Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
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Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Hallo,
mal angenommen meine Nichte hätte heute Ihre praktische Prüfung bestanden ...
Sie ist 18 Jahre alt und hat eine Bescheinigung über die bestanden Prüfung.
Darf sie fahren, oder muss sie warten, bis das Dokument kommt. Lt. Fahrschule kann das bis zu einer Woche dauern.
Vielen Dank
mal angenommen meine Nichte hätte heute Ihre praktische Prüfung bestanden ...
Sie ist 18 Jahre alt und hat eine Bescheinigung über die bestanden Prüfung.
Darf sie fahren, oder muss sie warten, bis das Dokument kommt. Lt. Fahrschule kann das bis zu einer Woche dauern.
Vielen Dank
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Da man den Führerschein mitführen muss, ist Fahren dann nicht möglich. Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Es ist auch fraglich, ob die Bescheinigung des Prüfers überhaupt bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erworben wurde. Dafür sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, und für diese Feststellungen ist der Prüfer (der kein Mitarbeiter der Behörde ist) weder zuständig noch dazu in der Lage.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Es ist auch fraglich, ob die Bescheinigung des Prüfers überhaupt bedeutet, dass die Fahrerlaubnis erworben wurde. Dafür sind noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, und für diese Feststellungen ist der Prüfer (der kein Mitarbeiter der Behörde ist) weder zuständig noch dazu in der Lage.
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Hat sie wirklich nur die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung erhalten oder einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung? Mit letzterem darf sie in Verbindung mit dem Personalausweis fahren, mit der reinen Bescheinigung zur bestandenen Prüfung dagegen nicht. Die Bescheinigung dient rein der Abholung des Führerscheins respektive des Nachweises, wenn der Führerschein noch nicht fertig ist.
Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung enthält einen Text wie: »Diese befristete Prüfungsbescheinigung dient anstelle des Führerscheins zum Nachweis der Fahrberechtigung in Deutschland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (auf deutsch: Personalausweis).
Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.«
Da das Ding befristet ist, sollte man sich darum kümmern, den Führerschein vor Ablauf der Frist abzuholen.
Ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung enthält einen Text wie: »Diese befristete Prüfungsbescheinigung dient anstelle des Führerscheins zum Nachweis der Fahrberechtigung in Deutschland. Sie ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (auf deutsch: Personalausweis).
Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.«
Da das Ding befristet ist, sollte man sich darum kümmern, den Führerschein vor Ablauf der Frist abzuholen.
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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Soweit ich mich entsinnen kann (das ist aber schon ewig her) händigte damals der Prüfer nach bestandener praktischer Prüfung den vorher vom Straßenverkehrsamt ausgestellten Führerschein sofort aus. Offenbar hatte ihn das Amt dazu bevollmächtigt unter der Bedingung, dass er die Prüfung als bestanden bewertet. Das war aber kein Beamter der Behörde, sondern Angestellter einer privatrechtlichen Firma die ansonsten technische Überwachung macht (z.B. Hauptuntersuchungen) und wohl vereidigt als Sachverständiger.
Ob das jetzt immer noch so ist, weiß ich nicht. Falls ja wäre es ungewöhnlich, dass der Prüfer den Führerschein nicht dabei hatte - und eben vielleicht ein Hinweis darauf, dass die Behörde außer der bestandenen Prüfung noch weitere Voraussetzungen prüfen muss. Also z.B. gesundheitliche Eignung, Drogendelikte, früheres "Schwarzfahren" oder was auch immer. Dann kann die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt werden, und der Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis natürlich auch nicht.
Im August kann es aber auch gut sein, dass der zuständige Behördenmitarbeiter gerade Urlaub hat und deshalb noch nicht alles fertig war.
Ob das jetzt immer noch so ist, weiß ich nicht. Falls ja wäre es ungewöhnlich, dass der Prüfer den Führerschein nicht dabei hatte - und eben vielleicht ein Hinweis darauf, dass die Behörde außer der bestandenen Prüfung noch weitere Voraussetzungen prüfen muss. Also z.B. gesundheitliche Eignung, Drogendelikte, früheres "Schwarzfahren" oder was auch immer. Dann kann die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt werden, und der Führerschein als Nachweis der Fahrerlaubnis natürlich auch nicht.
Im August kann es aber auch gut sein, dass der zuständige Behördenmitarbeiter gerade Urlaub hat und deshalb noch nicht alles fertig war.
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Ist es nicht. Als ich damals den Führerschein gemacht hatte, habe ich ihn auch direkt ausgehändigt bekommen. Meine Tochter hat dagegen zunächst den Bescheid bekommen, da die Behörde mit den Erstellungen der Fahrerlaubnisse nicht hinterher kam und sie ihn erst zwei Wochen später abholen konnte.
Ich fände es aber eher ungewöhnlich, wenn der Fahrprüfer den Führerschein gleich dabei hat, denn auf dem Scheckkartenformat kann man das Datum nicht manuell eintragen. Hätte der Prüfer den Führerschein bei der Prüfung dabei und der Prüfling fällt durch, müsste zunächst ein neuer Führerschein für die neue Prüfung (bei der ja nicht gesagt ist, dass der Prüfling besteht) gedruckt werden und der alte kann dann in den Schredder. Der Aufwand wäre viel zu groß.
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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Ähm, doch. Feld 14. ist beschreibbar und genau dafür vorgesehen.
Voraussetzung ist aber, dass der Führerschein tatsächlich schon fertig ist, was aber nicht immer der Fall ist.
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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Ist das nicht eher für eine Erweiterung der Fahrzeugklassen gedacht? Hier liegt ja die Erstausstellung der Fahrerlaubnis vor!!??Gammaflyer hat geschrieben: ↑20.08.21, 07:30 Ähm, doch. Feld 14. ist beschreibbar und genau dafür vorgesehen.
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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... chein.htmlDas Feld 14 auf der Rückseite ist beschreibbar. Der Fahrerlaubnisprüfer kann deshalb das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis in den vorbereiteten Führerschein eintragen, so dass dem Bewerber der Führerschein wie bisher trotz der zentralen Herstellung unmittelbar nach Bestehen der Prüfung ausgehändigt werden kann.
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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Die Kosten bei der Führerscheinprüfung sind incl. Dokument. Man bekommt die Prüfung ja nicht billiger, wenn man sie nicht besteht.FM hat geschrieben: ↑19.08.21, 19:03 Ich fände es aber eher ungewöhnlich, wenn der Fahrprüfer den Führerschein gleich dabei hat, denn auf dem Scheckkartenformat kann man das Datum nicht manuell eintragen. Hätte der Prüfer den Führerschein bei der Prüfung dabei und der Prüfling fällt durch, müsste zunächst ein neuer Führerschein für die neue Prüfung (bei der ja nicht gesagt ist, dass der Prüfling besteht) gedruckt werden und der alte kann dann in den Schredder. Der Aufwand wäre viel zu groß.
Die Kosten für das Schreddern sind wohl eher zu vernachlässigen.
Von daher kann das Kärtchen ruhig zu jeder Prüfung mitgebracht werden.
Zu der Frage des Dokuments, sie hat tatsächlich nur eine Prüfungsbescheinigung erhalten. Diese berechtigt ausdrücklich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Nur zur Abholung des Führerscheins. Dieser liegt aber eben nicht bereit. Ein "vorläufiger" Führerschein kann ihr nicht ausgestellt werden,
da hierfür keine Termine vergeben werden.
Blöde Sache wie ich finde
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Das hat nicht FM geschrieben, sondern ich. Ich meinte damit eher, dass der Verwaltungsaufwand mit dem Schreddern höher wird. Es wird ja nicht bei diesem einen Kärtchen bleiben, sondern in der Summe kann da schon etwas zusammenkommen. Aber Gammaflyer hat ja bereits dazu geschrieben, dass es dafür sogar ein extra Feld gibt. Das hatte ich bisher übersehen. Trotzdem kommen die mit dem Drucken nicht immer gleich nach, und dann gibt es eben nur das Blatt Papieranderernutzer hat geschrieben: ↑20.08.21, 14:43Die Kosten bei der Führerscheinprüfung sind incl. Dokument. Man bekommt die Prüfung ja nicht billiger, wenn man sie nicht besteht.FM hat geschrieben: ↑19.08.21, 19:03 Ich fände es aber eher ungewöhnlich, wenn der Fahrprüfer den Führerschein gleich dabei hat, denn auf dem Scheckkartenformat kann man das Datum nicht manuell eintragen. Hätte der Prüfer den Führerschein bei der Prüfung dabei und der Prüfling fällt durch, müsste zunächst ein neuer Führerschein für die neue Prüfung (bei der ja nicht gesagt ist, dass der Prüfling besteht) gedruckt werden und der alte kann dann in den Schredder. Der Aufwand wäre viel zu groß.
Die Kosten für das Schreddern sind wohl eher zu vernachlässigen.
Von daher kann das Kärtchen ruhig zu jeder Prüfung mitgebracht werden.
Zu der Frage des Dokuments, sie hat tatsächlich nur eine Prüfungsbescheinigung erhalten. Diese berechtigt ausdrücklich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Nur zur Abholung des Führerscheins. Dieser liegt aber eben nicht bereit. Ein "vorläufiger" Führerschein kann ihr nicht ausgestellt werden,
da hierfür keine Termine vergeben werden.
Blöde Sache wie ich finde

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Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Klingt nach Berlin.anderernutzer hat geschrieben: ↑20.08.21, 14:43 Zu der Frage des Dokuments, sie hat tatsächlich nur eine Prüfungsbescheinigung erhalten. Diese berechtigt ausdrücklich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.
Nur zur Abholung des Führerscheins. Dieser liegt aber eben nicht bereit. Ein "vorläufiger" Führerschein kann ihr nicht ausgestellt werden,
da hierfür keine Termine vergeben werden.
Blöde Sache wie ich finde
Dort werden die Führerscheine absichtlich nicht mehr vor der Prüfung hergestellt, weil jedes Jahr 200.000 Anträge gestellt werden, aber nur die Hälfte von ihnen den Führerschein auch tatsächlich abholt. Das ist weniger ein Kostenfaktor als ein Platzproblem.
Was aber nicht nach Berlin klingt: Termine gibt es hier schon. Sie zu bekommen, das ist die Schwierigkeit.
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
*Hust**suchstaubmaske*
Mal auf das Datum geschaut? Der Thread ist 2 Jahre alt.
Genau habe ich das nicht mehr im Kopf, aber Fahrschulen zu öffnen war afair nie die ganz große Priorität was zu entsprechenden Staus geführt hat und einfach so in die Behörde spazieren war auch nicht.
Mal auf das Datum geschaut? Der Thread ist 2 Jahre alt.
Genau habe ich das nicht mehr im Kopf, aber Fahrschulen zu öffnen war afair nie die ganz große Priorität was zu entsprechenden Staus geführt hat und einfach so in die Behörde spazieren war auch nicht.
Re: Führerscheinprüfung bestanden, kein Führerschein
Darauf habe ich gar nicht geachtet.
In der Tat gab es damals keine Termine, es wurde per E-Mail geregelt. Ich gehe davon aus, dass das auch so geschehen ist.
Recht kommt von richtig, nicht von rechts.
Reinhard Fondermann
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