mymomo hat geschrieben: ↑21.10.19, 00:33
Danke für den Tipp.
Widersprüche sehe ich jedoch keine.
Erster Post: genug Platz zum Überholen, du Anfahrt des Busses wurde dieser knapper und A wollte fix rüber.
Nach genauerer Anfrage bei A: stimmt soweit, ein paar Meter Platz zum Vordermann bestand jedoch noch, sodass hier keine unmittelbare Gefahr bestand. Das Fahrzeug hätte ein paar Meter später aber sicherlich abbremsen müssen.
Mit "Vordermann" meint A den Gegenverkehr?
So kann man sich die Sache auch schönreden.
Wenn das entgegenkommende Fahrzeug abbremsen muss, weil ihm auf der eigenen Fahrbahn ein überholendes Auto entgegenkommt, dann hätte Person A den Gegenverkehr gefährdet oder zumindest behindert.
Auch das wäre ein Verstoß gegen die StVO gewesen (§ 5 Abs 2).
Wenn man natürlich den Gegenverkehr mit "Vordermann" bezeichnet, fällt einem das nicht auf, da das Wort "Vordermann" in der StVO nicht vorkommt.