Ich hätte da gerne mal eine Einschätzung der Jura-Gemeinde:
Diese Aktionen von fehlorientierten Typen, die eine Hochzeit zum Anlass nehmen, eine Autobahn zu blockieren, sind sicher hinlänglich bekannt aus der aktuellen Presse. Lassen sich, wenn man es nachweisen kann, einen wirtschaftlichen Schaden (entgangener Deal, verpasstes Flugzeug etc.), gehabt zu haben, weil man in dem so künstlich erzeugten Stau stand, aus solchen Aktionen eigentlich Schadenersatzansprüche ableiten? Die Täter sind ja bekannt....
Mutwillige Autobahnblockade: Schadenersatz
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Re: Mutwillige Autobahnblockade: Schadenersatz
Sind Sie das?Mark Herzog hat geschrieben:Die Täter sind ja bekannt....
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Re: Mutwillige Autobahnblockade: Schadenersatz
zumindest liessen sich über die Kennzeichen die Halter der Wagen feststellenCelestro hat geschrieben:Sind Sie das?Mark Herzog hat geschrieben:Die Täter sind ja bekannt....
Re: Mutwillige Autobahnblockade: Schadenersatz
Die Möglichkeit von Schadensersatz würde ich grundsätzlich bejahen - die Frage ist wer dafür verantwortlich ist. Nur die Fahrer? Auch die Halter? Alle, die mitgemacht haben?
§ 830 BGB würde in dem Zusammenhang passen. Ansonsten zwar eine andere Ursache, aber ein grundsätzlich vergleichbarer Sachverhalt: Brandschäden durch Himmelslaternen
§ 830 BGB würde in dem Zusammenhang passen. Ansonsten zwar eine andere Ursache, aber ein grundsätzlich vergleichbarer Sachverhalt: Brandschäden durch Himmelslaternen