Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Wochen Flugschüler und habe dem Rat meiner Fluglehrer folgend meine Unfall- und Lebensversicherer darüber informiert.
Mir wurde gesagt, dass diese Info ausreichend sei und es angeblich auch Urteile gäbe, die besagen, dass die Versicherungen ihre Gebühren daraufhin nicht erhöhen dürften.
Mein Makler zur ersten Versicherung (Unfall) hat sich bereits gemeldet mit der Info, dass die das Flugrisiko nicht abdecken würde, er aber natürlich schon mal eine günstige Alternative (bei einem anderen Versicherer) rausgesucht hätte ...
Also was denn nun? Ist das Fliegerrisiko nun in meiner normalen Unfallversicherung enthalten (ob der Versicherer will oder nicht) oder muss ich hier tätig werden?
Ich habe noch eine Risiko-LV bei einem weiteren Versicherer. Die habe ich ebenfalls informiert aber noch nichts von denen gehört. Da rechne ich aber mit einer Gebührenerhöhung (weil die damals beim Abschluss der Versicherung auch nach verschiedenen "Risikogruppen" gefragt hatten, z. B. Motorradfahrer zahlen demnach auch etwas mehr).
Kennt Sich jemand damit genauer aus? Wie ist denn hier die Rechtslage?
Danke im Voraus!
Ex-Fußgänger