Hallo,
mich würde interessieren, wie vorzugehen wäre, wenn ein Gegenstand (Haushaltsgerät), der von einer Haftpflichtversicherung ersetzt werden soll, nicht mehr hergestellt wird. Die Versicherung bittet um Kostenvoranschlag für Reparatur oder Austausch (Reparatur ist nicht möglich). Man müsste ja den Austausch mit einem anderen Gerät vornehmen - was gilt hier als angemessen?
ich Danke!
Haftpflicht: Gegenstand nicht mehr lieferbar- angem. Ersatz?
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Re: Haftpflicht: Gegenstand nicht mehr lieferbar- angem. Ers
Wie wäre ein Anruf bei der Versicherung mit der Frage, wie die sich das vorstellen? Vielleicht ist man ja damit einverstanden?
Re: Haftpflicht: Gegenstand nicht mehr lieferbar- angem. Ers
Hallo,
in diesem speziellen Fall geht es nicht um angemessen sondern um "gleichwertig"; wenn ein Versicherungsgegenständ nicht mehr produziert wird, besteht ein Anspruch auf Ersatz eines "gleichwertigen" Gegenstand; dieser kann teurer sein.
Problematisch wird es erst, wenn der gleichwertige Gegenstand mehr Ausstattung hat als der nicht mehr produzierte Altgegenstand; dann könnte die Versicherung für die "zusätzliche Ausstattung" einen Abschlag vornehmen.
Da bleibt nur die Möglichkeit, die ca. 30 Seiten der AGB's der Haftpflichtversicherung durchzublättern, wobei in Deutschland es dutzende von Haftpflichtversicherer mit ca. 300 unterschiedlichen Tarifwerken hat; ausschlaggeben ist immer das Tarifwerk des Vertragsversicherers.
in diesem speziellen Fall geht es nicht um angemessen sondern um "gleichwertig"; wenn ein Versicherungsgegenständ nicht mehr produziert wird, besteht ein Anspruch auf Ersatz eines "gleichwertigen" Gegenstand; dieser kann teurer sein.
Problematisch wird es erst, wenn der gleichwertige Gegenstand mehr Ausstattung hat als der nicht mehr produzierte Altgegenstand; dann könnte die Versicherung für die "zusätzliche Ausstattung" einen Abschlag vornehmen.
Da bleibt nur die Möglichkeit, die ca. 30 Seiten der AGB's der Haftpflichtversicherung durchzublättern, wobei in Deutschland es dutzende von Haftpflichtversicherer mit ca. 300 unterschiedlichen Tarifwerken hat; ausschlaggeben ist immer das Tarifwerk des Vertragsversicherers.
Re: Haftpflicht: Gegenstand nicht mehr lieferbar- angem. Ers
Ersetzt wird nur der Wiederbeschaffungsaufwand (=Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert). Einen Anspruch auf Neuanschaffung hat man nicht. Es wäre im Falle der Neuanschaffung eines vergleichbaren Gerätes ein Abzug alt für neu vorzunehmen.
Hintergrund ist der, dass nur der Vermögensschaden des Geschädigten ausgeglichen wird. Durch das schädigende Ereignis soll der Geschädigte jedoch keinen Vermögenszuwachs haben.
JuraPunk
Hintergrund ist der, dass nur der Vermögensschaden des Geschädigten ausgeglichen wird. Durch das schädigende Ereignis soll der Geschädigte jedoch keinen Vermögenszuwachs haben.
JuraPunk
Re: Haftpflicht: Gegenstand nicht mehr lieferbar- angem. Ers
Der Anspruch richtet sich nicht nach den AGB des Haftpflichversicherers, sondern nach des gesetzlichen Regelungen zur Leistung von Schadenersatz. Die Regelungen dazu hat JuraPunk genannt.Da bleibt nur die Möglichkeit, die ca. 30 Seiten der AGB's der Haftpflichtversicherung durchzublättern,