Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

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XMas_Hound
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Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von XMas_Hound »

Dürfen in einem verkehrsberuhigtem Bereich in einer Parklücke zwei Fahrzeuge oder auch zwei Anhänger eingeparkt werden?

Danke und Grüße
Hound
ktown
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von ktown »

Sind die Parkstände markiert?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Froggel
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von Froggel »

Wenn die zwei Fahrzeuge zusammen nicht über die Markierung hinausgehen, dürfen auch zwei Fahrzeuge dort stehen. Ich habe noch keine gesetzliche Grundlage gefunden, die dazu verpflichtet, nur ein Fahrzeug pro Parkplatz zu parken. Sie dürfen halt, wie auch ein Einzelfahrzeug, die Markierung weder in der Breite noch der Länge überschreiten.
Ich bin kein Jurist.
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XMas_Hound
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von XMas_Hound »

ktown hat geschrieben: 17.09.21, 10:22 Sind die Parkstände markiert?
Es ist ein Stellplatz der mit Grünanlage und farblich abgestimmter Pflasterung eingefasst ist.
ktown
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von ktown »

Dann siehe Froggel.
Bei zwei Anhängern muss natürlich die max. zulässige Standzeit beachtet werden.
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XMas_Hound
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von XMas_Hound »

Naja... das sind zwei "Werbeanhänger" die sorgfältig alle 13Tage umgedreht werden :roll:

Eine Augenweide ist das nicht... aber anscheinend hier in Hessen legal. :roll:
ktown
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von ktown »

14 Tage und länger= 20EUR
nicht betriebsbereiter Anhänger =70EUR

Ansonsten stehen auch Werbeanhängern der öffentliche Straßenraum frei zur Verfügung.
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Hans Ulg
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von Hans Ulg »

XMas_Hound hat geschrieben: 17.09.21, 14:41 Naja... das sind zwei "Werbeanhänger" die sorgfältig alle 13Tage umgedreht werden :roll:

Eine Augenweide ist das nicht... aber anscheinend hier in Hessen legal. :roll:
Zu Werbezwecken dürfen Fahrzeuge ohnehin nicht auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden. Und nur mal pro forma drehen hebt auch nicht die 14-Tage-Begrenzung auf.
FM
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von FM »

XMas_Hound hat geschrieben: 17.09.21, 14:41 Eine Augenweide ist das nicht... aber anscheinend hier in Hessen legal. :roll:
Parkplätze dienen ganz allgemein nicht der Verschönerung des Ortsbildes und erfüllen sehr oft die gegenteilige Funktion. Das spielt aber keine Rolle.
hawethie
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von hawethie »

ktown hat geschrieben: 17.09.21, 14:47
Ansonsten stehen auch Werbeanhängern der öffentliche Straßenraum frei zur Verfügung.
Wenn die Anhänger nur zu Werbezwecken dort stehen, Kommt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung in Betracht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von ktown »

Was aber erstens durch den Anwohner im ersten Moment nicht feststellbar ist und zweitens dies durch die Verwaltung bewiesen werden müsste und dazu fehlt ihr schlichtweg das Personal.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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hawethie
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Re: Zwei Fahrzeuge in einer Parklücke

Beitrag von hawethie »

DAS kommt häufiger vor.
war aber nicht Sinn und Zweck meiner Einlassung.
Das war der Hinweis, dass das grds. nicht erlaubt ist.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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