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Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 15.03.19, 14:08
von Kannichtklagen
Hallo Zusammen,

gilt ein Haltverbot-Schild Zeichen 283 in Verbindung mit dem beschränkenden Zusatzzeichen 1042-53 "Werktags 7-15 Uhr Schulweg" auch in den Schulferien?

Man könnte argumentieren:

Ja = Weil auch in den Schulferien gibt es Werktage
Nein = Wenn kein keine Schule stattfindet nutzt auch keiner den Schulweg

Wie ist die Rechtslage?

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 15.03.19, 16:14
von FM
Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung. Eigentlich muss bei Verkehrsschildern keine Begründung beigefügt sein. Geschieht es aber doch, folgt daraus nicht, dass das Schild nur gültig wäre solange der Grund relevant ist (es kann ja noch weitere, nicht genannte Gründe geben; hier etwa dass neben Schulkindern auch andere Menschen den Weg zu dieser Tageszeit stark nutzen).

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 15.03.19, 20:15
von WHKD2000
FM hat geschrieben:Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung. Eigentlich muss bei Verkehrsschildern keine Begründung beigefügt sein. Geschieht es aber doch, folgt daraus nicht, dass das Schild nur gültig wäre solange der Grund relevant ist (es kann ja noch weitere, nicht genannte Gründe geben; hier etwa dass neben Schulkindern auch andere Menschen den Weg zu dieser Tageszeit stark nutzen).
richtig, ......z.B. Lehrer mit Fahrrädern auf dem Gehweg :lachen:

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 14:52
von Kannichtklagen
Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.

FM sagt:
Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung.
Woher weiß denn der adäquate informierte durchschnittliche Verkehrsteilnehmer, was davon eine Information oder eine Einschränkung (FM nannte es Regelung) ist? Klingt alles ein wenig ätherisch.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 15:06
von SusanneBerlin
Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 15:10
von Kannichtklagen
Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Ja und warum liegt hier eigentlich Stroh?

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 15:26
von ktown
Kannichtklagen hat geschrieben:
Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Ja und warum liegt hier eigentlich Stroh?
damit die lieben Kleinen sich beim hinfallen nicht weh tun. :wink: Ist ja ein Schulweg.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 15:44
von Celestro
Kannichtklagen hat geschrieben:Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.
Und die Einschränkung ist "werktags 7-15 Uhr". Es gibt ja auch Zusatzschilder die z.B. bei einer Haltestelle sagen "nur an Schultagen", daß ist dann hier wohl nicht gemeint.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 16:34
von FM
Ein Schulweg ist z.B. sehr oft auch ein Kindergartenweg. Wann der Kindergarten Ferien hat kann aber niemand wissen, der nicht dorthin gehört. Bei der hier nahegelegenen Schule müsste man dann einige Schilder anbringen:

Schulweg
Kindergartenweg
Kinderkrippenweg
Hortweg

gilt nicht an Tagen, an denen alle diese Einrichtungen geschlossen haben.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 18:41
von ktown
Dann hätten wir vermutlich solche Verhältnisse. :lachen:

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 20:30
von FM
Mal noch ein Beispiel: unter Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung findet man manchmal den Zusatz "Lärmschutz".

Ich bin mir ziemlich sicher, daraus kann nicht gefolgert werden, dass Elektroautos diese Begrenzung nicht beachten müssten. Auch wenn sie nahezu unhörbar sein sollten.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 18.03.19, 21:27
von fodeure
Kannichtklagen hat geschrieben:Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.
Diese Grundannahme ist falsch. Einschränkend ist hier nur der angegebene Zeitraum. Schulweg ist schon rein sprachlich keine Einschränkung.

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 19.03.19, 18:50
von FM
SusanneBerlin hat geschrieben:Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Wenn es das Schild "während der Schulferien" ist: natürlich die Ferien am Ort des Schildes. Man darf ja auch nicht auf der französischen Autobahn mit 200 km/h fahren, nur weil das Auto in Deutschland zugelassen ist.

Wenn man nicht weiß wann Ferien sind, beachtet man das Verbot eben einfach trotzdem oder geht das Risiko einer Sanktion ein. Ähnlich wie bei "von 20 bis 6 Uhr" wenn man keine Uhr dabei hat. Man kann aber auch in der Schule fragen wann Ferien sind, die werden das schon mitteilen (nur in den Ferien nicht, da ist keiner da).

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 19.03.19, 21:06
von Dig
FM hat geschrieben:Mal noch ein Beispiel: unter Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung findet man manchmal den Zusatz "Lärmschutz".
Ich bin mir ziemlich sicher, daraus kann nicht gefolgert werden, dass Elektroautos diese Begrenzung nicht beachten müssten. Auch wenn sie nahezu unhörbar sein sollten.
Und wie du Recht hast: OLG Zweibrücken - 1 OWi 2 Ss Bs 75/18 :mrgreen:

Re: Haltverbot in den Schulferien

Verfasst: 01.04.19, 16:17
von CDS
.. selbiges galt ebenso bei dem bis 2017 noch im VK-Zeichenkatalog vorhandenen Symboles einer Schneeflocke.
In D war dies eine reine Information - und keine Einschränkung, sonst hätte es "bei ..." heißen müssen ...