PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

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bendo
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PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von bendo »

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Person A parkt ihren PkW in der Nacht vom 16. auf 17.05.2022 innerhalb der Ortschaft ordnungsgemäß (aus ihrer Sicht) am Fahrbahnrand. Am Morgen des 17.05. findet Person A ihren Pkw beschädigt vor: Die Fahrerseite ist von vorn bis hinten verschrammt, Fahrertür lässt sich nicht mehr öffnen. Offensichtlich hat jemand die Fahrerseite vollständig touchiert. Die Verursacherperson B war nicht mehr anwesend. Person A meldet den Vorfall am 17.05.2022 gegen 8Uhr telefonisch der Polizei (Fahrerflucht!). Noch während des Gesprächs klingelt der Ehemann von Person B an der Haustür und gibt auf einem Zettel Namen, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsdaten (Hinweis: Person A und Person B sind beim identischen Versicherungsunternehmen versichert!) an. Das Gespräch mit der Polizeit wird daraufhin aufgelöst.
Person A fährt ihren beschädigten PkW am 17.05. in die Vertragswerkstatt. Es folgt eine unmittelbare Befundaufnahme. Die Werkstatt gab an, ein vollständiges Schadensgutachten zu erstellen, den Schaden zu reparieren und lies eine Abtretung unterschreiben, wonach die juristische Abwicklung an eine Anwaltkanzlei abgetreten wurde (letzteres ist heute wohl obligatorisch!?). Kosten sollten auf Person A als geschädigte Person keine zukommen.
Ende Mai 2022 war der Schaden durch die Werkstatt repariert, eine weitere Kommunikation fand dazwischen nicht statt. Auf Nachfrage erhielt Person A im Nachgang ein umfangreiches Schadensgutachen mit Kostenvoranschlag (~10.500€; die Teilekosten kann ich nicht beurteilen, wohl aber den aufgeführten Arbeitslohn i.H.v. 185€/h, was ich für absurd hoch einstufe; das ist aber ein eigenes Thema...).

Am 29.06.2022 erhält Person A von der Anwaltskanzlei ein Schreiben mit folgendem Text:

"Sehr geehrte Person A,
ich habe - bis heute - immer noch keinen einzigen Cent Schadenersatz vom [Name des Versicherungsunternehmens] erhalten.
Es scheint sich eine gerichtsstreitige Auseinandersetzung abzuzeichnen.
Besteht Rechtsschutz?
Bejahendenfalls: Bitte Fotokopie Ihrer Rechtsschutzversicherungspolice hierher übersenden an:
[Mailadresse]
unter der Angabe meiner Aktenregisternummer [...] im Betreff.
Verneinendenfalls: Bitte kurz hier in der Kanzlei anrufen und mitteilen, dass keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.
Merci im Voraus!"

Nun zu meinen Fragen:
- Was läuft hier?!
- die Formulierungen "ich habe...", "noch keinen Cent" und "vom [Name des Versicherungsunternehmens]" entsprechen nicht meiner Erwartung einer Anwaltskanzlei!?
- Von welchem "Schadenersatz" spricht die Kanzlei?! Person A ist m.M.n. die einzige Person, die (aufgrund der Wertminderung) Schadensersatz erwarten kann!?
- Ist es plausibel, dass es für diesen Sachverhalt, und insbesondere bei einem gemeinsamen Versicherungsunternehmen das Verursacher und Geschädigte versichert, zu einer "gerichtsstreitigen Auseinandersetzung" kommt?!
- Kann angenommen werden, dass der juristische Sachverhalt bisher zu wenig Umfang enthält, und die Kanzlei mit Absicht einen (kostenintensiven) Rechtsstreit erwirken möchte?
- Kann antizipiert werden, wie sich die Kanzlei verhält/was aus dem Fall wird, je nachdem, ob eine Rechtsschutzversicherung angegeben wird oder nicht (Hinweis: Person A liegt keine RSV vor...)?

Danke und Gruß!
bendo
ExDevil67
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von ExDevil67 »

bendo hat geschrieben: 29.06.22, 20:28 Nun zu meinen Fragen:
- Was läuft hier?!
Das die Versicherung vermutlich nicht zahlt. Wurde der Schaden vom vermeintlichen Verursacher übehaupt gemeldet?
hambre
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von hambre »

bendo hat geschrieben:letzteres ist heute wohl obligatorisch!?
Nein, nicht unbedingt
bendo hat geschrieben:Von welchem "Schadenersatz" spricht die Kanzlei?! Person A ist m.M.n. die einzige Person, die (aufgrund der Wertminderung) Schadensersatz erwarten kann!?
Person A hat die Schadenersatzansprüche doch abgetreten.
bendo hat geschrieben:Kann angenommen werden, dass der juristische Sachverhalt bisher zu wenig Umfang enthält, und die Kanzlei mit Absicht einen (kostenintensiven) Rechtsstreit erwirken möchte?
Nein
bendo hat geschrieben:Kann antizipiert werden, wie sich die Kanzlei verhält/was aus dem Fall wird, je nachdem, ob eine Rechtsschutzversicherung angegeben wird oder nicht (Hinweis: Person A liegt keine RSV vor...)?
Ja, dann würde ich vermuten, dass die Kanzlei einen Vorschuss für die weitere Tätigkeit verlangt.
bendo hat geschrieben:wohl aber den aufgeführten Arbeitslohn i.H.v. 185€/h, was ich für absurd hoch einstufe; das ist aber ein eigenes Thema..
Das könnte ein Grund sein, warum die Versicherung den Schaden nicht reguliert.
ktown
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben: 29.06.22, 22:45 Das könnte ein Grund sein, warum die Versicherung den Schaden nicht reguliert.
Das mag sein. Aber wenn der Geschädigte eine Abtretungserklärung unterschrieben hat und die Werkstatt ohne Freigabe durch die geg. Versicherung einfach mal loslegt, dann ist das, meines Erachtens, das Problem der Werkstatt.

Weiter frage ich mich, wessen Anwalt hier dieses schon recht untypische Schreiben versandt hat. Mit der oben genannten Abtretungserklärung hat der Geschädigte doch eigentlich mit der Schadensabwicklung nichts mehr zutun. Handelt es sich hier eventuell um den Anwalt der Werkstatt der solche Sachverhalte abwickelt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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bendo
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von bendo »

ktown hat geschrieben: 30.06.22, 07:13 ...Weiter frage ich mich, wessen Anwalt hier dieses schon recht untypische Schreiben versandt hat. Mit der oben genannten Abtretungserklärung hat der Geschädigte doch eigentlich mit der Schadensabwicklung nichts mehr zutun. Handelt es sich hier eventuell um den Anwalt der Werkstatt der solche Sachverhalte abwickelt?
Hallo,
Absender ist die Kanzlei, an die Person A die Schadensabwicklung abgetreten hat. Ob diese Kanzlei auch (in anderen Fällen) im Namen der Werkstatt auftritt, weiß ich nicht. Da Person A ohne mit der Wimper zu zucken ein Abtretungsformular an die in Rede stehende Kanzlei zur Unterschrift überreicht wurde, nehme ich an, dass auch seitens der Werkstatt ein Interesse besteht, die Abwicklung über diese bestimmte Anwaltskanzlei laufen zu lassen!?

Btw.: Telefonisch habe ich noch niemanden erreicht. Ich möchte den Sachverhalt gerne mündlich hinterfragen/klären...

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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von hespo »

bendo hat geschrieben: 29.06.22, 20:28 Person A fährt ihren beschädigten PkW am 17.05. in die Vertragswerkstatt. [...]
den aufgeführten Arbeitslohn i.H.v. 185€/h, was ich für absurd hoch einstufe; das ist aber ein eigenes Thema...).
1. Gerade in Vertragswerkstätten liegt der Stundensatz in aller Regel höher als in sog. "freien" Werkstätten;
2. Stundensätze unterscheiden sich (manchmal) nach Art der erledigten Arbeiten. Wartung/Reparatur ist günstiger als Karosseriearbeit, Karosseriearbeit ist günstiger als Lackierung;
3. Zu guter Letzt gibt es unter den Vertragswerkstätten selbst noch ein Gefälle, das klar der Markenwahrnehmung im Markt folgt: Für die Wartungsarbeiten bei der Werkstatt des Wagen des Volkes, hust hust, zahlt man noch etwa EUR 115,- netto, wohingegen man für Lackierung bei der Marke mit dem Stern bis zu 225,- netto zahlt.
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von hambre »

ktown hat geschrieben:Aber wenn der Geschädigte eine Abtretungserklärung unterschrieben hat und die Werkstatt ohne Freigabe durch die geg. Versicherung einfach mal loslegt, dann ist das, meines Erachtens, das Problem der Werkstatt.
Das ist natürlich nicht so. Wenn die Versicherung die Rechnung nicht in vollem Umfang bezahlt, dann muss der Geschädigte für die Differenz aufkommen. Der Geschädigte ist schließlich der Auftraggeber.
bendo hat geschrieben:Ob diese Kanzlei auch (in anderen Fällen) im Namen der Werkstatt auftritt, weiß ich nicht.
Es würde mich überraschen, wenn die Kanzlei nicht sogar allen vergleichbaren Fällen der Werkstatt die Schadenabwicklung übernimmt.

Letztlich ist das ein risikoloses Geschäft von Kanzlei und Werkstatt. Beide bekommen in jedem Fall ihr Geld, entweder von der Versicherung oder vom Geschädigten.
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben: 30.06.22, 21:17 Das ist natürlich nicht so. Wenn die Versicherung die Rechnung nicht in vollem Umfang bezahlt, dann muss der Geschädigte für die Differenz aufkommen.
Also ich hatte glücklicherweise noch keinen Unfall daher sind meine Vorstellungen des ganzen graue Theorie. Ich ging bisher immer davon aus, dass ein Unfallschaden durch einen Sachverständigen begutachtet und in Zusammenarbeit mit der Werkstatt ein Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht wird.
Für was benötigt man in diesem Prozess noch einen Anwalt wenn nicht dafür die Fälle zu regeln wo die geg. Versicherung zicken macht und z.B. den eingereichten Kostenvoranschlag nicht akzeptiert.
Der einzige für mich akzeptable Fall wo das dem Geschädigten wieder auf die Füße fallen kann ist doch, wenn die geg. Versicherung die grundsätzliche Regulierung verweigert. Dies scheint hier aber ja nicht der Fall zu sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von bendo »

ktown hat geschrieben: 01.07.22, 06:48 ...Für was benötigt man in diesem Prozess noch einen Anwalt wenn nicht dafür die Fälle zu regeln wo die geg. Versicherung zicken macht und z.B. den eingereichten Kostenvoranschlag nicht akzeptiert.
Der einzige für mich akzeptable Fall wo das dem Geschädigten wieder auf die Füße fallen kann ist doch, wenn die geg. Versicherung die grundsätzliche Regulierung verweigert. Dies scheint hier aber ja nicht der Fall zu sein.
Da stimme ich Dir voll zu! Wer Geschädigter und wer Verursacher ist, schien klar (natürlich könnte sich das später noch anders darstellen). Normalerweise hätte man das auch "auf dem kleinen Dienstweg" über Versicherung und Werkstatt klären können. In diesem Fall war das Versicherungsunternehmen, ja für beide Parteien sogar dasselbe! Es ist nur so, dass wenn Du keine Erfahrung mit Schadensabwicklungen hast, in dein angestammtes Autohaus fährst (die sowas ja täglich machen), Dir mal eben so ein Zettel vorgelegt wird und empfohlen wird, die Abwicklung über eine Kanzlei durchzuführen, dann ist die Chance hoch, dass man das unterschreibt... Das ist sicherlich Kalkül des Autohauses, s.u....
hambre hat geschrieben: 29.06.22, 22:45
bendo hat geschrieben:letzteres ist heute wohl obligatorisch!?
...
Nein, nicht unbedingt...
Im Familienkreis ergaben sich zufällig zwei PkW-Unfälle in den letzten zwei Jahren (jeweils unschuldig; davor jahrzehntelang nichts...) ergeben. In beiden Fällen wurde die Abwicklung durch unterschiedliche Autohäuser/Abschlemmdienste bereitwillig durchgeführt und jeweils die Schadensabwicklung auf Anraten an eine Kanzlei abgetreten. Daher kam ich darauf, ob dies heute "normal" sei...

Zwischenzeitlich habe ich Versicherer, Kanzlei und Autohaus telefonisch erreicht. Hier die Auflösung des Sachverhalts:
- Versicherung: Zahlungsauftrag liegt beim Chef zur Genehmigung; Zahlung erfolgt zeitnah; kein Risiko einer "gerichtsstreitigen Auseinandersetzung"
- Autohaus: Wartet natürlich noch auf Zahlung, sieht aber aktuell keine Probleme
- Kanzlei: Wartet auf Geld der Versicherung; würden zeitnah bei der Versicherung "Druck machen", weil offenbar häufig sehr spät/nicht gezahlt werden würde. Der Brief dient dazu, hierfür die Randbedingungen zu klären.
Fazit: Es zeichnen sich derzeit eher keine Probleme ab.

Jetzt kommt noch was, das ich einen Skandal nennen würde:
hespo hat geschrieben: 30.06.22, 14:12
bendo hat geschrieben: 29.06.22, 20:28 Person A fährt ihren beschädigten PkW am 17.05. in die Vertragswerkstatt. [...]
den aufgeführten Arbeitslohn i.H.v. 185€/h, was ich für absurd hoch einstufe; das ist aber ein eigenes Thema...).
1. Gerade in Vertragswerkstätten liegt der Stundensatz in aller Regel höher als in sog. "freien" Werkstätten;
2. Stundensätze unterscheiden sich (manchmal) nach Art der erledigten Arbeiten. Wartung/Reparatur ist günstiger als Karosseriearbeit, Karosseriearbeit ist günstiger als Lackierung;
3. Zu guter Letzt gibt es unter den Vertragswerkstätten selbst noch ein Gefälle, das klar der Markenwahrnehmung im Markt folgt: Für die Wartungsarbeiten bei der Werkstatt des Wagen des Volkes, hust hust, zahlt man noch etwa EUR 115,- netto, wohingegen man für Lackierung bei der Marke mit dem Stern bis zu 225,- netto zahlt.
Bei der Werkstatt habe ich mal nachgefragt, was es mit dem Stundensatz auf sich hätte. Kleinlaut erklärte man mir "ja, das sei der Versicherungssatz...."....!!
"Wenn ich privat eine Arbeit verrichtet haben möchte, zahle ich natürlich wesentlich weniger (~60-80€/h)". "Wenn eine Arbeit über eine Versicherung abgewickelt würde, dann gelten andere Sätze..". Im Großraum der Großstadt läge man hier bereits bei ~220€/h, in einer freien Werkstatt noch bei ~140€/h.

Nachfrage bei der Versicherung: Hier reagierte man mir gegenüber etwas anschuldigend, schließlich sei es ja die Entscheidung von [Person A] gewesen, den Schaden über die ausgewählte Vertragswerkstatt und die Kanzlei abzuwickeln. Die 185€/h würden weiter nicht in Frage gestellt und bezahlt. Auf Nachfrage, ob denn auch 1000€/h ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt werden würde, entgegnete man mir, "nein, da dies Wucher sei". 185€/h sei noch kein Wucher.

Fazit: Wenn der Kunde nicht unmittelbar an den Kosten beteiligt ist, werden deutlich höhere Preise aufgerufen. Ich würde sagen, es herrscht Wildwuchs. Ich hätte erwartet, dass eine zahlende Partei (hier: Versicherungsunternehmen) sehr genau die Kosten prüft. Das ist nicht der Fall, bzw. Kosten werden leichtfertig akzeptiert. Der Leidtragende ist letztlich der Kunde, bzw. das Kollektiv der Versicherten, deren Beiträge steigen. Ich erinnere mich an eine Pressemeldung von vor einigen Wochen, wonach die Versicherer sich äußerten, die Kosten für PKW-Schadensregulierungen würde steigen. Jetzt weiß ich auch warum...Kann man dagegen (gegen dieses "System") etwas tun? Als Einzelner vermutlich nicht...

Gruß, bendo
GS
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von GS »

bendo schreibt:
In diesem Fall war das Versicherungsunternehmen, ja für beide Parteien sogar dasselbe!
Für den Geschädigten muss das per se kein Vorteil sein. Denn für "seinen" (KFZ-Haftpflicht-)Versicherer ist er in diesem Versicherungsfall nicht der geschätzte Vertragspartner, sondern der weniger geschätzte Anspruchsteller.
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
hambre
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von hambre »

Kleinlaut erklärte man mir "ja, das sei der Versicherungssatz...."....!!
Das ist nicht nur bei Werkstätten so. Auch Autovermieter bieten einen Unfallersatzwagentarif für den unschuldigen Autofahrer, der während der Werkstattzeit auf einen Leihwagen angewiesen ist. Wenig überraschend ist das der teuerste Tarif von allen.

Das letzte Mal, als ich bei mit einem Unfallschaden zu einer Werkstatt gefahren bin und ein Angebot einholen wollte war die erste Frage der Werkstatt:"Versicherungsschaden?"

Für Anwaltskanzleien ist das ebenfalls ein gutes Geschäft und auch bei Geschädigten ist die Optimierung von Schadenersatzansprüchen nicht selten zu finden.

Dass alle Beteiligten in so einem Fall ihren Gewinn maximieren wollen führt am Ende dazu, dass alle Autofahrer das über die Versicherungsprämie mitbezahlen.

Aber auch Versicherungsgesellschaften sind in diesem Spiel keineswegs nur Opfer. Es gibt durchaus Versicherungen, die es ausnutzen, dass viele Geschädigte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten.
bendo
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Re: PkW-Schaden: Seltsame Nachfrage der formal beauftragten Anwaltskanzlei der geschädigten Person

Beitrag von bendo »

hambre hat geschrieben: 02.07.22, 23:10 ...Dass alle Beteiligten in so einem Fall ihren Gewinn maximieren wollen führt am Ende dazu, dass alle Autofahrer das über die Versicherungsprämie mitbezahlen.
...
Genau! Wenn dafür für ein und dieselbe Leistung unterschiedliche Tarife angesetzt werden (Rechtfertigung?!), wäre das ein Fall für den Verbraucherschutz?!
Gruß, bendo
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