Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 5743
- Registriert: 28.11.05, 20:19
Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Moin,
mal interessehalber:
Ich musste vor kurzem auf der BAB abgeschleppt werden. Als sich vor dem Abschleppwagen ein Stau bildete, fuhr der Fahrer von der BAB runter und zwar über eine Ausfahrt die mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (250) gekennzeichnet war. Unterhalb des Schildes war noch ein Zusatz angebracht: "außer für Autobahn....." (ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr, entweder ...polizei oder ...dienst (?) oder ähnliches).
Der Fahrer murmelte etwas von "ich habe Sonderrechte....".
Nicht, daß ich böse war, zu allem Pech habe ich wenigstens nicht im Stau gestanden. Aber: Hat ein Abschleppunternehmen tatsächlich irgendwelche Sonderrechte, um die BAB außerhalb offizieller Ausfahren zu verlassen?
mal interessehalber:
Ich musste vor kurzem auf der BAB abgeschleppt werden. Als sich vor dem Abschleppwagen ein Stau bildete, fuhr der Fahrer von der BAB runter und zwar über eine Ausfahrt die mit "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (250) gekennzeichnet war. Unterhalb des Schildes war noch ein Zusatz angebracht: "außer für Autobahn....." (ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr, entweder ...polizei oder ...dienst (?) oder ähnliches).
Der Fahrer murmelte etwas von "ich habe Sonderrechte....".
Nicht, daß ich böse war, zu allem Pech habe ich wenigstens nicht im Stau gestanden. Aber: Hat ein Abschleppunternehmen tatsächlich irgendwelche Sonderrechte, um die BAB außerhalb offizieller Ausfahren zu verlassen?
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Nein, haben sie nicht (§35 StVO).
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 5743
- Registriert: 28.11.05, 20:19
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Danke!
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Nicht per Gesetz, aber die zuständige Behörde kann Ausnahmeregelungen erteilen.Hat ein Abschleppunternehmen tatsächlich irgendwelche Sonderrechte, um die BAB außerhalb offizieller Ausfahren zu verlassen?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5605
- Registriert: 20.06.07, 12:32
- Wohnort: München
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Steht die Behörde über dem Gesetz?all-in hat geschrieben:Nicht per Gesetz, aber die zuständige Behörde kann Ausnahmeregelungen erteilen.Hat ein Abschleppunternehmen tatsächlich irgendwelche Sonderrechte, um die BAB außerhalb offizieller Ausfahren zu verlassen?
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Nein. Aber sie kann in bestimmten Situationen abwägen und Prioritäten setzen. Und dann kommt sie auch mal zu dem Schluss, dass es wichtiger ist eine Unfallstelle schnell zu räumen wie dass der Fahrer des Abschleppwagen die ordnungsgemäße Abfahrt nimmt und weist den Fahrer dann an, die entsprechende Abfahrtsmöglichkeit zu benutzen.
Rechtsgrundlage dafür ist § 36 I StVO bzw. § 44 II StVO.
Rechtsgrundlage dafür ist § 36 I StVO bzw. § 44 II StVO.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5605
- Registriert: 20.06.07, 12:32
- Wohnort: München
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Kann die Polizei Sonderrechte nach § 35 StVO an andere Verkehrsteilnehmer vergeben?Deputy hat geschrieben:Aber sie kann in bestimmten Situationen abwägen und Prioritäten setzen.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Wohl eher der § 46 StVO, denn dass die Polizei eine Weisung erteilt hat, dass der Abschleppwagen die Straße trotz Verbotsschildes befahren muss, kann ich mir nur schwer vorstellen.Rechtsgrundlage dafür ist § 36 I StVO bzw. § 44 II StVO.
Nein, aber die Straßenverkehrsbehörde kann das im Rahmen des § 46 StVO.Kann die Polizei Sonderrechte nach § 35 StVO an andere Verkehrsteilnehmer vergeben?
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Nein. Aber sie kann Weisungen erteilen, und diese Weisungen gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor,.... Und damit geht die Weisung der Polizei auch Zeichen 250 vor. Nachzulesen im § 36 I StVO.
Wenn ein Polizist den Verkehr an einer Kreuzung mit Ampel regelt, gelten auch nicht mehr die Vorschriften des § 37 II Nr. 1 StVO, sondern die Zeichen und Weisungen des Polizisten. Deswegen sind an die Verkehrsteilnehmer aber noch lange keine Sonderrechte vergeben, auch wenn sie fahren, obwohl die LZA rot zeigt.
Ist eigentlich ganz einfach.
@hambre
Der § 44 II StVO passt schon, insbesondere Satz 2, gerade wenn es um einen Abschlepper geht.
Wenn ein Polizist den Verkehr an einer Kreuzung mit Ampel regelt, gelten auch nicht mehr die Vorschriften des § 37 II Nr. 1 StVO, sondern die Zeichen und Weisungen des Polizisten. Deswegen sind an die Verkehrsteilnehmer aber noch lange keine Sonderrechte vergeben, auch wenn sie fahren, obwohl die LZA rot zeigt.
Ist eigentlich ganz einfach.
@hambre
Der § 44 II StVO passt schon, insbesondere Satz 2, gerade wenn es um einen Abschlepper geht.
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Wie ist denn diese Weisung in dem konkreten Fall nach Deiner Auffassung erteilt worden? Die Polizei ist nur berechtigt, eine Weisung für den konkreten Einzelfall zu erteilen. Über der Einzelfall hinaus bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.Aber sie kann Weisungen erteilen, und diese Weisungen gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor.
Du glaubst ernsthaft, dass da ein Polizist gestanden hat, der so eine Weisung erteilt hat? Ich glaube nicht, dass der Fragesteller dann hier gefragt hätte. Der § 36 I StVO oder der §44 II StVO greift daher in diesem Beispielfall wohl nicht.Der § 44 II StVO passt schon, insbesondere Satz 2, gerade wenn es um einen Abschlepper geht.
Konkret gibt es z.B. in Bayern eine pauschale Ausnahmegenehmigung für Abschleppunternehmen, die es u.a. erlaubt:
entgegen § 18 Abs. 10 StVO die bezeichneten Straßen auch an anderen Stellen als gekennzeichneten Anschlussstellen oder Kreuzungen oder Einmündungen zu verlassen, wobei die jeweils vorgeschriebene Fahrtrichtung einzuhalten ist,
siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 23. Juli 2013 Az.: IC4-3612.15a-168
Ich nehme an, dass in anderen Bundesländern vergleichbare pauschale Ausnahmegenehmigungen bestehen.
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Abschleppunternehmen die auf der BAB tätig sind haben in der Regel allgemeine Ausnahmegenehmigungen nach §46 StVO. Hätten sie diese nicht, so dürften sie z.B. auch nicht durch die Rettungsgasse zur Unfallstelle fahren. Da es aber im Interesse der Allgemeinheit liegt, dass die Ursache für einen Stau möglichst schnell beseitigt wird, werden für Abschleppunternehmen entsprechende Genehmigungen erteilt.
Bayern hat, wie hambre schon geschrieben hat, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erlassen, so dass nicht mehr jedes Unternehmen eine Genehmigung beantragen muss. Nachzulesen ist die Genehmigung hier: https://www.verkuendung-bayern.de/allmb ... /seite:351
Bayern hat, wie hambre schon geschrieben hat, eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erlassen, so dass nicht mehr jedes Unternehmen eine Genehmigung beantragen muss. Nachzulesen ist die Genehmigung hier: https://www.verkuendung-bayern.de/allmb ... /seite:351
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 5605
- Registriert: 20.06.07, 12:32
- Wohnort: München
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Unter welchen Punkt des § 46 Abs. 1 StVO könnte das Außerkraftsetzung des Zeichens 250 fallen? Ich habe irgendwie keinen gefundenhambre hat geschrieben:Nein, aber die Straßenverkehrsbehörde kann das im Rahmen des § 46 StVO.Kann die Polizei Sonderrechte nach § 35 StVO an andere Verkehrsteilnehmer vergeben?
Mal ganz abgesehen davon, dass es sich hier nicht um Sonderrechte, sondern um Ausnahmegenehmigungen handelt
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Das fällt nicht unter § 46 Abs. 1 StVO, sondern unter § 46 Abs. 2 StVO. In dem Link von ChrisC kann man die Rechtsgrundlage auch nachlesen.Unter welchen Punkt des § 46 Abs. 1 StVO könnte das Außerkraftsetzung des Zeichens 250 fallen?
Genau und da ein Abschleppwagen keine Sonderrechte hat, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.Mal ganz abgesehen davon, dass es sich hier nicht um Sonderrechte, sondern um Ausnahmegenehmigungen handelt
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 5743
- Registriert: 28.11.05, 20:19
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Zur Erläuterung:
Es handelte sich nicht um einen Unfall, es war nichts zu räumen, es war keine Polizei beteiligt. Ich bin von einer Raststätte aus auf die BAB abgeschleppt worden.
Es handelte sich nicht um einen Unfall, es war nichts zu räumen, es war keine Polizei beteiligt. Ich bin von einer Raststätte aus auf die BAB abgeschleppt worden.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Re: Sonderrechte für Abschleppwagen auf der BAB?
Dann kann es durchaus sein, dass der Abschlepper von seiner Ausnahmegenehmigung widerrechtlich Gebrauch gemacht hat.
Du kannst ihn also anzeigen.....
Du kannst ihn also anzeigen.....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
-
- Letzte Themen