Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Moderator: FDR-Team

Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

Paul wird von einem Kunden in einen Biergarten eingeladen. Seine Frau Frieda bietet an, ihn zu fahren und dort zu warten. Frieda und Paul stellen den Wagen vor dem Biergarten ab. Am Anfang der Parkzone steht ein Schild, wann parken erlaubt ist: 17-5 Uhr und bis 17 Uhr mit Parkschein. Leider verdeckt ein Ast mit Blättern komplett das Parkverbotsschild, welches ab 17 Uhr gilt. Taxen sind jedoch auch 19:00 keine zusehen, sonst wäre Paul und Frieda möglicherweise etwas aufgefallen. Weiter weg gibt es nochmal ein sichtbares Schild. Aber das sehen Paul und Frieda natürlich nicht.

Frieda wartet im Vorbereich des Biergartens. Als Frieda den Wagen holen möchte, ist das Auto von Taxen eingekeilt. Der Wagen hätte widerrechtlich auf einem Taxistand gestanden. Ein durch die Polizei bestellter Abschleppwagen sei unterwegs. Tatsächlich hängt auch ein entsprechendes Dokument an der Windschutzscheibe. Paul und Frieda entschuldigen sich mit dem Verweis, dass das Schild nicht sichtbar war. Ein Taxifahrer sieht das ein und macht widerwillig eine Gasse auf, sodass Frieda und Paul wegfahren können.

Fragen sind nun:
  • (1) Eine Behinderung wurde angezeigt. Diese bestand darin, dass ein Taxi um das Fahrzeug herumfahren mussten oder potentielle Fahrgäste eben die Autolänge das Fahrzeugs länger zum Taxi laufen mussten. Ist das wirklich eine Behinderung?

    (2) Müssen Paul und Frieda alles vorher absuchen oder dürfen Sie sich darauf verlassen, dass gemäß sichtbaren Teilschild Parken nicht verboten war.

    (3) An der Windschutzscheibe klebt eine Telefonnummer des Fahrzeug-Inhabers. Wäre es nicht angemessen / verhältnismäßig gewesen, den Halter anzurufen?

    (4) Ist das Zuparken nicht eine Nötigung?
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 11347
Registriert: 21.01.05, 22:43
Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Dummerchen »

Wieso soll das Parken um 19 Uhr oder danach verboten sein, wenn das sichtbare Schild ein Parken von 17 Uhr bis 5 Uhr erlaubt?
Was haben Taxen mit dem Parkverbot oder dem erlaubten Parken zu tun?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
th-h
FDR-Mitglied
Beiträge: 65
Registriert: 26.04.20, 18:45

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von th-h »

Dummerchen hat geschrieben: 17.09.23, 21:27Wieso soll das Parken um 19 Uhr oder danach verboten sein, wenn das sichtbage Schild ein Parken von 17 Uhr bis 5 Uhr erlaubt?
Was haben Taxen mit dem Parkverbot oder dem erlaubten Parken zu tun?
Naheliegenderweise regelt ein Schild (bspw. am Anfang der Straße) das Parken allgemein (17-5 Uhr unbeschränkt, ansonsten mit Parkschein) und ein anderes Schild - mutmaßlich für einen anderen Bereich (bspw. in der Mitte der Straße) - ein Halteverbot für einen Taxistand. Letzteres Schild wurde nicht wahrgenommen, weil es einmal durch Laub verdeckt war und ein anderes zu weit entfernt stand. Daher wurde im letzterem Bereich (also dem des Taxistands) geparkt, und zwar um 19 Uhr, da stand da kein Taxi. Später aber kamen Taxen und konnten nicht ordnungsgemäß halten.
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3072
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von fodeure »

(1) Ja,
(2) Das hängt von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab. In der Regel gilt aber der Sichtbarkeitsgrundsatz.
(3) Nein.
(4) Ja.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 29735
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von ktown »

Sichtbarkeitsgrundsatz hin oder her. Wenn ich ein Schild sehe bei denen ich nur noch den Zusatz
Ben Hur hat geschrieben: 17.09.23, 19:3517-5 Uhr und bis 17 Uhr mit Parkschein
dann fehlt der grundsätzliche Bezug. Man liest schlichtweg Schilder von oben nach unten und die derzeit vorliegende Info hat für sich allein keinen Sinn.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

fodeure hat geschrieben: 18.09.23, 06:11 (1) Ja,
(2) Das hängt von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab. In der Regel gilt aber der Sichtbarkeitsgrundsatz.
(3) Nein.
(4) Ja.
Vielen Dank, @fodeure. Sehr hilfreich.

Wo finde ich die Anspruchsgrundlage zum "Sichtbarkeitsgrundsatz"? Ich finde nur BVerwG und 138, aber keinen Text dazu.

Das Polizeirevier sagt, den Namen des Taxifahrers, der Frieda am Wegfahren gehindert hat, nicht aufgeschrieben zu haben bzw. nicht mehr nennen zu können. Ist das zulässig? Gibt es kein Anrufprotokoll wie an jedem Handy?
Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

ktown hat geschrieben: 18.09.23, 07:51 Sichtbarkeitsgrundsatz hin oder her. Wenn ich ein Schild sehe bei denen ich nur noch den Zusatz
Ben Hur hat geschrieben: 17.09.23, 19:3517-5 Uhr und bis 17 Uhr mit Parkschein
dann fehlt der grundsätzliche Bezug. Man liest schlichtweg Schilder von oben nach unten und die derzeit vorliegende Info hat für sich allein keinen Sinn.
Beispiel: bis 17 Uhr mit Parkschein, weil z.B. eine Einkaufsgegend. Danach dürfen z.B. Anwohner, wenn sie nach Haus kommen, wieder parken. Für mich macht das sehr viel Sinn.

Der Sichtbarkeitsgrundsatz besagt: ""mit einem raschen und beiläufigen Blick". Ob ein Schild Sinn macht muss also nicht erst durch den Verkehrsteilnehmer eruiert werden.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 29735
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von ktown »

Ben Hur hat geschrieben: 18.09.23, 08:51 bis 17 Uhr mit Parkschein, weil z.B. eine Einkaufsgegend. Danach dürfen z.B. Anwohner, wenn sie nach Haus kommen, wieder parken.
Sie ergeben keinen Sinn weil Zusatzzeichen allein keine rechtliche Kraft ausbilden können. Sie benötigen immer ein Verkehrsschild.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24160
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von FM »

Ben Hur hat geschrieben: 18.09.23, 08:47 Das Polizeirevier sagt, den Namen des Taxifahrers, der Frieda am Wegfahren gehindert hat, nicht aufgeschrieben zu haben bzw. nicht mehr nennen zu können. Ist das zulässig? Gibt es kein Anrufprotokoll wie an jedem Handy?
Der Taxifahrer kann anhand des Kfz-Kennzeichens und der Taxinummer, was beides leicht sichtbar ist, ermittelt werden.

Aber wozu? Auf was will man ihn in Anspruch nehmen? Schadensersatz weil er auf ein Parkverbot hingewiesen hat?

Nötigung kommt kaum in Betracht, wenn er dann gleich weggefahren ist.
Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

ktown hat geschrieben: 18.09.23, 09:44
Ben Hur hat geschrieben: 18.09.23, 08:51 bis 17 Uhr mit Parkschein, weil z.B. eine Einkaufsgegend. Danach dürfen z.B. Anwohner, wenn sie nach Haus kommen, wieder parken.
Sie ergeben keinen Sinn weil Zusatzzeichen allein keine rechtliche Kraft ausbilden können. Sie benötigen immer ein Verkehrsschild.
Das mag sein, aber Schild ist Schild. Nicht jeder hat alle Gesetzestexte immer bei sich oder im Kopf. Zwei Personen haben nicht nur mit ""mit einem raschen und beiläufigen Blick" festgestellt, dass Parken nicht verboten schien.
Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

FM hat geschrieben: 18.09.23, 10:50 Aber wozu? Auf was will man ihn in Anspruch nehmen? Schadensersatz weil er auf ein Parkverbot hingewiesen hat?

Nötigung kommt kaum in Betracht, wenn er dann gleich weggefahren ist.
Auch für die Polizei ist es eine Nötigung. Und bei 10 Min. und nach gutem Zureden, da auch die Taxifahrer erkannt haben, dass das Schild verdeckt war, kann man nicht von "gleich" sprechen. Das Fahrzeug sollte festgehalten werden, da der Abschleppwagen schon bestellt war. Das Zuparken diente nicht dazu, um freundlich auf das Parkverbot hinzuweisen.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 29735
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von ktown »

Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 07:53 Nicht jeder hat alle Gesetzestexte immer bei sich oder im Kopf.
Das sollte man den Gesetzeshütern gegenüber nicht erwähnen. :lachen:
Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 07:53Zwei Personen haben nicht nur mit ""mit einem raschen und beiläufigen Blick" festgestellt, dass Parken nicht verboten schien.
ist auch unerheblich. Die Rechtsprechung schreibt vor, dass Verkehrsschilder für den ruhenden Verkehr auch dann gelten, wenn man sie nicht beiläufig beim vorbeifahren zu erkennen waren. Stellt ein Autofahrer sein Auto ab, muss er in der sogenannten Nachschau das betreffende Stück der Straße abschreiten und sich vergewissern, dass er nicht doch ein Halteverbotsschild übersehen hat. Hier in diesem Sachverhalt kommt noch dazu, dass die Zusatzzeichen gesehen hatte. Man könnte also bezüglich des Parkverstoßes sogar von Vorsatz sprechen. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Ben Hur
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 169
Registriert: 18.04.12, 09:08

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von Ben Hur »

ktown hat geschrieben: 20.09.23, 08:02
Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 07:53 Nicht jeder hat alle Gesetzestexte immer bei sich oder im Kopf.
Das sollte man den Gesetzeshütern gegenüber nicht erwähnen. :lachen:
Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 07:53Zwei Personen haben nicht nur mit ""mit einem raschen und beiläufigen Blick" festgestellt, dass Parken nicht verboten schien.
ist auch unerheblich. Die Rechtsprechung schreibt vor, dass Verkehrsschilder für den ruhenden Verkehr auch dann gelten, wenn man sie nicht beiläufig beim vorbeifahren zu erkennen waren. Stellt ein Autofahrer sein Auto ab, muss er in der sogenannten Nachschau das betreffende Stück der Straße abschreiten und sich vergewissern, dass er nicht doch ein Halteverbotsschild übersehen hat. Hier in diesem Sachverhalt kommt noch dazu, dass die Zusatzzeichen gesehen hatte. Man könnte also bezüglich des Parkverstoßes sogar von Vorsatz sprechen. :wink:
Man kann natürlich vieles hineininterpretieren, wenn man möchte. Jedoch war die Seite mit Privatfahrzeugen zugeparkt. Schwer vorstellbar, dass alle ein Halteverbotsschild vorsätzlich ignoriert haben. Und die beiden (also zu Zweit) haben sehr genau geprüft, ob man parken darf, aber tatsächlich nicht überall nachgesehen. Zum Glück wurde das Fahrzeug nicht abgeschleppt. 550 Euro zzgl. dies und das detaillierte Überprüfen einer einfachen Parkgelegenheit.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 29735
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von ktown »

Es gibt kein Recht im Unrecht. Daher ist es unerheblich ob noch jemand da stand.
Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 16:36Und die beiden (also zu Zweit) haben sehr genau geprüft, ob man parken darf
Dann wohl nicht genau genug und nochmals, wenn man einen Schilderpfosten mit Zusatzschildern sieht, dann sollte der vorrangige Weg dort hin führen um festzustellen, was über den Zusatzschildern hängt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24160
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Parkverbotsschild verdeckt Abschleppung

Beitrag von FM »

Ben Hur hat geschrieben: 20.09.23, 07:54 Und bei 10 Min. und nach gutem Zureden, da auch die Taxifahrer erkannt haben, dass das Schild verdeckt war, kann man nicht von "gleich" sprechen. Das Fahrzeug sollte festgehalten werden, da der Abschleppwagen schon bestellt war. Das Zuparken diente nicht dazu, um freundlich auf das Parkverbot hinzuweisen.
Von 10 Minuten war nichts erwähnt, sondern:
Paul und Frieda entschuldigen sich mit dem Verweis, dass das Schild nicht sichtbar war. Ein Taxifahrer sieht das ein und macht widerwillig eine Gasse auf, sodass Frieda und Paul wegfahren können.
was nach einer äußerst kurzen Unterhaltung klang. Und solange man noch bei der Entschuldigung und Erklärung war, wollte man offenbar noch gar nicht wegfahren sondern eben das sagen.

Die Kommentare beziehen sich immer auf den Sachverhalt wie er geschrieben wurde.
Antworten