es beim Owi.Ticket bleibt, ja.
Wenn aber jemand meint, es sollte wegen schlechter Vorbildwirkung dort besser nicht mehr rumstehen, könnte die Rechnung anders ausgehen ... Sollte man also nicht unbedingt riskieren ...
Es bleibt aber immer noch nur ein Vergehen ... Dann halt teurer ...
FM
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von FM »

... mit ...
"Führerschein nicht mitgeführt 10 €"
... die Sache womöglich erledigt ...
Mag sein, aber wenn der Beamte der örtlichen Verkehrspolizeiinspektion ein gutes Gedächtnis hat, kontrolliert er den Autofahrer vielleicht nun bevorzugt. Und wenn man alle zwei Wochen 10 Euro zahlen muss, müsste man eben ausrechnen wann sich das noch lohnt.
winterspaziergang

Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von winterspaziergang »

PyramSo hat geschrieben: 16.07.21, 21:24
winterspaziergang hat geschrieben: 15.07.21, 21:40
Auch bei mir stellt sich nämlich die Frage der Wirtschaftlichkeit als derzeit Kaumnochautofahrer ... Wenn ich zudem mal die Zahl der bisherigen Kontrollen extrapoliere ...
Ob man kaum noch Auto fährt oder jeden Tag, macht bei der Frage zur Einhaltung der entsprechenden Verordnungen, Gesetze etc. keinen Unterschied
Darüber könnte man streiten ...
man kann über alles streiten, aber es ändert nichts am rechtlich unstrittigen , dass man sich an aktuelle Regeln und Gesetze STVO und Co zu halten hat, unabhängig davon, wie oft man im Jahr fährt
Als ich meinen Führerschein 1981 im Lot... äh... mühsam erfahren habe, wurde mir der graue Lappen immerhin mit unbegrenzter Gültigkeit ausgehändigt.
ja und? Das bedeutet sicher nicht, dass man nur den Regeln von 1981 folgen muss (und z.B. keine Gurte anzulegen braucht)
hambre
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von hambre »

Solange es beim Owi.Ticket bleibt, ja.
Meine Einschätzung ist, dass das genauso gehandhabt wird, wie bei abgelaufener HU. Man bekommt nicht nur das Bußgeld, sondern wird auch dazu verpflichtet, die HU in einer bestimmten Frist nachzuholen.

Der Führerscheinumtausch kostet übrigens 25,30€.
FM
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Re: Führerscheinumtausch?

Beitrag von FM »

hambre hat geschrieben: 17.07.21, 14:45 Der Führerscheinumtausch kostet übrigens 25,30€.
Dann zahlt der Fragesteller eben am Ende die 25,30 + 10 Euro für den ersten Verstoß + 20 Euro für den zweiten Verstoß (da dann Vorsatz anzunehmen ist). Wenn er wegen der Frage ob er überhaupt zweimal zahlen muss vor Gericht gehen will, wird es beim zweiten Mal ein Bußgeld (müsste man nachsehen wie viel) und die Verfahrenskosten.

Falls man aber den veralteten Führerschein gar nicht mehr benutzt, dürfte nichts weiter passieren.
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