Habe rein aus Neugier paar allgemeine Wissensfragen.
Hat der häufige Anbieterwechsel seitens der versicherten Person rein rechtlich Nachteile, bei der Privat-Haftpflichtversicherung, wobei die Anzahl der Vorschäden gleich "0" ist?
Kann/darf eine Versicherungsgesellschaft der häufige (z.B. jährliche) Wechsel des Anbieters seitens der versicherten Person von Privat-Haftpflichtversicherung als Nachteil für die versicherte Person auslegen, wobei die Anzahl der Vorschäden gleich "0" ist?
Inwieweit hat eine Versicherungsgesellschaft den Zugang zu der Historie der Privat-Haftpflichtversicherung der versicherten Person?