Verkehrsunfall mit Bus und Verletzten

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Tastenspitz
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Re: Verkehrsunfall mit Bus und Verletzten

Beitrag von Tastenspitz »

FM hat geschrieben: 17.10.19, 21:20Wenn man mit 20 km/h an einem Bus vorbeifährt der nicht mindestens ebenso schnell fährt kann man in der Tat nicht sehen, ob der Bus fährt oder steht.
Äh. Nein. :)
Die Bewegung wenn der Bus anfährt sieht man. Tunnelblick, Scheuklappen und/oder Panik wegen Gegenverkehr mal außen vor. Darüber hinaus hört man einen Bus auch anfahren, wenn man in einer engen STraße direkt daneben ist. Ein E-Bus war das ja nicht, oder?
mymomo hat geschrieben: 21.10.19, 00:33 Nach genauerer Anfrage bei A: stimmt soweit, ein paar Meter Platz zum Vordermann bestand jedoch noch, sodass hier keine unmittelbare Gefahr bestand. Das Fahrzeug hätte ein paar Meter später aber sicherlich abbremsen müssen.
Also von vorneherein eine sehr enge Kiste.
Froggel hat geschrieben: 17.10.19, 22:26ein das Hindernis Bus überholendes Fahrzeug
...fährt nicht wie in §20 Abs. 1 gefordert. Zumindestens nicht der A in dem Beispiel hier, wenn man dem SV trauen kann.
SusanneBerlin
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Re: Verkehrsunfall mit Bus und Verletzten

Beitrag von SusanneBerlin »

mymomo hat geschrieben: 21.10.19, 00:33 Danke für den Tipp.
Widersprüche sehe ich jedoch keine.

Erster Post: genug Platz zum Überholen, du Anfahrt des Busses wurde dieser knapper und A wollte fix rüber.
Nach genauerer Anfrage bei A: stimmt soweit, ein paar Meter Platz zum Vordermann bestand jedoch noch, sodass hier keine unmittelbare Gefahr bestand. Das Fahrzeug hätte ein paar Meter später aber sicherlich abbremsen müssen.
Mit "Vordermann" meint A den Gegenverkehr? :lachen:
So kann man sich die Sache auch schönreden.

Wenn das entgegenkommende Fahrzeug abbremsen muss, weil ihm auf der eigenen Fahrbahn ein überholendes Auto entgegenkommt, dann hätte Person A den Gegenverkehr gefährdet oder zumindest behindert.

Auch das wäre ein Verstoß gegen die StVO gewesen (§ 5 Abs 2).

Wenn man natürlich den Gegenverkehr mit "Vordermann" bezeichnet, fällt einem das nicht auf, da das Wort "Vordermann" in der StVO nicht vorkommt.
Grüße, Susanne
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