Ich habe ein Problem das ich gerne schildern möchte:
Es bestand eine PKV Zusatzversicherung, die letzten 3 Jahre auf Anwartschaft.
Diese wollte ich jetzt in Europa aktivieren, sie ist hier durchführbar.
Nach ein paar Telefonaten mit der Hotline hieß es diese muss gekündigt und umgewandelt werden, das Gespräch war im Oktober
Und ich solle eine Kulanzanfrage wegen der 3monatigen Frist zum Jahresende stellen.
Ich informierte mich dann online über die Kündigungsformalitäten und fand auf der Forum seit einigen der Versicherung unter der
Rubrik Ratgeber folgendes:
Zitat:
Wie kündige ich meine Versicherung?
Damit diese rechtskräftig ist, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Generell gilt: Sie müssen grundsätzlich schriftlich und innerhalb bestimmter Fristen kündigen, am besten per Einschreiben oder Fax. Zudem müssen Sie Ihre Kündigung eigenhändig unterschreiben. Bitten Sie den Versicherer außerdem um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Die jeweilige Kündigungsfrist steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Vertrages. Zusätzlich gilt das Gesetz für Versicherungsverträge (VVG). (Link: http://www.gesetzeim-internet.de/bundes ... gesamt.pdf )
Zitatende.
Auch in den AVBs steht Kündigung in Schriftform. Für eine Kündigung muss man im Kontaktbereich ein Formular runterladen, unterschreiben und per Post versenden. Dies vermieden ich natürlich.
Also öffnete ich eine Kontaktbox im Bereich Auskünfte/ich möchte eine Frage zu meinem Vertrag stellen mit folgendem Text:
....Bitte ich aus Kulanz um eine Kündigung zum 31.12.16 da diese hier in Spanien nicht nötig ist und eine Versicherung in Europa möglich ist.
Ich wurde damals nicht korrekt beraten und mir wurde die Anwartschaft empfohlen. MfG...Name (keine Unterschrift)
Ich vergaß das Wort "Prüfung" einer Kulanz!
10 Tage später kam die Kündigungsbestätigung und mir wurde ganz anders... Widerruf natürlich nicht möglich.
Ich schrieb sofort eine unterzeichnete Änderungsmitteilung.
Antwort: die Versicherung ist gekündigt, neue Gesundheitsfragen sind erforderlich.
Nach fast 30 Jahren kennt die Versicherung natürlich meine Gesundheit, dies wird mit Sicherheit abgelehnt... Dafür hatte ich ja die Anwartschaft.
Eine beauftragte Onlineberatung kam zu folgender Antwort:
In Ihrer Mail vom 19.10. haben Sie ausdrücklich die Kündigung erklärt.
Ob und welche Form der Kündigung nun vorgeschrieben ist, ist für die rechtliche Bewertung letztlich egal, denn die xxx kann auch eine Kündigung freiwillig akzeptieren, wenn die Form eine andere ist.
Anders etwa als bei einem notariellen Beurkundungsbedürfnis führt hier die Nichteinhaltung der Form nicht zu einer Unwirksamkeit.
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die -wenn sie einmal erklärt ist- auch nicht etwa zurückgenommen werden kann.
Übrigens wurde der Eintrag im Bereich Ratgeber auf der Internetseite der Versicherung kurz nach meiner Anfrage entfernt!!!
Die Versicherung begründet die Kündigung mit:
Gemäß unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben sein. Hierfür kommen zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail in Betracht. Es müssen die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung erkennbar gemacht sein. Dies war in der Mail vom der Fall. Somit haben wir die Kündigung bestätigt. (Ist dann Textform)
Diese Versicherung ist sehr wertvoll und ich möchte sie nicht verlieren.
Ich würde mich freuen wenn jemand hier die Rechtslage kennt, habe den ganzen Vorfall auch schon PKV Ombudsmann mitgeteilt.
Liebe Grüße und einen gesunden Rutsch ins Neue Jahr

