Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Moderator: FDR-Team
Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Klimaaktivisten haben am frühen Sonntagmorgen mehrere Schilder an der Autobahn 24 auf Höhe der Anschlussstelle Reinbek (Kreis Stormarn) abmontiert.
Muß das Tempolimit weiterhin eingehalten werden oder nicht ?
Muß das Tempolimit weiterhin eingehalten werden oder nicht ?
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Üblicherweise demontieren die sogenannten Klimaaktivisten doch nur Schilder, die ein bestehendes Tempolimit aufheben. Das Gegenteil macht doch gar keinen Sinn! Und ja, wenn das Aufhebungsschild nicht (mehr) vorhanden ist, dann muss der Autofahrer davon ausgehen, dass das Tempolimit weiterhin gilt.
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Naja, wenn ein limitierendes Verkehrsschild zugedeckt ist, wird das ja auch zugunsten des Autofahrers ausgelegt (Sichtbarkeitsgrundsatz):
Auf der anderen Seite kann es ja keinen Geblitzen geben, da die Behörden ja von der Sichtbarkeit des Schildes ausgehen werden. Insofern gibt es keinen Betroffenen. Außer, man hält es für schlimm, dich weiter an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten zu haben.
Also wird das umgekehrt auch für ein aufhebendes Schild gelten.haufe.de hat geschrieben:Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz: Verkehrszeichen müssen so aufgestellt und angebracht sein, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann.
Auf der anderen Seite kann es ja keinen Geblitzen geben, da die Behörden ja von der Sichtbarkeit des Schildes ausgehen werden. Insofern gibt es keinen Betroffenen. Außer, man hält es für schlimm, dich weiter an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten zu haben.
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Jein, ja es wird keiner geblitzt. Aber gefährliche Situationen, und damit Betroffene, könnte es trotzdem geben. Spätestens an der nächsten Auffahrt wenn Rudi Rentner kein Tempolimit vorfindet und entsprechend beschleunigt während der ortsunkundige Berny Bleifuß weiter brav seine 120 fährt weil er nicht geblitzt werden will.Nordland hat geschrieben: ↑20.03.23, 20:53 Auf der anderen Seite kann es ja keinen Geblitzen geben, da die Behörden ja von der Sichtbarkeit des Schildes ausgehen werden. Insofern gibt es keinen Betroffenen. Außer, man hält es für schlimm, dich weiter an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten zu haben
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Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
StVO Anlage 2 Punkt 55 sagt:
Kein Verbots-Ende bedeutet hier eben, dass das Limit erhalten bleibt bis zum großen Wasserfall....Erläuterung
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
nicht ganzbis zum großen Wasserfall....
Die Rechtsprechung hat irgendwann mal eine Strecke festgelegt, nach der eine Begrenzung wiederholt werden muss - da das Kurzzeitgedächtnis des durchschnittlichen Autofahrers oft ziemlich kurz ist.
Ich meine, es seien zwei km - bin mir aber da nicht sicher.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Naja, spätestens an der nächsten Auffahrt wird es wiederholt, allein schon damit jemand der dort auffährt das auch sehen kann.
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Da ein Tempolimit nur durch die zuständige Behörde festgelegt werden kann, ändert sich an der Rechtslage durch die unbefugte Entfernung von Schildern nichts. An den praktischen Konsequenzen bei einem Verstoß aber vielleicht schon (wobei hier aber keine Verfahren denkbar sind).
Ist im Prinzip ebenso, wenn die Aktivistinnen selbst gebastelte aber täuschend echt wirkende Schilder aufstellen - ein Verstoß dagegen ist kein Verstoß gegen die StVO, kann also nicht verfolgt werden. Technisch wäre das sogar noch einfacher, ein Überkleben (z.B. 80 statt 130) ist einfacher als ein ganzes Schild abzumontieren. Aber natürlich ebenfalls strafbar.
Ist im Prinzip ebenso, wenn die Aktivistinnen selbst gebastelte aber täuschend echt wirkende Schilder aufstellen - ein Verstoß dagegen ist kein Verstoß gegen die StVO, kann also nicht verfolgt werden. Technisch wäre das sogar noch einfacher, ein Überkleben (z.B. 80 statt 130) ist einfacher als ein ganzes Schild abzumontieren. Aber natürlich ebenfalls strafbar.
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Das ist aber Usus auf der Autobahn. Denn dort dürfen Fahrzeuge ab 60 km/h fahren. Auch auf freigegebenen Strecken, auf denen man demnach auch 200 km/h oder mehr fahren darf. Du beschreibst also normales Autobahn-Geschehen.ExDevil67 hat geschrieben: ↑21.03.23, 06:15 Jein, ja es wird keiner geblitzt. Aber gefährliche Situationen, und damit Betroffene, könnte es trotzdem geben. Spätestens an der nächsten Auffahrt wenn Rudi Rentner kein Tempolimit vorfindet und entsprechend beschleunigt während der ortsunkundige Berny Bleifuß weiter brav seine 120 fährt weil er nicht geblitzt werden will.
Ich sehe auch nicht § 315b StGB verwirklicht. Es entsteht keine "Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs", da ja nur ein Verbot aufgehoben wird. Das wäre womöglich anders, wenn jemand ein Verbotsschild entfernte.
Dennoch kommen für die Aktivisten mit der Panne (in der Birne) nicht wenige §§ in Frage: Diebstahl zum Beispiel. Oder auch "verbotswidriges Betreten oder Überqueren der Autobahn 10 €".
Re: Tempolimit aufgehoben oder nicht ?
Doch. Wie beschrieben: Sichtbarkeitsgrundsatz.
Wo begründest du die Strafbarkeit mit? 80 statt 130 km/h macht es doch sicherer statt unsicherer. Und eine Urkunde scheinen Verkehrsschilder auch nicht darzustellen (OLG Köln, Beschluss vom 15.09.1998 - Ss 395/98). Wenn sich beim überklebten Schild die Folie leicht entfernen lässt, ist das auch keine Sachbeschädigung. Ist so wie bei СтопХам, wobei bei denen wohl russisches Gesetz gilt.FM hat geschrieben: ↑21.03.23, 17:35Ist im Prinzip ebenso, wenn die Aktivistinnen selbst gebastelte aber täuschend echt wirkende Schilder aufstellen - ein Verstoß dagegen ist kein Verstoß gegen die StVO, kann also nicht verfolgt werden. Technisch wäre das sogar noch einfacher, ein Überkleben (z.B. 80 statt 130) ist einfacher als ein ganzes Schild abzumontieren. Aber natürlich ebenfalls strafbar.
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