Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Moderator: FDR-Team
Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Hallo.
Vor zwei Wochen hatte ich Praktische Führerscheinprüfung (B) und dabei ist etwas seltsames passiert.
Ich weiss nicht wie ich die Situation einordnen soll und bräuchte eine Einschätzung zur Rechtslage.
Prüfung:
Als wir in eine Ringstraße einfuhren, gab der Prüfer die Anweisung zum wenden.
Leider gabe es dort absolut keine Möglichkeit sicher nach STVO zu wenden.
Die einzige Möglichkeit die ich sah um richtig zu wenden, war ein Supermarktparkplatz.
---
Also bin ich auf den Parkplatz gefahren und habe mich rechts gehalten, da ich dort eine
Möglichkeit zum wenden (Parkplatzinsel / Parksplatz = rückwärts einparken) erwartet habe,
leider gab es die dort nicht (an dem Tag war alles zugeparkt):
https://forenregelnbeachten.de
Es gab nur noch den weg am Eingang vorbei:
https://forenregelnbeachten.de
Ich bin dort mit Schrittgeschwindigkeit und bremsbereit entlanggefahren, habe auch richtig
den Kopf gedreht damit der Prüfer sieht dass ich mich nach Fussgängern umsehe.
---
Als ich dann am oberen Ende des Parkplatzes links abgebogen bin, gab der Prüfer die Anweisung
zwischen zwei Autos rückwärts einzuparken, was in einem Zug ohne Korrektur klappte.
(inkl. Blinker, Fahrtrichtung = Blickrichtung, doppelt nach links abgesichert usw)
Er gab die Anweisung den Motor abzustellen, dann sagte der Prüfer:
"Ich sag ihnen jetzt was - das da eben das können sie nicht machen! - sie sind an einem
Geschäft vorbeigefahren!".
Er behauptete es wäre nicht erlaubt und warf mir vor ich hätte damit gegen das
"Vorbeifahr Verbot" verstossen. Laut ihm würde dieses es unter jedem Umstand verbieten an
einem Geschäft (Eingang) vorbei zu fahren, weil es zu gefährlich wäre.
Dann kam auch plötzlich noch die "Behinderung" eine Frau hinzu, die wohl beim überfahren
des Zebrastreifens aus dem Geschäft kam.
https://forenregelnbeachten.de
---
Nachdem er mich gute 5 Minuten runtergemacht hat, gab er die Anweisung weiter zu fahren.
Ich war danach so gestresst dass ich nur noch mit Mühe fahren konnte und bin dann später
in einem zweispurigen Kreisel, in dem eine Baustelle war, wohl über eine gelbe Linie gefahren.
Direkt danach hat er dann zurückfahren lassen.
Begründung für das nicht bestehen = Gelbe Linie in Baustelle überfahren, "hätte geknallt wäre
da einer gekommen".
---
Tage später kam der Prüfungsbescheid, der nicht mit der Prüfung übereinstimmt.
Danach bin ich schon wegen falschem Parken "mit Gefährdung" durchgefallen,
was aber garnicht passiert ist. Es war ca 8:15 Uhr, es standen da nur die zwei Autos und
Personen waren auch nicht in der Nähe.
Er hat auch kein Wort über das parken gesagt, auch wurde nichts von Abbruch erwähnt
und auch nicht die direkte Route zurück gefahren, laut Routenplaner = 8 min,
sonden eine 16 min Route auf der ich dann über den Kreisel musste, nachdem er dann
abgebrochen hatte.
Gibt es ein "Vorbeifahr Verbot"? - ich konnte nichts in der Art finden.
Und in welchen Rechtsbereich fällt das ganze, Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht?
Ich will einen Anwalt desswegen aufsuchen, weiss aber nicht zu welchem ich gehen soll.
Könnte man in so einem Fall eine "Aufhebung des Versagungsbescheides" erreichen?
Meine Meinung:
Das "Vorbeifahr Verbot" ist eine persönliche Regel des Prüfers das es nach STVO nicht gibt.
Er wollte mich desswegen durchfallen lassen, hat daher aus dem Einparken eine fehlerhaftes
einparken mit Gefährdung gemacht.
Dann wurde ihm klar dasss es auffliegen könnte wenn er desswegen abbricht, also hat er
nichts gesagt und die Prüfungsstrecke weiterfahren lassen, in der Hoffnung dass noch ein
legetimer Abbruchgrund entsteht.
MfG, Jörg
Vor zwei Wochen hatte ich Praktische Führerscheinprüfung (B) und dabei ist etwas seltsames passiert.
Ich weiss nicht wie ich die Situation einordnen soll und bräuchte eine Einschätzung zur Rechtslage.
Prüfung:
Als wir in eine Ringstraße einfuhren, gab der Prüfer die Anweisung zum wenden.
Leider gabe es dort absolut keine Möglichkeit sicher nach STVO zu wenden.
Die einzige Möglichkeit die ich sah um richtig zu wenden, war ein Supermarktparkplatz.
---
Also bin ich auf den Parkplatz gefahren und habe mich rechts gehalten, da ich dort eine
Möglichkeit zum wenden (Parkplatzinsel / Parksplatz = rückwärts einparken) erwartet habe,
leider gab es die dort nicht (an dem Tag war alles zugeparkt):
https://forenregelnbeachten.de
Es gab nur noch den weg am Eingang vorbei:
https://forenregelnbeachten.de
Ich bin dort mit Schrittgeschwindigkeit und bremsbereit entlanggefahren, habe auch richtig
den Kopf gedreht damit der Prüfer sieht dass ich mich nach Fussgängern umsehe.
---
Als ich dann am oberen Ende des Parkplatzes links abgebogen bin, gab der Prüfer die Anweisung
zwischen zwei Autos rückwärts einzuparken, was in einem Zug ohne Korrektur klappte.
(inkl. Blinker, Fahrtrichtung = Blickrichtung, doppelt nach links abgesichert usw)
Er gab die Anweisung den Motor abzustellen, dann sagte der Prüfer:
"Ich sag ihnen jetzt was - das da eben das können sie nicht machen! - sie sind an einem
Geschäft vorbeigefahren!".
Er behauptete es wäre nicht erlaubt und warf mir vor ich hätte damit gegen das
"Vorbeifahr Verbot" verstossen. Laut ihm würde dieses es unter jedem Umstand verbieten an
einem Geschäft (Eingang) vorbei zu fahren, weil es zu gefährlich wäre.
Dann kam auch plötzlich noch die "Behinderung" eine Frau hinzu, die wohl beim überfahren
des Zebrastreifens aus dem Geschäft kam.
https://forenregelnbeachten.de
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Nachdem er mich gute 5 Minuten runtergemacht hat, gab er die Anweisung weiter zu fahren.
Ich war danach so gestresst dass ich nur noch mit Mühe fahren konnte und bin dann später
in einem zweispurigen Kreisel, in dem eine Baustelle war, wohl über eine gelbe Linie gefahren.
Direkt danach hat er dann zurückfahren lassen.
Begründung für das nicht bestehen = Gelbe Linie in Baustelle überfahren, "hätte geknallt wäre
da einer gekommen".
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Tage später kam der Prüfungsbescheid, der nicht mit der Prüfung übereinstimmt.
Danach bin ich schon wegen falschem Parken "mit Gefährdung" durchgefallen,
was aber garnicht passiert ist. Es war ca 8:15 Uhr, es standen da nur die zwei Autos und
Personen waren auch nicht in der Nähe.
Er hat auch kein Wort über das parken gesagt, auch wurde nichts von Abbruch erwähnt
und auch nicht die direkte Route zurück gefahren, laut Routenplaner = 8 min,
sonden eine 16 min Route auf der ich dann über den Kreisel musste, nachdem er dann
abgebrochen hatte.
Gibt es ein "Vorbeifahr Verbot"? - ich konnte nichts in der Art finden.
Und in welchen Rechtsbereich fällt das ganze, Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht?
Ich will einen Anwalt desswegen aufsuchen, weiss aber nicht zu welchem ich gehen soll.
Könnte man in so einem Fall eine "Aufhebung des Versagungsbescheides" erreichen?
Meine Meinung:
Das "Vorbeifahr Verbot" ist eine persönliche Regel des Prüfers das es nach STVO nicht gibt.
Er wollte mich desswegen durchfallen lassen, hat daher aus dem Einparken eine fehlerhaftes
einparken mit Gefährdung gemacht.
Dann wurde ihm klar dasss es auffliegen könnte wenn er desswegen abbricht, also hat er
nichts gesagt und die Prüfungsstrecke weiterfahren lassen, in der Hoffnung dass noch ein
legetimer Abbruchgrund entsteht.
MfG, Jörg
Zuletzt geändert von ktown am 07.04.21, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link gemäß den Forenregeln korrigiert
Grund: Link gemäß den Forenregeln korrigiert
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Unabhängig von irgendwelchen Rechtsfragen, mal rein praktisch gedacht.
Als einziger Zeuge der evtl die Differenz zwischen dem Ablauf der Prüfung und dem was im Bescheid steht bestätigen könnte, fällt mir der eigene Fahrlehrer ein. Wurde schon mit dem gesprochen ob er im Extremfall vor Gericht entsprechend aussagen würde? Denn, er wäre es der mit künftigen Schülern einen schlechtgelaunten Prüfer ausbaden müsste.
Punkt 2 den man im Kopf haben sollte. Bis die Fragen die hier im Raum stehen geklärt sind ggf gerichtlich geklärt sind, wird einige Zeit vergehen. Und da dürften wir im Bereich Monate reden, geschätzt minimum ein halbes Jahr. Will man solange warten?
Als einziger Zeuge der evtl die Differenz zwischen dem Ablauf der Prüfung und dem was im Bescheid steht bestätigen könnte, fällt mir der eigene Fahrlehrer ein. Wurde schon mit dem gesprochen ob er im Extremfall vor Gericht entsprechend aussagen würde? Denn, er wäre es der mit künftigen Schülern einen schlechtgelaunten Prüfer ausbaden müsste.
Punkt 2 den man im Kopf haben sollte. Bis die Fragen die hier im Raum stehen geklärt sind ggf gerichtlich geklärt sind, wird einige Zeit vergehen. Und da dürften wir im Bereich Monate reden, geschätzt minimum ein halbes Jahr. Will man solange warten?
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Es ist Verwaltungsrecht, da es um die ablehnende Entscheidung der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörde geht.
Das Verfahren dürfte deutlich teurer werden als eine Wiederholungsprüfung (die nachdem man verloren hat ohnehin nötig ist).
Das Verfahren dürfte deutlich teurer werden als eine Wiederholungsprüfung (die nachdem man verloren hat ohnehin nötig ist).
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Fallen den auch Kosten im Fallen eines Obsiegens an? Wenn nein müsste man die Wahrscheinlichkeiten kennen um auszurechnen ob eine Klage sinnvoll ist oder nicht. Die Begründung das im Falle einer Niederlage die Wiederholungsprüfung weiterhin anfällt allein ist kein alleiniger Grund sich dafür oder dagegen zu entscheiden.Das Verfahren dürfte deutlich teurer werden als eine Wiederholungsprüfung (die nachdem man verloren hat ohnehin nötig ist).
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Schon richtig, die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs dürfte aber nahe bei Null liegen. Und falls man doch Erfolg hat wird dies nur bedeuten, dass die fragliche Prüfung für untauglich zur Ablehnung der Fahrerlaubnis erklärt wird, aber das Verwaltungsgericht wird nicht selbst die Eignung feststellen. Vielleicht bekommt man dann die Gebühr für die Prüfung zurück, aber noch nicht den Führerschein.
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Danke für die Antworten.
Der Fahrlehrer saß doch mit im Auto. Er kann bestätigen dass es so passiert ist.
Ich finde es auch aus Prinzip nicht richtig das sowas passiert.
Wie viele Fahrschüler fallen denn durch weil sie gegen Regeln verstossen die
es nicht gibt und müssen dann hunderte Euro draufzahlen?
Verstößt es nicht gegen irgendein Gesetz das sich jemand selbst Gesetze
ausdenkt und anwendet?
MfG, Jörg
Der Fahrlehrer saß doch mit im Auto. Er kann bestätigen dass es so passiert ist.
Ich finde es auch aus Prinzip nicht richtig das sowas passiert.
Wie viele Fahrschüler fallen denn durch weil sie gegen Regeln verstossen die
es nicht gibt und müssen dann hunderte Euro draufzahlen?
Verstößt es nicht gegen irgendein Gesetz das sich jemand selbst Gesetze
ausdenkt und anwendet?
MfG, Jörg
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Was sagt denn der Fahrlehrer zur Begründung des Durchfallens?
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Soweit ich weiß, zählen da nicht nur Verstöße die auch eine Ordnungswidrigkeit i.S. der StVO wären, sondern auch Punkte wie allgemeine Unsicherheit, mangelndes technisches Beherrschen des Fahrzeuges. Der Prüfer muss nicht jeden einzelnen Fehler mittels Foto oder Zeugen beweisen, das Hauptbeweismittel ist seine eigene Aussage.
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Theoretisch ist es möglich, ein Verfahren gegen die Führerscheinbehörde zu führen und zu gewinnen.
Der Prüfer ist ein Sachverständiger, dessen Gutachten ist das wichtigste Beweismittel. Ein Gericht ist nicht daran gebunden. Aber praktisch kann man einen Sachverständigenbeweis nur erschüttern durch die Stellungnahme eines anderen Sachverständigen, und da war wohl keiner zur Hand (der Fahrlehrer ist keiner, da nicht unabhängig).
Der Prüfer ist ein Sachverständiger, dessen Gutachten ist das wichtigste Beweismittel. Ein Gericht ist nicht daran gebunden. Aber praktisch kann man einen Sachverständigenbeweis nur erschüttern durch die Stellungnahme eines anderen Sachverständigen, und da war wohl keiner zur Hand (der Fahrlehrer ist keiner, da nicht unabhängig).
Re: Praktische Prüfung - Verstoß gegen "Vorbeifahr Verbot"
Das ist aber sehr ungewöhnlich.Leider gab es dort absolut keine Möglichkeit sicher nach STVO zu wenden.
an dem Tag war alles zugeparkt
Welche dieser beiden Aussagen von Dir ist denn richtig?Es war ca 8:15 Uhr, es standen da nur die zwei Autos und Personen waren auch nicht in der Nähe.
NeinGibt es ein "Vorbeifahr Verbot"?
Das ist wohl auch nicht zu beanstandenBegründung für das nicht bestehen = Gelbe Linie in Baustelle überfahren, "hätte geknallt wäre
da einer gekommen".
Mag sein und den Grund hast Du ihm dann auch geliefert.Das "Vorbeifahr Verbot" ist eine persönliche Regel des Prüfers das es nach STVO nicht gibt.
Er wollte mich desswegen durchfallen lassen, hat daher aus dem Einparken eine fehlerhaftes
einparken mit Gefährdung gemacht.
Dann wurde ihm klar dasss es auffliegen könnte wenn er desswegen abbricht, also hat er
nichts gesagt und die Prüfungsstrecke weiterfahren lassen, in der Hoffnung dass noch ein
legetimer Abbruchgrund entsteht.
Ich würde vielmehr vermuten, dass dem Prüfer missfallen hat, dass Du seine Anweisung zum Wenden missachtet hast.
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