Seite 1 von 1

Zahlung des Verwarnungsgeldes -> Präjudiz für Zivilstreit?

Verfasst: 13.08.17, 02:37
von Sabina8
Hallo,

nehmen wir den Fall an, Herr T. sei in einen Unfall mir Frau M. verwickelt. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist ihm egal, aber die Unfallgegnerin Frau M. macht wegen eines Schadens an ihrem Pkw 3.000 Euro geltend.

Die Polizei trifft erst ein, als die Pkws die Unfallstelle schon geräumt haben. Dennoch hält die Polizei nach Befragung und oberflächlicher Betrachtung den Herrn T. für schuldig. Herr T. bekommt ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 Euro.

Herr T. hält aber eher den Unfallgegner für zumindest mitschuldig. Die Versicherung von Herrn T. bekommt von diesem Fotos von der Kollision zugeschickt. Die Versicherung findet dann auch eher, Frau M. sei schuld.

Herr T. hat allerdings wenig Lust, wegen "läppischen" 35 Euro ein Gerichtsverfahren am Hals zu haben.

Wenn er die 35 Euro bezahlt, würde sich das auswirken auf einem Zivilstreit, den die beteiligten Versicherungen gegeneinander demnächst führen? Wäre also zu empfehlen, ein Bussgeld nicht anzuerkennen? Wenn Herr T. darauf aber keine Lust hat, kann die Versicherung von ihm verlangen, die Zahlung der Verwarnung zu verweigern?

Danke und Gruß, Sabine

Re: Zahlung des Verwarnungsgeldes -> Präjudiz für Zivilstrei

Verfasst: 13.08.17, 07:55
von fodeure
Sabina8 hat geschrieben:Die Polizei trifft erst ein, als die Pkws die Unfallstelle schon geräumt haben. Dennoch hält die Polizei nach Befragung und oberflächlicher Betrachtung den Herrn T. für schuldig.
Die Polizei entscheided nicht über die Schuldfrage.
Sabina8 hat geschrieben:Herr T. bekommt ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 Euro.
Das hat nichts mit der Schuldfrage zu tun, sondern damit, daß die Polizei die Auffassung vertritt, Herr T habe eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Sabina8 hat geschrieben:Wenn er die 35 Euro bezahlt, würde sich das auswirken auf einem Zivilstreit, den die beteiligten Versicherungen gegeneinander demnächst führen?
Nein.
Sabina8 hat geschrieben:Wäre also zu empfehlen, ein Bussgeld nicht anzuerkennen?
Wenn Herr T. die Sache mit der Zahlung des Verwarngelds erledigt haben möchte, nein.
Sabina8 hat geschrieben:Wenn Herr T. darauf aber keine Lust hat, kann die Versicherung von ihm verlangen, die Zahlung der Verwarnung zu verweigern?
Nein.