Auto in Tiefgarage beschädigt

Moderator: FDR-Team

FrageUnser
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Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Hallo.

Folgender Sachlage:

Person A stellt sein Auto in der Tiefgarage (Stellplatz ist gemietet) ab. Auf dem Nebenstellplatz steht ein Motorrad mit Schutzhülle. Das Motorrad steht schon seit Tagen viel näher am PKW von Person A als üblicherweise. Person A muss seine beiden Kinder von der anderen Seite aussteigen lassen.

Einen Tag später bemerkt Person A, dass die hintere rechte Tür beschädigt ist. Es befindet sich eine Delle (ohne Lackschaden) auf Höhe des Türgriffs. Das Motorrad ist weg.

Person A ruft Person B (Besitzer des Motorrads), Man trifft sich in der Tiefgarage. Person B betreitet das Auto von Person A beschädigt zu haben.

Die laienhafte Einschätzung von Person A ist, dass der linke Außenspiegel das Auto getroffen haben muss (in einer Kippbewegung). Entweder beim ausparken, beim aufsteigen oder so ähnlich.

Weitere Informatationen:
- Das Garagentor ist seit Wochen defekt und rund um die Uhr geöffnet
- Das Motorrad steht auf einen Ständer
- Die Polizei nimmt sich der Sache nicht an, weil das ganze in einer privaten Tiefgarage (mit mindestens 50 Stellplätzen) passiert ist

Wie ist die Rechtslage? Was kann man Person A empfehlen zu tun?
fodeure
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von fodeure »

FrageUnser hat geschrieben: 16.04.23, 22:33Wie ist die Rechtslage?
A kann nicht nachweisen, daß B den Schaden verursacht hat und kann somit auch keine Ansprüche gegen B durchsetzen.
FrageUnser hat geschrieben: 16.04.23, 22:33Was kann man Person A empfehlen zu tun?
Die Sache auf sich beruhen lassen. Auch wenn es ärgerlich ist.
FrageUnser
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Gäbe es keine Möglichkeit den Vermieter in Haftung zu bringen?

Ergänzung: Das Auto von Person A parkt an einer Wand. Rechts vom Auto steht das 2. Auto von Person A. Links das Motorrad. Es kann nur das Motorrad gewesen sein.
GS
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von GS »

FrageUnser hat geschrieben: 16.04.23, 23:30 Gäbe es keine Möglichkeit den Vermieter in Haftung zu bringen?

Ergänzung: Das Auto von Person A parkt an einer Wand. Rechts vom Auto steht das 2. Auto von Person A. Links das Motorrad. Es kann nur das Motorrad gewesen sein.
Davon ausgehend, dass die beiden Autos von A nicht mit dem Auspuff (egal ob noch vorhanden oder E-bedingt nicht mehr) zur Wand geparkt werden: Wenn, wie zuvor geschrieben, die rechte hintere Tür des mittleren Fahrzeugs beschädigt ist, wird es doch das links von diesem Auto stehende Motorrad bzw. dessen Fahrer eher nicht gewesen sein?

Wenn doch, hätte ich ein Problem mit Backbord und Steuerbord.

Gruß
von GS
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
FrageUnser
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Die Autos von Person A parken mit dem Heck zur Wand. Das Motorrad hatte die letzten Tage auch mit dem Heck zur Wand geparkt. Der Außenspiegel fluchtet genau mit der beschädigten Stelle am PKW. Wenn man das Motorrad richtung PKW kippt, passt es wie Arsch auf Eimer mit der Beschädigung.

Wenn Person A nun vor dem Auto steht, parkt das Motorrad links. Wenn Person A im Auto sitzt, steht das Motorrad rechts.
FM
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FM »

FrageUnser hat geschrieben: 16.04.23, 23:30 Es kann nur das Motorrad gewesen sein.
Das Motorrad als solches haftet nicht, sondern höchstens derjenige, der es gerade benutzt hat.

Man kann natürlich den Halter des Motorrades auf Schadensersatz verklagen, Falls das Gericht ebenfalls der Meinung ist, das Motorrad müsse die Ursache gewesen sein, und falls nur der Halter selbst in Betracht kommt, könnte man vielleicht Erfolg haben. Wenn nicht, wird man die Kosten des Verfahrens tragen müssen.
FrageUnser
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Ich überlege ob es nicht einen Sachverständiger gibt, der so etwas prüfen (nachstellen) kann?
ExDevil67
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von ExDevil67 »

Ja per Gutachten wäre es sicher möglich zu prüfen ob ein Motorrad des Typs des Nachbarn so einen Schaden verursachen kann.
Das hilft aber nur bedingt da damit nicht feststeht das es auch der Nachbar mit seinem Motorrad war. So als Ideen was B anführen könnte:
- hatte Besuch mit gleichem Motorrad der da zeitweise stand
- unbekannter Dritter verursacht mit unbekanntem Gegenstand den gleichen Schaden
- wo ist der Nachweis das das Fahrzeug unbeschädigt dort abgestellt wurde, es also nur im Zeitraum x dort beschädigt worden sein konnte.
ktown
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von ktown »

Man bedenke, dass der Sachverständige sicherlich mehr kostet als die Reparatur per Smart Repair.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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FrageUnser
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Ich muss noch einmal um Rat fragen.

Person A war heute bei einem Smart-Repair-Experten. Der Meister hat sich den Schaden angeschaut und schätzt diesen auf 3500,00 Euro. Es wurde bereits ein Termin für einen Kostenvoranschlag vereinbart.

Die Werkstatt sagt, dass Person A den Schaden seiner Vollkaskoversicherung melden soll.

Person A hat aber nun auch den Vermieter (großes deutsches Unternehmen) angerufen und die Sache erläutert. Das Tor steht seit Wochen offen und jeder kann die Tiefgarage betreten. Man sagte mir, dass sie einen Kostenvoranschlag brauchen und dann mal schauen, was man machen kann.

Was soll Person A nun machen?

1. Variante
- Vollkaskoschaden melden
- Kostenvoranschlag
- An die Hausverwaltung schicken
- Abwarten wer bezahlt?

2. Variante
- Kostenvoranschlag
- An die Hausverwaltung schicken
- Abwarten wer bezahlt?

3. Variante
- Vollkaskoschaden melden
- Kostenvoranschlag
- An die Hausverwaltung schicken
- Auto in der Werkstatt über Vollkasko reparieren lassen
- Vom Vermieter Geld fordern?
ktown
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von ktown »

Wieso diese Hektik?
Wenn die Hausverwaltung schon in Erwägung zieht, dass dies eventuell übernommen wird (in welcher Art auch immer), wieso dann andere Pferd scheu machen.
Kostenvoranschlag an die Hausverwaltung mit einer Fristsetzung bis zu einer Entscheidung und dann kann man das ganze immer noch an die eigene Vollkasko senden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Es gibt eine neue Entwicklung!

Person A hat eben seine Dashcam-Aufnahmen ausgewertet. DIe Dashcam ist dummerweise so eingestellt, dass der Audio nicht aufgenommen wird. Es befindet sich eine Aufnahme auf dem Gerät, die durch die Parkraumüberwachung der Dashcam (wird durch G-Sensoren ausgelöst) aufgenommen wurde. Die Kamera springt an und wenige Sekunden später sieht man den Motorradfahrer im Bild.
ktown
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von ktown »

Na dann ist das Problem ja gelöst. :wink:
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hawethie
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von hawethie »

ich liebe Häppchen-Probleme :? :ironie:
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Auto in Tiefgarage beschädigt

Beitrag von FrageUnser »

Folgendes ist nun passiert (Krimi).

Als Person A das Video gesehen hat, hat er die Polizei angerufen, die auch 20 Minuten später kamen.

Person A ist dann mit den Polizisten in die Tiefgarage und hat alles gezeigt und erklärt. Dann kam Person B dazu (hat wohl den Polizeiwagen gesehen). Die Polizei hat Person A zugehört, dann Person B und sich dann das Auto und das Motorrad angeschaut, Fotos gemacht, ausgemessen und Abdrücke genommen (mit so einer Folie). Person B hat die ganze Zeit abgetritten, den Schaden verursacht zu haben. Person A hat dann die Bombe platzen lassen und das Video vorgespielt und auch gesagt, dass diese Dashcam nur auslöst, wenn das Auto erschüttert wird (G-Sensor usw).

Die Polizei sagte dann, dass sie jetzt eine Anzeige wegen Unfallflucht erstattet und Person B Beschuldigter bzw. Zeuge ist.

Dann hat sich das Verhalten von Person B komplett verändert. Er sagte das er den Schaden übernehmen möchte und es seiner Versicherung melden will. Die Polizisten gingen dann zu ihrem Auto und Person B ist plötzlich hinter denen hergelaufen zum Auto. Er sagte dann: "Was wäre wenn ich es möglicherweise war? Was wäre wenn ich möglicherweise beim aufbocken des Motorrads ausgerutsch und gegen das Auto geknallt bin? Können Sie die Anzeige dann wieder zurücknehmen?". Die Polizei wollte das gesagte dann notieren, worum Person A bat.

Als die Polizei dann weg war, hat Person B eingeräumt, den Schaden verursacht zu haben. Er wäre ausgerutscht (beim aufbocken) und kann die Anzeige wohl nicht gebrauchen. Er sagt aber, dass er den Schaden an diesem Abend nicht gesehen habe. Er hat den Schaden bereits seiner Versicherung gemeldet und Person A eine Schadensnummer zugeschickt.

Person A war dann selbst noch mal bei der Polizei und hat denen erklärt, dass Person B den Schaden ihm gegenüber eingeräumt hat und man auch dies bitte in die Akte aufnehmen soll.

Was sollte Person A jetzt tun? Schriftliches Geständnis fordern?
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