Hallo,
sagen wir, jemand ist außerorts 145 km/h in einer 100 km/h Zone gefahren. Also eine Überschreitung von 40 km/h (Abzug Toleranz).
Gehen wir dabei von 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot aus (keine Punkte bisher, kein Fahrverbot bisher).
Könnte eine Person mit folgender Begründung was erreichen?
Arbeit ist ca. 80 KM weit entfernt. Also beträgt die Pendel-Entfernung jeden Tag 160 km. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sehr schlecht in dieser Region. Hinfahrt-Zeit von 2 Stunden und 30 Minuten sowie einer Rückfahrtzeit von 3 Stunden und 30 Minuten. Also müsste die Person mit einem Fahrverbot knapp 6 Stunden über die öffentlichen Verkehrsmittel pendeln.
Wäre es in diesem Fall möglich das Fahrverbot in einem höheren Bußgeld umzuwandeln? Oder ist es nur für Berufsfahrer (LKW/Taxi)? In gewisser weise ist dadurch auch der Arbeitsplatz bedroht, da keine zuverlässige Möglichkeit dahin zu kommen gibt. Wenn mal ein Zug ausfällt, wird die Person stark verspätet ankommen. Oder andersherum gar nicht mehr nachhause ankommen weil keine Züge mehr fahren.
Wäre das eine Valide Begründung? Oder ist das ein 100% Fahrverbot ohne chance? Gibt es ggf. "Vorteile", wenn im Anhörungsbogen die Tat zugegeben wird (mit Begründung)?
Gruß
Regwa
Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
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Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Eine Umwandlung ist nicht per se ausgeschlossen. Aber ohne Widerspruch, Gerichtsverhandlung und Anwalt verbunden mit einer guten Begründung ist es kaum wahrscheinlich.
Bei einem Verstoß und einem Monat dürfe es leichter sein, Urlaub zu opfern.
Bei einem Verstoß und einem Monat dürfe es leichter sein, Urlaub zu opfern.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Wenn man auf einen Richter trifft, der 40 km/h im annehmbaren Rahmen findet, vielleicht. Ich würde als Richter aber damit argumentieren, dass man selten aus Versehen 40 km/h zu viel fährt. Ist es zudem auf einer Strecke, die man sowieso täglich zur Arbeit passiert, weiß man genau, welche Geschwindigkeit vorgeschrieben ist und dass man sie übertritt. Dementsprechend würde das Urteil – gerade bei einem Vielfahrer – lauten: Das hätte man sich vorher überlegen müssen. Immerhin sind die Strafen für zu schnelles Fahren bekannt, also hat man das Risiko, den Führerschein zu verlieren, bewusst in Kauf genommen.regwa63 hat geschrieben: ↑17.05.23, 22:06Könnte eine Person mit folgender Begründung was erreichen?
Arbeit ist ca. 80 KM weit entfernt. Also beträgt die Pendel-Entfernung jeden Tag 160 km. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind sehr schlecht in dieser Region. Hinfahrt-Zeit von 2 Stunden und 30 Minuten sowie einer Rückfahrtzeit von 3 Stunden und 30 Minuten. Also müsste die Person mit einem Fahrverbot knapp 6 Stunden über die öffentlichen Verkehrsmittel pendeln.
Ich denke, mit dem Argument vor Gericht punkten zu können, stehen eher schlecht. Ein Gedanke ohne Rechtsbezug: Vielleicht kann man sich mit einem Kollegen absprechen und bei ihm oder aber in einer Monteurwohnung für den einen Monat in der Nähe der Arbeitsstelle unterkommen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Bei nur einem Monat wird es auch oft möglich sein, die Zeit mit dem Jahresurlaub zu überbrücken.
Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Ich persönlich würde auch dazu neigen: wenn jemand täglich 160 km über Land fährt, ist hier eher die strengere Strafe angemessen. Zum einen weil er viel mehr Erfahrung hat (vielleicht gerade auf der Strecke wo die Tat geschah), zum anderen weil das Risiko weit höher ist als beim Gelegenheitsfahrer, der überhaupt nur alle paar Wochen mal unterwegs ist.
Wenn man seinen eigentlich schon für August geplanten Jahresurlaub stornieren muss, um im Mai das Fahrverbot auszusitzen, macht das auch mehr Eindruck und verhindert künftige Fälle eher, als wenn man 300 Euro mehr bezahlen muss. Ebenso, wenn man einen Monat lang recht großen Aufwand hat, um anderweitig zur Arbeit zu kommen (täglich Mitfahrgelegenheit organisieren, die Frau als Chauffeur, die Kombination mit dem Fahrrad zum Bahnhof und weiter mit dem Zug, etc).
Wenn man seinen eigentlich schon für August geplanten Jahresurlaub stornieren muss, um im Mai das Fahrverbot auszusitzen, macht das auch mehr Eindruck und verhindert künftige Fälle eher, als wenn man 300 Euro mehr bezahlen muss. Ebenso, wenn man einen Monat lang recht großen Aufwand hat, um anderweitig zur Arbeit zu kommen (täglich Mitfahrgelegenheit organisieren, die Frau als Chauffeur, die Kombination mit dem Fahrrad zum Bahnhof und weiter mit dem Zug, etc).
Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Kann aber passieren, wenn man unaufmerksam fährt und dabei eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht, nachdem es vorher keine gegeben hat. Wenn dies glaubwürdig vorgebracht werden kann, dann kann man damit sicherlich auch einen Richter überzeugen. Das sollte man in einem solchen Fall aber immer mit Hilfe eines Anwalts machen.
Wer sagt, daß dies gerade auf dieser Strecke passiert ist?
Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Niemand. Ich habe es nur als Möglichkeit erwähnt, weil die Wahrscheinlichkeit bei täglichen 80 km Fahrerei ziemlich hoch ist, dass es auf der Strecke passiert ist. Ob das der Fall ist, wird der TE am besten wissen, und wenn ja, hat der Richter eher weniger Grund, im Sinne des Fahrers zu entscheiden.
Grundsätzlich finde ich es fraglich, ob sich eine Klage wegen eines Monats zur Umwandlung in eine Geldstrafe Fahrverbot lohnt, wenn die Wahrscheinlichkeit viel höher ist, dass er damit nicht durchkommt – schon gar nicht mit dem Argument, dass die Fahrt mit den Öffis unzumutbar ist. Wenn Berufsfahrer mit so einer Klage durchkommen, liegt es nur daran, dass sie ansonsten ihre Arbeit verlieren bzw. ihre Einkünfte. Das ist im Sachverhalt des TE aber nicht zu erkennen.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Fahrverbot in höheres Bußgeld umwandeln
Die Annahme passt nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist erst ab ab 41 km/h zu schnell ein Regelfahrverbot vorgesehen.
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