Verletztengeld

Moderator: FDR-Team

lotti68
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Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

Guten Tag!

Ich hatte im Okt 2014 einen AU und die zuständige BG kam für die Kosten der Heilbehandlung sowie Verletztengeld auf.

Im November 2015 hatte ich einen Punkt erreicht an dem ich dachte, ich könnte mit den "übrig" gebliebenen Schmerzen soweit den Alltag gut bewältigen.
Da ich zudem nicht sofort arbeiten musste, hatte ich weiterhin etwas Zeit nach und nach belastendere Tätigkeiten zu wuppen.
Geplant war dann stundenweise wieder zu arbeiten und die Arbeitszeit auszubauen.

Den letzten Termin in der UBS Berlin beim D-Arzt hatte ich Mitte November. Nachdem ich die BG und die UBS nun kontaktiert habe, habe ich einen neuen Termin Ende dieser Woche.

Verletzengeld habe ich erhalten für die Zeit von Juli 2015 bis November 2015 - die Höchstdauer von 78 Wochen ist also nicht erreicht.

Ich habe damals die Verdienstbescheinigungen vor der ersten Bewilligung (Juli 2014) einreichen müssen, zum Zwecke der Berechnung.
Genau das könnte ich jetzt aber gar nicht, da ich ja lediglich versucht habe zu arbeiten, der Versuch ist aber nach 8 Std, fehlgeschlagen.

Bedeutet das, dass eine Zahlung von VG ausgeschlossen ist oder wird evtl der vorherige Betrag gezahlt?

Derzeit weiß ich noch nicht (frühestens Ende der Woche) wie die Heilbehandlung weitergeht. Gehe von Physio und Ergotherapie aus - vermutlich 4 Tage die Woche. Was sonst noch kommt weiß ich nicht.

Müsste / könnte ich für den Fall, dass VG nicht geleistet wird Arbeitslosengeld beantragen? Rein theoretisch erfülle ich die Voraussetzungen, denk ich.

Ich frage deshalb, weil ich im Falle dessen, dass ich gar keine Hilfen zu erwarten habe ich mir überlegen muss, wie ich das managen kann.

Teilzeitarbeit kommt definitiv nicht infrage, ich bin sicher, dass auch die D-Ärzte der UBS das so sehen.

Danke für Infos,
lotti68
Baden-57
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Baden-57 »

Hallo,

die 78-Wochen für eine evtl. EU-Rente kommen hier nicht zum Tragen, da die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen sein muß; fehlt hier auch nur 1 Tag, beginnt die Frist wieder von vorn.

Es ist nicht erkennbar, ob derzeit eine AU von einem Arzt besteht; besteht keine AU, müsste eine Meldung beim Arbeitsamt oder JobCenter erfolgen, wobei hier grundsätzlich erst ab Antragstellung die Leistung bewilligt wird, rückwirkende Zahlungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Wenn einige Wochen kein VG mehr beantragt wurde, ist es zweifelhaft, dass dann nach Unterbrechung wieder geleistet wird, es sei denn, man war ununterbrochen in (fach)ärztlicher Behandlung.

Arbeitslosengeld I / Arbeitsamt oder Arbeitslosengeld II / Jobcenter werden nur bewilligt, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist man krankgeschrieben, gibt es weder ALG 1 noch ALG II.
ratte1
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Re: Verletztengeld

Beitrag von ratte1 »

Baden-57 hat geschrieben:Arbeitslosengeld I / Arbeitsamt oder Arbeitslosengeld II / Jobcenter werden nur bewilligt, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist man krankgeschrieben, gibt es weder ALG 1 noch ALG II.
Das stimmt nur zum Teil: Arbeitslosengeld-2-Anspruch besteht auch während einer Arbeitunfähigkeitszeit.

MfG
ratte1
lotti68
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Re: Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

Hallo Baden-57,

vermutlich gibt es ab morgen eine neue AU seitens des Artzes.

Eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgte meinerseits nicht, da ich erst vergangene Woche aus meinem derzeiten "Heimatland / Ausland" zurück nach Deutschland kam ( <---- so empfohlen vom Arzt / Ausland). Zudem hatte ich mir ich sag mal sicherheitshalber einen Job besorgt um den Weg zum Arbeitsamt gar nicht antreten zu müssen.

Dass man, sofern man AU ist, dem Arbeitsmarkt aus Sicht des Jobcenters / Arbeitsamtes nicht zur Verfügung steht versteh ich.
Und dass erst ab Antragstellung bewilligt werden würde versteh ich auch. Danke hierfür! Macht Sinn.

VG wurde nicht gezahlt, da ich nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt hier in Deutschland wieder "nach Hause" ins Ausland gegangen bin, eben in der Hoffnung der Zustand würde sich weiterhin verbessern bzw nicht verschlechtern.
Und genau das ist der Knackpunkt.
Es hat sich eben doch verschlechtert und mein Arzt im Ausland meinte, ich soll nach Deutschland fliegen, damit sich die Ärzte, die den Fall kennen und chirurgisch tätig waren die Behandlung wieder aufnehmen.
Seitens der BG scheint das kein Problem - so deren Aussage.

Hallo ratte1,

hm ok. Ich war während meiner Zeit in Deutschland von 2014 bis 2015 tatsächlich 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis. Das lief nach 12 Monaten einfach aus, mir wurde nicht gekündigt oder so. Demnach könnte ich rein theoretisch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, nicht ALG II.



Insgesamt find ich das arg kompliziert. Wobei die Situation auch ganz schön durcheinander ist. Mein Aufenthalt in D von 2014 bis 2015 hatte private / familiäre Gründe, das zum Einen. Zum Anderen ging ich halt arbeiten um Geld zu verdienen und dann kam der Unfall.
Nur wollte ich eben wieder nach Hause ins Ausland, wo meine bessere Hälfte lebt.

Nun scheint die kurzzeitige Rückkehr und meine Versuche arbeiten zu gehen (die ja scheiterten) sich negativ auszuwirken.

Physiotherapie hab ich übrigens gemacht in der Zeit (im Ausland), nur hat das nicht die BG gezahlt sondern ich. Insofern wurde die Behandung fortgesetzt aber nicht unter den Augen der BG.


Ich frage mich gerade wie das Leute machen, die nach einer Arbeitslosigkeit gerade angefangen haben zu arbeiten und dann innerhalb der ersten 4 Wochen einen Arbeitsunfall haben. Da ist ja das Jobcenter auch raus und die BG hat keine Lohnbescheinigungen aus den vorherigen drei Monaten.
Bekommen die dann Krankengeld?

Ich danke euch und bin auf meinen Termin gespannt (morgen).

lotti68
Baden-57
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Baden-57 »

Da ergeben sich doch gravierende "Neuigkeiten" zwischen dem 1.Beitrag und jetzt.
Wenn richtig zu verstehen ist, hat man 1 Jahr gearbeitet und kann jetzt nicht mehr arbeiten, steht ALG 1/2 zu.
Wenn man sich allerdings arbeitslos meldet und hierbei erklärt, dass man eine ärztliche AU hat, wird weder AA noch Jobcenter bezahlen und verweisen darauf, dass man Krankengeld beantragen muss.

Es ist mir im Gegensatz zu Ratte1 kein Fall bekannt, dass man ALG1/2 bewilligt bekommt, wenn man bei Antragstellung bereits AU ist, denn das würde die Staatskasse um mehrere Hundert Mio im Jahr zusätzlich belasten (neues Einkommensmodell von ALG1/"-Bezieher :ironie: )
questionable content
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Re: Verletztengeld

Beitrag von questionable content »

Baden-57 hat geschrieben:
Es ist mir im Gegensatz zu Ratte1 kein Fall bekannt, dass man ALG1/2 bewilligt bekommt, wenn man bei Antragstellung bereits AU ist, denn das würde die Staatskasse um mehrere Hundert Mio im Jahr zusätzlich belasten (neues Einkommensmodell von ALG1/"-Bezieher :ironie: )
Nichtdestotrotz liegen Sie grundlegend falsch.

Erkrankung ist vielmehr einer der klassischen Gründe für den Bezug von SGB II-Leistungen.

Arbeitsunfähigkeit per se schließt ALG II nicht aus. Es braucht gesichert feststehende AU für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Das ist eine immens hohe Hürde und schließt auch nicht aus, dass bei ungesichertem Genesungsverlauf hier in Kette mehrere Jahre lang immer wieder eine mögliche Genesung innerhalb von 6 Monaten festgestellt wird.

Dazu ist auch keine Arbeitsfähigkeit in Vollzeit nötig. 3 Stunden am Tag im Wochenschnitt reichen.

Es geht aber noch weiter:

Gerade *wenn* AU vorliegen sollte, gäbe es erst recht Leistungen. Dann würden die betreffenden Personen nämlich in die echte Sozialhilfe aka Grundsicherung nach dem SGB XII fallen.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
lotti68
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Re: Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

Guten Morgen,

@Baden-57
Richtig ist, dass ich einen befristeten Vertrag hatte (August 2014 bis Juli 2015). Bereits im Okt 2014 passierte der Arbeitsunfall, der neben einer OP auch zahlreiche Stunden an Ergo- und Physio nach sich zog.
Ausgeheilt ist es aber nicht.

Ich habe in 2015 mal mit der Arbeitsagentur telefoniert und der nette Mann am anderen Ende meinte, würde ich wieder "gesund" geschrieben könnte ich ALG bekommen, sofern ich noch keinen Job gefunden hätte.
Bis dahin, also solange ich krank geschrieben sei durch den D-Arzt würde die BG weiterhin das VG zahlen.
Arbeitslos melden bräuchte ich mich aber nicht, wenn ich dem Markt eh nicht zur Verfügung stünde. Irgendwas von drei Stunden kam da noch, hab ich aber leider vergessen (unter drei Std tgl glaub ich).

Mich arbeitssuchend melden macht keinen Sinn. Ich werde dem Markt nicht zur Verfügung stehen.

Dass ich nun wieder hier bin liegt halt daran, dass mein (im Ausland sitzender) Arzt meinte, da es ein "deutscher" Arbeitsunfall sei ginge die Weiterbehandlung schneller vonstatten, was wichtig wäre. "Drüben" müsste ich, weil es halt nicht als AU gilt schon alleine auf ein MRI gute 6 Monate warten.
Möchte das nochmal sagen, damit hier kein falscher Eindruck entsteht.

Evtl Krankengeld beantragen möglich?

Reihenfolge:
Juli 2014 nach D gekommen
Aug 2014 befr. Job gefunden
Okt 2014 Unfall und anschließend AUfür 5 Wochen
März 2015 Arzt stellt fest 0 Heilung
Mai 2015 OP und anschließend AU
ab Juli 2015 VG (bis Nov 2015)
AU endet Nov 2015, da ich Punkt erreicht hatte, der ok schien und weil ich wieder "nach Hause" wollte (wäre der Unfall nicht gewesen, wäre ich schon eher nach Hause geflogen)
seit 30.03.2016 wieder in D, ab 01.04. Arbeitsvertrag (Kündigung dürfte kommen, verständlicherseits)

:shock:
lotti68
Stefanie145
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Stefanie145 »

lotti68 hat geschrieben:Evtl Krankengeld beantragen möglich?
Ob Sie Krankengeld beantragen können, hängt davon ab, wie Sie aktuell krankenversichert sind.

Nur wenn die Versicherung einen Krankengeldanspruch einschließt (z.B. Versicherungspflicht als Arbeitnehmer) kann auch Krankengeld beantragt werden.
lotti68
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Re: Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

Hallo Stefanie145,

da ich gerade erst am 31.03. eine Arbeitsvertrag beginnend mit dem 01.04. unterschrieben habe, bin ich pflichtversichert (heisst so oder?).

AU ab heute. Chirurg stellt eine zweite Op in Aussicht (Verkürzung der Elle aufgrund ulna plus variante und dem Schaden aus dem Unfall). Dauert dann alles so ca 3-4 Monate.

Der neue AG wird sicher die Kündigung rausschicken. Verständlich.

lotti68
Baden-57
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Baden-57 »

Hallo,

zu berücksichtigen ist, dass innerhalb der ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers keine Gehaltszahlung erfolgt, also direkt an die GKV sich wenden.
lotti68
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Re: Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

Hallo Baden-57,

danke für diese Info!!

Auf der Website meiner KK ist kein Formlar für den Antrag auf Kranknegeld zu finden. Schreibt man dann einen formlosen Antrag und reicht den nebst AU Bescheinigung des Arztes ein?

Kenne mich damit wirklich gar nicht aus :/

Danke!
lotti68
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Re: Verletztengeld

Beitrag von lotti68 »

....

Das gehört vielleicht eigentlich nicht in diesen Fred, aber ich versuchs dennoch, um nicht noch mehr aufzumachen.

Kann mir jemand sagen, ob ich als Patientin (BG Fall) eine zweite Meinung eines "niedergelassenen" D-Arztes erfragen darf. Die vrogeschlagene OP ist ja doch nicht so ganz ohne und deshalb würde ich schon gerne die Meinung eines weiteren Arztes erfragen, der nicht in der UBS tätig ist (ohne den Ärzten dort auf die Füße treten zu wollen - kann mich da definitiv nicht beschweren bislang!!)

Danke schön und einen schönen Sonntag!
Baden-57
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Baden-57 »

Sie haben genrell das Recht, vor einer OP sich einer anderen ärztliche Untersuchung stellen zu dürfen, dazu brauchen Sie lediglich vom Hausarzt einen neuen Überweisungsschein; ich habe dieses Procedere selber Ende 2014 durchgezogen, weil bei einer OP ein Krankenhausaufenthalt von 5 Tagen angedacht war, dies war mir eindeutig zu lang und eine andere Klinik hat nach der Untersuchung einen Aufenthalt von nur 3 Tagen vorgermerkt.
Baden-57
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Re: Verletztengeld

Beitrag von Baden-57 »

lotti68 hat geschrieben:Hallo Baden-57,

danke für diese Info!!

Auf der Website meiner KK ist kein Formlar für den Antrag auf Kranknegeld zu finden. Schreibt man dann einen formlosen Antrag und reicht den nebst AU Bescheinigung des Arztes ein?

Kenne mich damit wirklich gar nicht aus :/

Danke!

NEIN,
denn man geht zum Arzt, lässt sich dort untersuchungen und erhält dann vom Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bis dato war es in Deutschland üblich, dass man für eine längere AU i.d.R. nach 6 Wochen nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes der KK eingereicht hat sondern von der Krankenkasse einen "Schein" erhielt, welcher vom Arzt auszufüllen und vom Patienten dann an die KK geschickt werden musste; wenn man weiter AU war, hat dann die KK wiederum einen Auszahlungschein geschickt, wiederum zum Arzt,......JETZT ist die Änderung, dass die KK's die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes anerkennen ohne dass die KK den "eigenen Schein" verwenden; dient zum Abbau der Bürokratie,.....bin mir aber nicht sicher, ob dies bereits überall usus ist, falls noch nicht, nur die AU des Arztes verwenden.

lG
ratte1
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Re: Verletztengeld

Beitrag von ratte1 »

Baden-57 hat geschrieben:
lotti68 hat geschrieben:Hallo Baden-57,

danke für diese Info!!

Auf der Website meiner KK ist kein Formlar für den Antrag auf Kranknegeld zu finden. Schreibt man dann einen formlosen Antrag und reicht den nebst AU Bescheinigung des Arztes ein?

Kenne mich damit wirklich gar nicht aus :/

Danke!

NEIN,
denn man geht zum Arzt, lässt sich dort untersuchungen und erhält dann vom Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bis dato war es in Deutschland üblich, dass man für eine längere AU i.d.R. nach 6 Wochen nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes der KK eingereicht hat sondern von der Krankenkasse einen "Schein" erhielt, welcher vom Arzt auszufüllen und vom Patienten dann an die KK geschickt werden musste; wenn man weiter AU war, hat dann die KK wiederum einen Auszahlungschein geschickt, wiederum zum Arzt,......JETZT ist die Änderung, dass die KK's die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes anerkennen ohne dass die KK den "eigenen Schein" verwenden; dient zum Abbau der Bürokratie,.....bin mir aber nicht sicher, ob dies bereits überall usus ist, falls noch nicht, nur die AU des Arztes verwenden.

lG
Hallo,

m.E. geht es Lotti68 nicht um den Auszahlschein, sondern um den Antrag auf Verletztengeld. Der ist weiterhin erforderlich und man kann diesen entweder schriftlich oder telefonisch anfordern.

MfG
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