Hallo,
ich bin auf der Suche nach meinem Problemfall nicht nach einer für mich verständlichen Antwort gekommen.
Vielleicht kann mir hier jemand das richtig erklären?
Man stelle sich vor, das Herr X sich hinter das Lenkrad des Autos von Herrn Z setzt um das Auto mal eben umzusetzen.
Beim Rückwärtsfahren fährt Herr X damit gegen einen Gegenstand so dass dabei die Rückleuchte am Auto des Herrn Z beschädigt wird.
Ist das jetzt ein Fall für die KFZ-Versicherung des Herrn Z?
Oder ist das hier ein Fall für die private Haftpflicht des Herrn X?
Kann mir das jemand erklären?
Schaden am (fremden) Fahrzeug
Moderator: FDR-Team
Re: Schaden am (fremden) Fahrzeug
Kommt darauf an, welche Versicherungen für das Fahrzeug abgeschlossen wurden.
Bei privat Haftpflichtversicherungen ist in aller Regel alles ausgeschlossen, was mit dem Fahren von Kfz zu tun hat.
Bei privat Haftpflichtversicherungen ist in aller Regel alles ausgeschlossen, was mit dem Fahren von Kfz zu tun hat.
Re: Schaden am (fremden) Fahrzeug
Selbstverursachte Schäden am eigenen KFZ sind afaik nur im Rahmen einer Vollkasko versichert. Wobei in diesem Fall X sich den Schaden selber zurechnen wird lassen müssen. Oder woher hatte Z den Schlüssel?
Re: Schaden am (fremden) Fahrzeug
Von der Webseite einer bekannten Versicherung, das dürfte wohl ganz gut die Rechtslage wiedergeben:
Auch wenn eine Vollkasko vorhanden ist, ist nicht alles in Butter. Zum einen muss der Halter die Selbstbeteiligung tragen, zum anderen erhöhen sich durch den Schaden seine Versicherungsbeiträge. Dafür muss dann u. U. der Fahrer aufkommen.Zerkratzen Sie zum Beispiel während einer Spritztour mit dem Pkw eines Bekannten versehentlich den Lack des Fahrzeugs, kommt nur eine Kaskoversicherung für die Reparaturkosten auf. Ist Ihr Bekannter als Fahrzeughalter nicht kaskoversichert, muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen und fordert die Summe gegebenenfalls von Ihnen zurück. Gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenerstattung hat er allerdings nicht – es sei denn, Sie haben den Schaden an dem geliehenen Kfz grob fahrlässig verursacht, weil Sie beispielsweise unter Alkoholeinfluss am Steuer saßen.
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