Frieda wartet im Vorbereich des Biergartens. Als Frieda den Wagen holen möchte, ist das Auto von Taxen eingekeilt. Der Wagen hätte widerrechtlich auf einem Taxistand gestanden. Ein durch die Polizei bestellter Abschleppwagen sei unterwegs. Tatsächlich hängt auch ein entsprechendes Dokument an der Windschutzscheibe. Paul und Frieda entschuldigen sich mit dem Verweis, dass das Schild nicht sichtbar war. Ein Taxifahrer sieht das ein und macht widerwillig eine Gasse auf, sodass Frieda und Paul wegfahren können.
Fragen sind nun:
- (1) Eine Behinderung wurde angezeigt. Diese bestand darin, dass ein Taxi um das Fahrzeug herumfahren mussten oder potentielle Fahrgäste eben die Autolänge das Fahrzeugs länger zum Taxi laufen mussten. Ist das wirklich eine Behinderung?
(2) Müssen Paul und Frieda alles vorher absuchen oder dürfen Sie sich darauf verlassen, dass gemäß sichtbaren Teilschild Parken nicht verboten war.
(3) An der Windschutzscheibe klebt eine Telefonnummer des Fahrzeug-Inhabers. Wäre es nicht angemessen / verhältnismäßig gewesen, den Halter anzurufen?
(4) Ist das Zuparken nicht eine Nötigung?