Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

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Altbauer
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Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Altbauer »

Nehmen wir mal an:

Herr A überholt eine endlose Kette von LKWs auf der Autobahn. Die Geschwindigkeit ist nicht begrenzt.
Herr A fährt auf der linken Spur mit 130 km/h vor ihm im Abstand von ca. 200m eine Kette von PKWs mit ca.
gleicher Geschwindigkeit.

Hinter Herrn A fährt ein Kfz eines bekannten sehr schnellen Fabrikates so dicht auf, dass Her A im Rückspiegel
dessen Kennzeichen nicht mehr sieht. Außerdem betätigt der Fahrer hinter ihm energisch die Lichthupe.
Herr A soll wohl Platz machen.

Herr A ist sauer. Mit etwas gutem Willen könnte er nach rechts zwischen die Laster, wo er dann allerdings abbremsen müsste.
Außerdem sieht er das Problem, wieder nach links zu kommen (weitere folgende PKWs auf der linken Spur hinter dem Lichthuper)

Her A bleibt stur rechts. Er sieht noch ein paar mal die Lichthupe im Rückspiegel.
Die Situation löst sich irgendwann auf, als die Kette von LKWs überholt ist und Herr A nach dem letzten LKW nach rechts wechselt.

Frage: Kann man Herrn A nach der STVO einen Vorwurf machen? Die Richtgeschwindigkeit 130 km/h ist er ja gefahren!
hawethie
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von hawethie »

Hallo,
grds. braucht man während eines Überholvorganges einem schnelleren Kfz keinen Platz zu machen.
Aber: wenn man nach rechts einscheren kann, ohne einen Abstandsverstoß zu begehen, dann wäre das eine Überlegung - die Pflicht dazu besteht, wenn man längere Zeit rechts fahren könnte, wobei ein "leichtes Abbremsen" durchaus erwartet werden kann.
Es sind aber alles Dinge, die im Einzelfall entschieden werden müssen.
Bei LKWs, die in 50m-Abstand fahren, ist ein einscheren nicht möglich.
Wenn die Abstände 500m betragen, kann es erwartet werden.
Ist halt, wie gesagt, alles im Einzelfall zu entscheiden.

CU
HaWeThie
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ktown
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von ktown »

Also als erstes muss ich sagen, dass entweder Herr A sehr löblich das Rechtsfahrgebot einhält
Altbauer hat geschrieben: 16.06.21, 09:48Her A bleibt stur rechts.
oder aber die Sachlage ereignete sich in Großbritanien.
Dann sind wir hier aber im falschen Forum. :lachen:
Altbauer hat geschrieben: 16.06.21, 09:48 Kann man Herrn A nach der STVO einen Vorwurf machen? Die Richtgeschwindigkeit 130 km/h ist er ja gefahren!
Ich dachte er konnte überhaupt nicht schneller fahren?
Altbauer hat geschrieben: 16.06.21, 09:48Herr A fährt auf der linken Spur mit 130 km/h vor ihm im Abstand von ca. 200m eine Kette von PKWs mit ca.gleicher Geschwindigkeit.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Altbauer
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben: 16.06.21, 13:23 Also als erstes muss ich sagen, dass entweder Herr A sehr löblich das Rechtsfahrgebot einhält
Altbauer hat geschrieben: ↑16.06.21, 08:48
Her A bleibt stur rechts.
oder aber die Sachlage ereignete sich in Großbritanien.
Dann sind wir hier aber im falschen Forum.
Da haben Sie recht.
Es hätte heißen müssen: "Herr A bleibt stur links"

Sorry
ktown hat geschrieben: 16.06.21, 13:23 ch dachte er konnte überhaupt nicht schneller fahren?
Altbauer hat geschrieben: ↑16.06.21, 08:48
Herr A fährt auf der linken Spur mit 130 km/h vor ihm im Abstand von ca. 200m eine Kette von PKWs mit ca.gleicher Geschwindigkeit.
Kurzfristig wohl schon, um auf den Mindestabstand von ( "1/2 Tacho" ) von 75 m zu kommen.

Die Situation beschreibt den "Lichthuper" als einen Zeitgenossen, der die Linke Spur vor sich
einen nach dem anderen "aufräumen" möchte.
Celestro
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Celestro »

es sollte wohl klar sein, dass A höchstens den Drängler hätte anzeigen können. Der hätte sich dann aber vermutlich raus reden können und die Sache wäre eingestellt worden.
Hans Ulg
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Hans Ulg »

Liegt nicht auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, wenn jemand durch Drängeln und Lichthupe einen anderen dazu nötigen will, sich in den Sicherheitsabstand Dritter hinein zu drängeln?
fodeure
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von fodeure »

Hans Ulg hat geschrieben: 17.06.21, 15:51Liegt nicht auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, wenn jemand durch Drängeln und Lichthupe einen anderen dazu nötigen will, sich in den Sicherheitsabstand Dritter hinein zu drängeln?
Nein, als Verkehrsteilnehmer kann man sich grundsätzlich nicht gegen §315b StGB verstoßen. Und falls du eigentlich §315c StGB meinen solltest, dann liegt auch dagegen kein Verstoß vor.
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von FM »

Das Einhalten der Richtgeschwindigkeit dürfte übrigens belanglos sein. Auch wenn der vorne Fahrende mit 120 oder 140 km/h gefahren wäre, darf er seinen Überholvorgang beenden, und das kann schon etwas dauern bei einer LKW-Kolonne. Ich hatte früher mal ne Ente die nur Tempo 100 schaffte, da mussten sich die Fahrer der teuren Marken schon dann etwas gedulden, wenn ich nur einen LKW überholte.
Nordland
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Nordland »

FM hat geschrieben: 17.06.21, 20:31 Das Einhalten der Richtgeschwindigkeit dürfte übrigens belanglos sein. Auch wenn der vorne Fahrende mit 120 oder 140 km/h gefahren wäre, darf er seinen Überholvorgang beenden, und das kann schon etwas dauern bei einer LKW-Kolonne. Ich hatte früher mal ne Ente die nur Tempo 100 schaffte, da mussten sich die Fahrer der teuren Marken schon dann etwas gedulden, wenn ich nur einen LKW überholte.
Dem ist zuzustimmen. Entscheidend ist, dass der Spurwechsel ohne Behinderung oder Gefährdung vonstatten geht. Das heißt nicht, dass man auf jeden Schnellfahrer achten muss, der noch weit hinten ist. Es geht rein um den Vorgang des Spurwechsels. Zweitens muss man eine gewisse Differenzgeschwindigkeit haben. Bei 100 vs. 80 km/h dürfte diese aber gegeben sein. Drittens muss man, wenn rechts wieder frei ist, wieder einscheren. Das gilt aber nicht für eine kurze Lücke.
Altbauer hat geschrieben: 16.06.21, 09:48 Kann man Herrn A nach der STVO einen Vorwurf machen? Die Richtgeschwindigkeit 130 km/h ist er ja gefahren!
Naja, du musst das so sehen: Wenn dir so etwas passiert und der Heini hinter dir drängelt, entsteht eine Gefährdungssituation. Ich würde in solchen Fällen die Geschwindigkeit daher verringern. Wenn du sie genau auf die gleiche Geschwindigkeit verringerst wie der letzte LKW, den du überholst, ist das durchaus passend. Das würde ich dann so lange beibehalten, bis unser Leistungsträger im [Wortsperre: Automarke für Leute mit Kompensationsbedarf] den notwendigen Sicherheitsabstand wieder hergestellt hat.
ktown
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von ktown »

Nordland hat geschrieben: 18.06.21, 00:19 Ich würde in solchen Fällen die Geschwindigkeit daher verringern. Wenn du sie genau auf die gleiche Geschwindigkeit verringerst wie der letzte LKW, den du überholst, ist das durchaus passend.
Das kann, im Einzelfall betrachtet, auch schon eine Nötigung sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Nordland
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 18.06.21, 07:17
Nordland hat geschrieben: 18.06.21, 00:19 Ich würde in solchen Fällen die Geschwindigkeit daher verringern. Wenn du sie genau auf die gleiche Geschwindigkeit verringerst wie der letzte LKW, den du überholst, ist das durchaus passend.
Das kann, im Einzelfall betrachtet, auch schon eine Nötigung sein.
Wie kommst du darauf? Das ist ziemlicher Unsinn.
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von ktown »

In einem Verfahren des OLG Hamm von 2008 sagte dieses folgendes
Verwerflichkeit im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB sei dann anzunehmen, wenn der Angeklagte den Zeugen "lediglich disziplinieren wollte" und sein Verhalten "schikanös" war
.
In dem damaligen Fall wurde das nicht festgestellt. Es zeigt aber auf, dass es nicht grundsätzlich auszuschließen ist.
Also der Straftatbestand der Nötigung wird nicht nur durch das betätigen der Bremse möglich sein.
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben: 18.06.21, 07:17
Nordland hat geschrieben: 18.06.21, 00:19 Ich würde in solchen Fällen die Geschwindigkeit daher verringern. Wenn du sie genau auf die gleiche Geschwindigkeit verringerst wie der letzte LKW, den du überholst, ist das durchaus passend.
Das kann, im Einzelfall betrachtet, auch schon eine Nötigung sein.
Wenn bei hoher Geschwindigkeit ohne Grund gebremst wird, kann das den Nachfolgenden durchaus gefährden!
Die Betrachtung im Einzelfall kann dann viele Fragen aufwerfen, z,B.
- hat der Nachfolgende genügend Sicherheitsabstand eingehalten? (min. "1/2 Tacho")
Wird m.E. sehr häufig unterschritten
- Hat der Vorausfahrende stark gebremst oder nur mal "die Bremslichter gezeigt"
( linker Fuß Bremse , rechter Fuß weiter auf dem Gas

usw. usw.
Nordland
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von Nordland »

ktown hat geschrieben: 19.06.21, 08:57 In einem Verfahren des OLG Hamm von 2008 sagte dieses folgendes
Verwerflichkeit im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB sei dann anzunehmen, wenn der Angeklagte den Zeugen "lediglich disziplinieren wollte" und sein Verhalten "schikanös" war
.
In dem damaligen Fall wurde das nicht festgestellt. Es zeigt aber auf, dass es nicht grundsätzlich auszuschließen ist.
Also der Straftatbestand der Nötigung wird nicht nur durch das betätigen der Bremse möglich sein.
DU kannst nicht einfach den Sachverhalt ändern und eine Fall aufbringen, in dem man vorsätzlich bremst. Es ging um einfaches Verringern der Geschwindigkeit, um damit die Folgen eines drohendes Auffahren durch den Abstandsunterschreiter abzumildern.

Mir haben Polizeibeamte erklärt, dass man noch nicht einmal an Nötigung denken solle, wenn ein Autofahrer einen Fahrradfahrer, der den Autofahrer auf einen Fahrfehler mit Gefährdung hingewiesen hatte, attackiert und vom Rad zerrt. Wie soll dann eine simple Verringerung der Geschwindigkeit Nötigung sein?
ktown
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Re: Lichthupe - Richtgeschwindigkeit 130

Beitrag von ktown »

Das müssen sie das OLG Hamm und Celle fragen.
Achja. Hier mal beispielhaft eine Anwaltsseite die es genauso vorträgt.
d) bei Vereitelung des Überholens
Das betrifft die chronischen Linksfahrer.

Nicht jedes planmäßige Verhindern des Überholtwerdens ist gleich eine Nötigung.

Wer es aber übertreibt und z. B. ohne ein anderes Fahrzeug zu überholen mehrere Minuten auf der linken Fahrspur bleibt und, sobald er merkt, dass man ihn überholen will auch noch den Fuß vom Gas nimmt oder gar die Bremse betätigt und unangemessen langsam über die linke Fahrspur der Autobahn schleicht, der begeht eine Nötigung.
Aber wie schon mehrfach gesagt. Es bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung.
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