Blitzer falsch geparkt

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Oktavia
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Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Oktavia »

Kommune XY hat wunderschöne Blitzeranhänger. Diese werden vom Ordnungsamt innerhalb der Stadtgrenzen immer wider an unterschiedlichen Örtlichkeiten aufgestellt.
Das heist die Dinger werden an den Straßenrand gestellt und bleiben dort wenige Stunden bis eine Woche stehen um Zuschnellfahrer ihrer gerechten Buße zuzuführen :D
So weit, so eigentlich prima. Nun hat das ORdnungsamt manchmal doofe Idee (soll vorkommen). Der Blitzeranhänger wird an einer Einfallstraße für fast eine Woche auf dem Bürgersteig abgestellt. Er blockiert den kompletten Fußweg und lässt nur den Fahrradweg frei (der recht schmal ist).
Ist es zulässig, dass so ein Gerät (Zugelassen mit Nummernschild ausgestattet) den Fußweg blockiert?
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FM
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von FM »

Es könnten Sonderrechte nach § 35 StVO zutreffen. In manchen Städten versteht sich das Ordnungsamt als Polizei und nennt sich auch so (z.B. Frankfurt, Wiesbaden).

Aber neben der StVO sind natürlich weitere Vorschriften zu beachten, z.B. zur Barrierefreiheit. Wenn Rollstuhlfahrer nicht mehr durchkommen, dürfte es aus diesem Grund unzulässig sein.
Oktavia
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Oktavia »

FM hat geschrieben: 19.04.21, 22:06 Aber neben der StVO sind natürlich weitere Vorschriften zu beachten, z.B. zur Barrierefreiheit.
Naja, es ist schon auch Gefährlich wenn sich Fahrradfahrer, Fußgänger, E-Roller-Fahrer, Kinderwagenschieber und Menschen im Rollie auf ca 1 m breitem Fahradweg begegnen während der ca 2 m breite Fußweg eine Woche lang blockiert ist. Die Blockade ist auch noch grau uns bildet wenig Kontrast zum Untergrund, hat aber auch keinerlei Absicherung auch nicht bei Dunkelheit. Kinder die plötzlich auf den Fahrradweg laufen sieht man zu spät. Ich frage mich warum die Kommune den Anhänger grade da abstellt. Gibt noch andere gute Plätze in der Nähe.
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Celestro
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Celestro »

steht das Teil einfach nur da (ist also "geparkt"), oder "arbeitet" es dort?
Oktavia
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Oktavia »

Natürlich parkt das Teil dort nicht sondern ist aufgestellt um Fotos von Rasern zu machen. Gestern habe ich gehört, dass es an anderer Stelle auch auf dem Fahrradweg platziert wird.
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Tastenspitz »

PKW-Anhänger auf dem Gehweg bzw. Radweg geht nicht, es sei denn es ist nach §12 StVO erlaubt.
Wenn hier der vielzitierte Zwillingskinderwagen auf die Fahrbahn ausweichen muss, haben die Ordnungshüter ein fettes Problem.
Als besorgter Bürger würde ich das Ding großzügig mit Flatterband sicher. Nicht das da noch was passiert.... :engel:
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Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von ktown »

In Bielefeld hat es einen schonmal erwischt.
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Hans Ulg
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Hans Ulg »

ktown hat geschrieben: 20.04.21, 08:21 In Bielefeld hat es einen schonmal erwischt.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Einmündung, sondern über eine Ausfahrt über einen abgesenkten Bordstein. 5 m Parkverbot gelten aber nur an Kreuzungen und Einmündungen, nicht an Ausfahrten.
lottchen
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von lottchen »

Also vom Bild her handelt es sich in Bielefeld nicht um eine Ausfahrt sondern um eine Straßenkreuzung. Eine Ausfahrt dürfte kein eigenes Straßenschild haben.
ktown
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von ktown »

Hans Ulg hat geschrieben: 20.04.21, 14:04
ktown hat geschrieben: 20.04.21, 08:21 In Bielefeld hat es einen schonmal erwischt.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Einmündung, sondern über eine Ausfahrt über einen abgesenkten Bordstein. 5 m Parkverbot gelten aber nur an Kreuzungen und Einmündungen, nicht an Ausfahrten.
und ihre Aussage hat jetzt wie mit dem Sachverhalt was zutun?
Wenn sie es ganz genau wissen wollen gab es das Knöllchen hauptsächlich, weil der Blitzer entgegen der Fahrtrichtung stand und das ganze letztlich ein Schuss in den Ofen war, weil die Stadt dem Widersprach mit der Aussage, dass Blitzer Sonderrechte genießen. Dann wurde verfahren nach dem Motto: Die eine Krähe hakt der anderen Krähe kein Auge aus. Welche Sonderrechte es gibt und wo diese definiert sind, wurde natürlich nicht gesagt. :wink:
Achja und diese Sonderrechte formulieren die Länder natürlich alle selbst. :lachen:
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PyramSo
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von PyramSo »

Oktavia hat geschrieben: 19.04.21, 22:55 Naja, es ist schon auch Gefährlich wenn sich Fahrradfahrer, Fußgänger, E-Roller-Fahrer, Kinderwagenschieber und Menschen im Rollie auf ca 1 m breitem Fahradweg begegnen während der ca 2 m breite Fußweg eine Woche lang blockiert ist.
Nein, die Fußgänger, Kinderwagenschieber und Menschen im Rolli begegnen sich nicht mit den Radfahrern und Elektrokleingedönsfahrern nicht, denn Fußgänger und Artverwandte haben auf dem Radweg nix zu suchen, sondern haben bei Nichtvorhandensein eines Gehweges die Fahrbahn zu benutzen, § 25.
Was? Wahnsinn? Na dann wäre das ja was für die Presse ...
Könnte aber sein, dass dann sowas dabei rauskommt, wie in Kiel mit den "Staubsaugern" auf dem Radweg, wo dann der 241er Weg flugs zum 240er Weg mutiert ...
Oktavia
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Re: Blitzer falsch geparkt

Beitrag von Oktavia »

Tastenspitz hat geschrieben: 20.04.21, 07:28 Als besorgter Bürger würde ich das Ding großzügig mit Flatterband sicher. Nicht das da noch was passiert....
:christmas oh, das ist eine gute Idee :lol:

Und vielen Dank
PyramSo hat geschrieben: 20.04.21, 14:44 Nein, die Fußgänger, Kinderwagenschieber und Menschen im Rolli begegnen sich nicht mit den Radfahrern und Elektrokleingedönsfahrern nicht, denn Fußgänger und Artverwandte haben auf dem Radweg nix zu suchen, sondern haben bei Nichtvorhandensein eines Gehweges die Fahrbahn zu benutzen, § 25.
Was? Wahnsinn? Na dann wäre das ja was für die Presse ...
Könnte aber sein, dass dann sowas dabei rauskommt, wie in Kiel mit den "Staubsaugern" auf dem Radweg, wo dann der 241er Weg flugs zum 240er Weg mutiert ...
Hach, schön! So viele kreative Ideen. Das ist ja fast wie früher hier im Forum. Das freut mich!
Ich denk mal mit den Argumentationen kommt man da gut weiter und kann auch ohne Presse und Trara etwas erreichen. Aber auch darüber hinaus gibt es Möglichkeiten. Dann eben mit Öffentlichkeit :wink: Danke :daumenhoch
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