Verstopfte Kreuzung
Moderator: FDR-Team
Verstopfte Kreuzung
Nehmen wir mal an:
Herr A fährt auf eine Kreuzung zu, die Ampel zeigt grün. Er schafft es gerade noch, bei Farbwechsel grün/gelb in
die Kreuzung einzufahren. (Er hätte sonst eine Vollbremsung hinlegen müssen)
Zu spät realisiert Herr A, dass die Straße, in die er einbiegen will, verstopft ist.
Er muss auf der Kreuzung stehenbleiben. Hinter ihm schaltet die Ampel auf rot.
Herr A schafft es, sich so zu positionieren, dass der Querverkehr passieren kann.
Als seine Ampel wieder auf grün schaltet (er merkt es daran, dass hinter ihm Autos kommen)
kann Herr A weiterfahren.
Frage: Womit hat Herr A zu rechnen, wenn ein zufällig anwesender Mitarbeiter des
Ordnungsamtes Anzeige erstattet ?
- Klar ist, dass er nicht in die verstopfte Kreuzung hätte einfahren dürfen.
-Aber spielt die Ampel, die hinter ihm auf rot geschaltet hat, eine Rolle?
Herr A fährt auf eine Kreuzung zu, die Ampel zeigt grün. Er schafft es gerade noch, bei Farbwechsel grün/gelb in
die Kreuzung einzufahren. (Er hätte sonst eine Vollbremsung hinlegen müssen)
Zu spät realisiert Herr A, dass die Straße, in die er einbiegen will, verstopft ist.
Er muss auf der Kreuzung stehenbleiben. Hinter ihm schaltet die Ampel auf rot.
Herr A schafft es, sich so zu positionieren, dass der Querverkehr passieren kann.
Als seine Ampel wieder auf grün schaltet (er merkt es daran, dass hinter ihm Autos kommen)
kann Herr A weiterfahren.
Frage: Womit hat Herr A zu rechnen, wenn ein zufällig anwesender Mitarbeiter des
Ordnungsamtes Anzeige erstattet ?
- Klar ist, dass er nicht in die verstopfte Kreuzung hätte einfahren dürfen.
-Aber spielt die Ampel, die hinter ihm auf rot geschaltet hat, eine Rolle?
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Re: Verstopfte Kreuzung
Im Bußgeldkatalog steht:Altbauer hat geschrieben: ↑27.07.21, 14:30 Nehmen wir mal an:
Herr A fährt auf eine Kreuzung zu, die Ampel zeigt grün. Er schafft es gerade noch, bei Farbwechsel grün/gelb in
die Kreuzung einzufahren. (Er hätte sonst eine Vollbremsung hinlegen müssen)
...
-Aber spielt die Ampel, die hinter ihm auf rot geschaltet hat, eine Rolle?
Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung bzw. Einmündung ein und behinderten dadurch andere.
20 Euro
Vor der Einfahrt oder überfahrt einer Kreuzung oder Bahnübergangs muß sichergestellt sein, das auf der gegenüberliegenden Seite Platz ist, damit eben andere nicht behindert oder gar gefährdet werden. Knallt es, kostet es übrigens 35,- Euro lt Katalog.
P.S. wäre ein anhalten nur mit einer Vollbremsung möglich gewesen, dann war der Fahrer offensichtlich viel zu schnell unterwegs gewesen. Da sollte man (wenn die Kreuzung nicht gut einsehbar ist) sich langsamer nähern, damit im Bedarfsfall auch rechtzeitig gestoppt werden kann. (Es gibt leider genug vollpfosten die dann überholen oder hupen, aber da sollte man getrost drüber stehen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Verstopfte Kreuzung
Irgendwie ist mir noch nicht so ganz klar wie man es schafft so schwungvoll in eine Kreuzung einzufahren auf der man abbiegen will das es einerseits nicht mehr möglich gewesen sein soll vor der Ampel anzuhalten, auf der anderen Seite es aber erst nach der Ampel zu bemerken das die Strasse in die man einbiegen will voll ist.
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Re: Verstopfte Kreuzung
Tja. Sachen gibts...
viewtopic.php?f=48&t=288645&p=1902488#p1902488
viewtopic.php?f=48&t=279731&p=1817086#p1817086
viewtopic.php?f=48&t=278953&p=1809522#p1809522
viewtopic.php?f=48&t=277912&p=1799591#p1799591
viewtopic.php?f=48&t=276486&p=1786821#p1786821
viewtopic.php?f=48&t=280327&p=1823338#p1823338
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Verstopfte Kreuzung
Je nun, es ist ja schon beschrieben, dass Herr A etwas falsch gemacht hat.ExDevil67 hat geschrieben: ↑27.07.21, 14:47 rgendwie ist mir noch nicht so ganz klar wie man es schafft so schwungvoll in eine Kreuzung einzufahren auf der man abbiegen will das es einerseits nicht mehr möglich gewesen sein soll vor der Ampel anzuhalten, auf der anderen Seite es aber erst nach der Ampel zu bemerken das die Strasse in die man einbiegen will voll ist.
Es geht einfach darum, was Herrn A jetzt blüht.
Wenn Herrn A lediglich 20 € ins Haus stehen, dann wäre er eher erleichtert!Zafilutsche hat geschrieben: ↑27.07.21, 14:39 Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung bzw. Einmündung ein und behinderten dadurch andere.
20 Euro
Re: Verstopfte Kreuzung
Da das Ordungsamt mehr für den ruhenden Verkehr zuständig ist, wird der sich eher weniger für den Wagen im Krezungsbereich interessieren und die Polizei steht eh im selben Stau.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Verstopfte Kreuzung
Ist das überall so? In Wiesbaden bezeichnet sich z.B. das Ordnungsamt als "Kommunale Verkehrspolizei" und fährt mit silbergrau/blauen Autos mit Blaulicht am Dach durch die Gegend. Was jetzt wenig Sinn macht, wenn man nur Falschparker sucht.
Aber auch sonst: ein Beschäftigter des Ordnungsamtes darf wie jeder andere Bürger Ordnungswidrigkeiten anzeigen und sich als Zeuge melden.
Re: Verstopfte Kreuzung
Was der Ordnungsbeamte als Bürger machen darf ist die eine Seite. Als Teil des Verwaltungsapparates ist er nicht dafür zuständig.
Die Stadtpolizei als Teil des Polizeiapparates hingegen ist für die Regelung des innerstädtischen Verkehrs, sei er ruhend oder fließend, zuständig.
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Re: Verstopfte Kreuzung
Wenn Herr A es genau wissen will, muss er den Gebührenbescheid abwarten oder seinen Anwalt fragen.
Es könnte ja auch sein, dass dem Mitarbeiter noch Unzulänglichkeiten am Fahrzeug oder dem Verhalten von A auffallen und es deshalb noch weitere Ordnungswidrigkeiten gibt.
Es könnte ja auch sein, dass dem Mitarbeiter noch Unzulänglichkeiten am Fahrzeug oder dem Verhalten von A auffallen und es deshalb noch weitere Ordnungswidrigkeiten gibt.
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