Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

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jani23m
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Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von jani23m »

Hallo.Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem der Geblitzte, sofort nach dem Blitz zu den ausführenden Beamten fährt und mit diesen klärt ob er zu schnell war und wie schnell, also die Tat kennt.

Das würde doch bedeuten, das die Verjährung ggf. schon am Tattag beginnt und nicht mit dem Anhörungsbogen (zugestellt 2 Monate nach der Tat) neu beginnt. Ist das richtig?

Demzufolge könnte ein Beschuldigter "versuchen" den Bußgeldbescheid (der 2 Monate nach der Tat zugestellt wird) weitere 4 Wochen rauszuzögern und hätte eine Chance das die Verjährung dann erfolgreich ist. Richtig? Wenn ja, wie könnte diese Verzögerung erfolgen? Wäre es problematisch wenn man zunächst Nein als Fahrer und Verantwortlicher ankreuzt?
ExDevil67
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Re: Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von ExDevil67 »

Verwaltungsrechtler vor, Verjährungsfristen werden ja durch gewisse Handlungen gehemmt / unterbrochen. Wie wirken da ein Anhörungsbogen bzw der Bußgeldbescheid.

Dreh- und Angelpunkt dürfte aber sein ob
jani23m hat geschrieben: 15.09.23, 10:43 Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem der Geblitzte, sofort nach dem Blitz zu den ausführenden Beamten fährt und mit diesen klärt ob er zu schnell war und wie schnell,
das überhaupt klappt. Ja hinfahren und fragen sicher. Nur alles weitere würde ja erfordern das da jemand vor Ort sitzt der nachgucken kann wie schnell ein einzelnes Fahrzeug war, falls möglich gewillt sein das zu tun und entsprechend Auskunft zu geben und dann auch noch vor Ort in der Lage und befugt ist das offizielle Owi-/Bußgeldverfahren einzuleiten.
Und spätestens da dürfte das anfangen zu scheitern.

Ergänzend, das könnte sogar nach hinten losgehen. Wenn vor Ort das offizielle Verfahren eröffnet wird, müsste ja auch der Beschuldigte dort ermittelt werden und dann hat man ja quasi alles zusammen ( Verstoß und einen geständigen Beschuldigten) um gleich den Bußgeldbescheid zu verschicken. Statt das Foto auf den großen Stapel der unerledigten Vorgänge zu packen.
jani23m
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Re: Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von jani23m »

Hallo. Ja aber genau so wäre es aber. Der Fahrer geht dort hin. Fragt wie schnell es war. Die Antwort war klar und so wie im Schreiben. Es wurde ebenfalls besprochen dass es dadurch ein Verfahren gibt sowie die Info zum Bussgeld und Punkte. Abschliessende Info: Es wird ein Anhörungsbogen geben.
Tatsächlich wäre also Interessant, wie man ab Zugang des Bogens noch 4-5 Wochen Zeit gewinnen könnte, bevor ein Bussgeldbescheid eingeht.
hambre
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Re: Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von hambre »

„jani23m“ hat geschrieben:Der Fahrer geht dort hin. Fragt wie schnell es war. Die Antwort war klar und so wie im Schreiben. Es wurde ebenfalls besprochen dass es dadurch ein Verfahren gibt sowie die Info zum Bussgeld und Punkte. Abschliessende Info: Es wird ein Anhörungsbogen geben.
Das war aber keine Vernehmung des Verkehrssünders, denn nur die würde zu den erwarteten Rechtsfolgen führen.

Somit wurde die Verjährung erst durch die Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen.
hawethie
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Re: Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von hawethie »

abgesehen von @hambre, der vollkommen recht hat:
Demzufolge könnte ein Beschuldigter "versuchen" den Bußgeldbescheid (der 2 Monate nach der Tat zugestellt wird) weitere 4 Wochen rauszuzögern und hätte eine Chance das die Verjährung dann erfolgreich ist. Richtig?
der BG wurde zwei Monate nach der OWi zugestellt - dieser unterbricht die Verjährung, die ab dem Moment sechs Monate beträgt.
Also nix mit vier Wochen (was außer im Februar eh falsch wäre).
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
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Re: Verjährung durch Wissen der Tat am Tattag

Beitrag von ktown »

Was wurde nun den zugestellt? Der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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