Hallo
ich habe mit dem Fahrzeug meiner Lebensgefährtin im Landschaftschutzgebiet geparkt (geteerter Feldweg auf einer Seite Wald- auf der anderen ein Acker)
vom Fahrzeug wurde ein Foto erstellt (ohne Personen auf dem Foto)
Nun hat meine Lebensgefährtin einen Brieg erhalten, in dem Sie sich dazu äussern soll (Anhörung zur Ahndung von Ordnungswidrigkeit)
NRW - §77 Abs1 Nr 4 des Landesnaturschutzgesetzes NRW vom 21.07.2000 Ordnungsnummer 6.2.2 Buchstabe C der textlichen Festsetzung des Landschaftsplanes - Teilabschnitt I vom 14.05.1987 i.V.M.§ 23 Abs 2 BNatSchG NRW
a) Angaben zur Person des Betroffenen
b) Angaben zur Person des Verantwortlichen
c) Angaben zum wirtschaftlichen Verhältnis (Netteinkommen in Euro)
d) Angaben zur Sache (Wird Verstoss zugegeben Ja/Nein)
weiss jemand, wie man sich in solch einem Fall verhalten sollte ?
Muss meine Lebensgefährtin sich dazu äusssern, wer das Fahrzeug gefahren hat ?
Was könnte so etwas kosten ?
Parken im Landschaftschutzgebiet- von Bussgeldstelle Brief erhalten - wie verhalten
Moderator: FDR-Team
Re: Parken im Landschaftschutzgebiet- von Bussgeldstelle Brief erhalten - wie verhalten
Dazu habe ich nur §78(1) LNatSchG NRW gefunden und demnach kann das bis zu 50.000 € kosten. Die übrigens nach §78(2) auch vom Halter eingefordert werden können.
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