Inhalt des Verbandskastens

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Altbauer
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Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von Altbauer »

Nehmen wir mal an:
Bei einer Verkehrskontrolle wird Herr A aufgefordert Warndreieck und Verbandskasten vorzuzeigen.
Der Polizist schaut in den Verbandkasten hinein und stellt fest, dass ein Teil fehlt. z.B. die Verbandsschere.
Herr A holt die Schere aus dem Handschuhfach (warum auch immer, da ist sie) und legt sie vor.

Frage: hat damit der Fahrer seine Pflicht erfüllt (Verbandskasten mit vollständigem Inhalt) oder nicht?
Dummerchen
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Re: Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von Dummerchen »

Altbauer hat geschrieben: 30.11.22, 16:38 Frage: hat damit der Fahrer seine Pflicht erfüllt (Verbandskasten mit vollständigem Inhalt) oder nicht?
Vor der Kontrolle sicherlich nicht, danach hängt es davon ab, ob die Schere der DIN entspricht (meist DIN 58279-B, Kleiderschere 19 cm, kniegebogen).
Falls er die Kindergartenbastelschere der Jüngsten in den Verbandkasten gelegt hat, ist der Kasten noch immer nicht vollständig.
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FM
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Re: Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von FM »

Sind die FFP2-Masken eigentlich jetzt schon Vorschrift oder erst nächstes Jahr?

Ich habe zwar seit 2020 immer einige solche Masken im Auto liegen, aber eben nicht im Verbandskasten.
Tastenspitz
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Re: Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von Tastenspitz »

Afaik gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2023
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
karli
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Re: Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von karli »

Altbauer hat geschrieben: 30.11.22, 16:38
Herr A holt die Schere aus dem Handschuhfach (warum auch immer, da ist sie) und legt sie vor.

Frage: hat damit der Fahrer seine Pflicht erfüllt (Verbandskasten mit vollständigem Inhalt) oder nicht?
§ 35h StVZO hat geschrieben:Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Könnte man so interpretieren, daß sich das Verbandmaterial in EINEM Behältnis befinden muß und nicht in mehreren Behältnissen oder einzeln im gesamten Fahrzeug verstreut ist.

Weiterhin steht dort
Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.
Möglicherweise dürfte das abweichend von der DIN 13 164 auch eine andere geeignete Schere sein.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Dummerchen
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Re: Inhalt des Verbandskastens

Beitrag von Dummerchen »

FM hat geschrieben: 30.11.22, 19:10 Sind die FFP2-Masken eigentlich jetzt schon Vorschrift oder erst nächstes Jahr?
Die sind weder dieses noch nächstes Jahr Vorschrift. Nach der geänderten DIN müssen jetzt bereits Mund-Nase-Schutz sowie Reinigungstücher und ein Sortiment Zusatzpflaster in den Kasten nachgefüllt werden. Bußgelder gibt es aber erst in 2023, ab März, wenn ich mich recht entsinne.
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