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Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 21.07.17, 23:59
von winterspaziergang
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 22.07.17, 09:12
von ktown
zimtrecht hat geschrieben: Nun wird es dann ganz toll - nur mit Zeichen 239 ist der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig.
sagt wer?
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 22.07.17, 09:48
von Andreasxxx
Klein-Fritzchen hat geschrieben:Fahrräder sind Fahrzeuge, also müssen sie die Fahrbahn benutzen. Schilder, die auf diesen Umstand hinweisen, sieht die StVO nicht vor.
In Göttingen dürfen Radfahrer sogar die Straße benutzen.
https://adfc-blog.de/2014/02/aufklaerungsschilder/
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 22.07.17, 09:55
von Hans Ulg
Das ist doch typische "Denke", so wie auch Autos auf Rad- und Gehwegen geparkt werden, damit sie den Verkehr nicht behindern, wobei mit Verkehr selbstverständlich nur der Autoverkehr gemeint ist.
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 22.07.17, 10:01
von winterspaziergang
Hans Ulg hat geschrieben:
Das ist doch typische "Denke", so wie auch Autos auf Rad- und Gehwegen geparkt werden, damit sie den Verkehr nicht behindern, wobei mit Verkehr selbstverständlich nur der Autoverkehr gemeint ist.
nö, reines Wiedergeben des tagtägliche Erlebten...wobei, so ein Parkplatz, am besten mitten auf der Fahrbahn müsste im Sinne der Gleichbehandlung natürlich überlegt werden ... viele Lieferanten und Paketkuriere machen das ja mit Erfolg schon vor
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 03.08.17, 22:43
von Deputy
zimtrecht hat geschrieben:Nun wird es dann ganz toll - nur mit Zeichen 239 ist der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig (bisher dachte ich, es gibt nur benutzungspflichtige Radwege...). Ohne 239 dürfen Fußgänger also auch auf der Fahrbahn laufen.
Da sagt die StVO aber was ganz anderes:
§ 25 Fußgänger StVO
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat....
Zeichen 239 sagt nicht, dass der Gehweg für Fußgänger benutzungspflichtig ist, sondern dass er nur von Fußgängern benutzt werden darf (Ausnahmen wie Fahrrad fahrende Kinder mal außen vor gelassen.).
Re: Fahrräder Straße benutzen und doch Bürgersteig
Verfasst: 04.08.17, 07:31
von -q-
Andreasxxx hat geschrieben:Klein-Fritzchen hat geschrieben:Fahrräder sind Fahrzeuge, also müssen sie die Fahrbahn benutzen. Schilder, die auf diesen Umstand hinweisen, sieht die StVO nicht vor.
In Göttingen dürfen Radfahrer sogar die Straße benutzen.
https://adfc-blog.de/2014/02/aufklaerungsschilder/
Danke für den Link! Mal was neues aus der alten Heimat