Kosten des Bußgeldverfahrens nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit

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batacim
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Kosten des Bußgeldverfahrens nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit

Beitrag von batacim »

Guten Abend,
folgenden Fall möchte ich zur Diskussion stellen:

Person A als Halter eines Pkw erhält am 27.1.23 erstmals Post in dieser Sache mit sinngemäßem Inhalt: "Mit Ihrem Fahrzeug wurde am 15.08.2022 ein Parkverstoß begangen. Das Bußgeldverfahren wurde wegen Verjährung eingestellt. Da es der Behörde nicht möglich war, innerhalb der Verjährungsfrist den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, tragen Sie die Kosten des Bußgeldverfahrens in Höhe von 23,50 EUR."

Person A wurde vorher kein Anhörungsbogen zugesandt, auf dem er den verantwortlichen Fahrzeugführer B hätte benennen können. Eine einfache Halterabfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle hätte der verfolgenden Behörde problemlos die Halterdaten zugänglich gemacht, wodurch die Ahndung des Verstoßes möglich gewesen wäre.

Muss Person A die Kosten der Verfahrens tragen, dass durch B verursacht war, der aber nicht belangt werden konnte, da es die Behörde nicht schaffte, innerhalb der 3monatigen Verjährungsfrist den Halter zu befragen?

Vielen Dank für eine rege Beteiligung!
hawethie
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Re: Kosten des Bußgeldverfahrens nach Verjährung der Ordnungswidrigkeit

Beitrag von hawethie »

Person A wurde vorher kein Anhörungsbogen zugesandt,
besser: A hat keinen Anhörungsbogen erhalten....
Es reicht, dass "die Behörde" die Anhörung angeordnet hat - sie muss den Empfänger nicht erreichen.

A kann nun entweder die Kosten zahlen und gut ist oder innerhalb der genannten Frist einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Dann entscheidet das Gericht (ohne Hauptverhandlung) ob die Gründe von A ausreichen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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