Hallo,
eine bekannte Person A hatte vor fast 2 Jahren einen Autounfall mit Totalschaden. Seine Versicherung hatte den Schaden zwar bezahlt, wollte ihm aber im Anschluß kündigen. Person A wurde noch die Chance eingeräumt selbst zu kündigen, damit sich eine Kündigung seitens der Versicherung nicht auf einen neuen Vertrag negativ auswirkt. Seitdem ist A bei einer anderen Versicherung. Nun fast 2 Jahre später kommt eine Rechnungen für den Feuerwehreinsatz i.H.v fast 900 Euro ins Haus. Wer kommt hier dafür auf?
Viele Grüße Andi
Feuerwehreinsatzkosten
Moderator: FDR-Team
Re: Feuerwehreinsatzkosten
Gemäß § 83 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (kurz: VVG) sind die bei einem Verkehrsunfall entstehenden Rettungskosten vom Versicherungsanbieter des jeweiligen Versicherungsnehmers zu übernehmen.
Außer es gab Aspekte die eine grobe Fahrlässigkeit auslöste.
Außer es gab Aspekte die eine grobe Fahrlässigkeit auslöste.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Feuerwehreinsatzkosten
Auch wenn diese Versicherung nicht mehr existiert also gekündigt ist?
Re: Feuerwehreinsatzkosten
Entscheidend ist nach meinem Verständnis nicht, wo man jetzt versichert ist, sondern wo man versichert war, als der Schadensfall auftrat. Also: die alte Versicherung informieren, das da noch was offen ist.
Re: Feuerwehreinsatzkosten
Dass der neue Versicherer nicht zuständig ist, dürfte klar sein. Er bekam auch keine Versicherungsprämie für diesen Zeitraum.
Hat denn der neue Versicherer überhaupt behauptet, er wäre unzuständig?
Ob die Feuerwehr (genauer die Kommune) Kosten berechnen kann, richtet sich nach den Gesetzen des jeweiligen Landes und den Satzungen der Kommune.
Hat denn der neue Versicherer überhaupt behauptet, er wäre unzuständig?
Ob die Feuerwehr (genauer die Kommune) Kosten berechnen kann, richtet sich nach den Gesetzen des jeweiligen Landes und den Satzungen der Kommune.
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