Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

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avoelp
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Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

Beitrag von avoelp »

Herr X mietet bei einem professionellen Vermieter für den Urlaub ein Wohnmobil, an dem eine Markise fest angebracht ist. Während des Urlaubs wird die Markise beschädigt, was der Vermieter Herrn X in Rechnung stellt.

Das Fahrzeug ist vollkasko-versichert, wobei Herr X die Selbstbeteiligung dieser Versicherung noch einmal separat versichert hat. Daneben verfügt Herr X auch über eine private Haftpflichtversicherung.

Wer hat für den Schaden aufzukommen - die private Haftpflichtversicherung, oder die Versicherung des Fahrzeugs?

Gruß, Andreas
ktown
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Re: Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

Beitrag von ktown »

Bei privaten Haftpflichtversicherung greift die Benzinklausel.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
avoelp
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Re: Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

Beitrag von avoelp »

... und damit wäre das, falls die Privathaftpflicht nicht deckt, dann ein Vollkasko–Schaden? Denn ein Kfz–Haftpflicht–Schaden ist es ja sicher nicht; es wurde ja kein Schaden durch das Fahrzeug, sondern am Fahrzeug verursacht :?:
Blanker Hans
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Re: Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

Beitrag von Blanker Hans »

Hallo,

ein Blick in den Mietvertrag des Fahrzeuges sollte schnell Aufschluss über die vereinbarte Selbstbeteiligung geben.

Ihre PHV wird vermutlich, aufgrund der bereits genannten Benzinklausel, nicht greifen. Somit bleibt wohl, der Griff in das eigene Portmonee.

Beste Grüße
fodeure
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Re: Privathaftpflicht- oder Kfz-Schaden?

Beitrag von fodeure »

avoelp hat geschrieben: 16.07.21, 14:01Wer hat für den Schaden aufzukommen - die private Haftpflichtversicherung, oder die Versicherung des Fahrzeugs?
Das läßt sich ohne Kenntnis der jeweiligen Versicherungsverträge nicht seriös beurteilen.
ktown hat geschrieben: 16.07.21, 21:05 Bei privaten Haftpflichtversicherung greift die Benzinklausel.
Das hängt von den Vertragsbedingunge ab. Aber selbst wenn dies so wäre, würde diese hier gar nicht anwendbar sein, denn eine typische Formulierung ist diese:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden
Möglich wäre aber, z.B. daß Schäden an Mietsachen nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind, aber auch das hängt natürlich vom Versicherungsvertrag ab.
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