Hallo,
es gibt Rückfahrkameras zum Nachrüsten, die im Kennzeichenhalter enthalten sind.
Hierbei wird das Kennzeichen zum Teil erheblich verdeckt, insbesondere, wenn das Modell auch noch eine Einparkhilfe mit bringt.
Siehe Beispiel-Link:
https://www.forenregelnbeachten.de
Ist das erlaubt, oder "beisst" sich das z.B. mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 10 - oder anderen Vorgaben ?
Gruss Toni
Rückfahrkamera verdeckt Kennzeichen - erlaubt ?
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Rückfahrkamera verdeckt Kennzeichen - erlaubt ?
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.21, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link gemäß Forenregeln korrigiert
Grund: Link gemäß Forenregeln korrigiert
Re: Rückfahrkamera verdeckt Kennzeichen - erlaubt ?
Gefühlt dürfte das Modell erlaubt sein. Alles wichtige bleibt ja lesbar.
Und für die die hier später den Link nicht mehr sehen werden, die Kameras ragen zwar in die Fläche des Kennzeichens herein, verdecken aber nicht den Bereich in dem die Buchstaben geprägt werden.
Und für die die hier später den Link nicht mehr sehen werden, die Kameras ragen zwar in die Fläche des Kennzeichens herein, verdecken aber nicht den Bereich in dem die Buchstaben geprägt werden.
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