Also m.E. kann das alles noch bunter sein:
Nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung StVZO, § 36 ist die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig. (siehe 2a) D.h.: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Auf Deutsch (auch wenn's nicht ratsam wäre) Reifen gleicher Größe aber unterschiedlicher Hersteller gehen auf eine Achse, wenn beide Reifen z.B. Radialreifen sind! Die Vorgaben wie z.B. die Tragfähigkeit müssen aber selbstverständlich eingehalten werden!
Dienst-KFZ mit ungeeigneter Bereifung
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