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Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 14:55
von fragenfueralle
Wer sind denn andere?
Und der Diskussionsstrang ist auch noch derselbe.
Und im Ausgangsbeitrag dieses Diskussionsstrangs stehen Argumente, die eben diskutiert werden könnten, wenn man denn wollte, fernab jeglicher Rechtsberatung. Das schafft man mit den oben angesprochenen Transparenzinformationen ganz gut.

Klar kann man zum Anwalt gehen. Aber dann sollte ein einziger Navigationspunkt dieses Forums zu dieser Seite fűhren.

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 15:10
von ktown
fragenfueralle hat geschrieben:Und im Ausgangsbeitrag dieses Diskussionsstrangs stehen Argumente, die eben diskutiert werden könnten, wenn man denn wollte, fernab jeglicher Rechtsberatung.
Ja das kann und sollte man und wenn man die gepostete Mail außen vor lässt, dann ist es auch Regelkonform. Aber solch eine Antwort sehe ich schon als grenzwertig an, da sie konkrete Aussagen über richtig und falsch gibt und konkrete Hinweise beinhaltet.
fragenfueralle hat geschrieben:Wenn die angefűhrten Punkte aus dem formulierten Schreiben zutreffen, wäre die Mail zunächst erstmal inhaltlich nicht falsch.
Allerdings wűrde ich dem Parkplatzbetreiber nicht alle Argumente so konkret auf dem Silbertablett präsentieren und wűrde die Punkte so formulieren, dass er sich auf eigene Recherchen stűtzen műsste.
Ich nehme mich dabei und meinen Antworten in anderen Threads nicht aus. :wink:

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 15:12
von ExDevil67
fragenfueralle hat geschrieben:Und im Ausgangsbeitrag dieses Diskussionsstrangs stehen Argumente, die eben diskutiert werden könnten, wenn man denn wollte, fernab jeglicher Rechtsberatung. Das schafft man mit den oben angesprochenen Transparenzinformationen ganz gut.
Richtig, da wären durchaus Argumente über die man diskutieren könnte. Aber dazu könnte man diese auch in einzelne Fragen verpacken und muss nicht ein komplettes ausformuliertes Schreiben an die Gegenseite hier reinstellen.
fragenfueralle hat geschrieben:Wer sind denn andere?
Ich würde mal sagen alle die hier bisher geantwortet haben. Oder haben Sie hier einen Beitrag gefunden er sich inhaltlich mit dem Schreiben befasst?

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 15:22
von fragenfueralle
ktown hat geschrieben:.... Aber solch eine Antwort sehe ich schon als grenzwertig an, da sie konkrete Aussagen über richtig und falsch gibt und konkrete Hinweise beinhaltet.
Ganz und gar nicht. Da steht eindeutig ein klares "wenn", womit klar ist, dass im Falle des Zutreffens natűrlich auch so argumentiert werden darf.
Da steht nicht, dass es zutrifft, sondern wenn. Und darűber kann man anhand von Transparenzinformationen diskutieren. :wink:

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 15:28
von fragenfueralle
ExDevil67 hat geschrieben: ...
Richtig, da wären durchaus Argumente über die man diskutieren könnte. Aber dazu könnte man diese auch in einzelne Fragen verpacken und muss nicht ein komplettes ausformuliertes Schreiben an die Gegenseite hier reinstellen.
Das stimmt natűrlich. Da hätte man ein kleinwenig geschickter vorgehen können. Aber immerhin, der Konjunktiv war drin.

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 15:49
von ktown
fragenfueralle hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:.... Aber solch eine Antwort sehe ich schon als grenzwertig an, da sie konkrete Aussagen über richtig und falsch gibt und konkrete Hinweise beinhaltet.
Ganz und gar nicht. Da steht eindeutig ein klares "wenn", womit klar ist, dass im Falle des Zutreffens natűrlich auch so argumentiert werden darf.
Da steht nicht, dass es zutrifft, sondern wenn. Und darűber kann man anhand von Transparenzinformationen diskutieren. :wink:
Deswegen sagte ich ja grenzwertig und nicht das es eine Beratung ist. :wink:

Aber jetzt bitte wieder zum Thema.

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 30.10.18, 16:26
von Evariste
Glak hat geschrieben:
ExDevil67 hat geschrieben:
Glak hat geschrieben:Zahlen Sie immer aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Forderungen, um Ihre Ruhe zu haben, wenn sie nur geringwertig sind?
Das kann in der Tat eine Strategie zum Umgang mit Forderungen sein. In Abhängigkeit von der Forderungssumme und der Häufigkeit kann es einen günstiger kommen im Einzelfall eine unberechtigte Forderung zu bezahlen als bei jeder Forderung die Stichhaltigkeit zu prüfen und die Arbeitszeit eines Mitarbeiters in die Abwehr der unberechtigten Forderung zu investieren.
Darüber könnte man tatsächlich diskutieren, wenn es meine Frage gewesen wäre. War es aber nicht.
Mir kommt da so ein Gedanke... möglicherweise ist der Fragesteller der Fahrer des Firmenfahrzeugs, und der Arbeitgeber hat einfach gesagt "wir haben da eine Zahlungsaufforderung bekommen, bitte drum kümmern [= bezahlen]". Dann nützen derartige Ratschläge natürlich eher wenig.

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 07.11.18, 09:52
von was_guckst_du
...bei Parkverstößen ist immer der Halter (Eigentümer) des Fahrzeugs dran (wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann)...innerbertrieblich kann dieser die Kostenerstattung natürlich vom Verursacher (Fahrer) verlangen...

Re: Zahlungsaufforderung durch privaten Parkplatzbetreiber

Verfasst: 07.11.18, 11:52
von ktown
was_guckst_du hat geschrieben:bei Parkverstößen ist immer der Halter (Eigentümer) des Fahrzeugs dran (wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann)
das ist so nicht ganz richtig. Dem Halter können die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Siehe §25a StVG
Nach § 107 Abs. 2 OWiG ist mindestens mit einer Pauschale von 20,00 Euro zu rechnen. Weiter kommen in der Regel auch Zustellkosten in Höhe von 3,50 Euro nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 OWiG hinzu, so dass sich regelmäßig Mindestkosten von 18,50 Euro ergeben werden.

Da es sich hier aber um einen privaten Parkplatzbetreiber handelt, sieht der Sachverhalt etwas anders aus. :wink: