Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrecht
Moderator: FDR-Team
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Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrecht
Hallo,
mal eine interessante Frage zum Thema Karenzzeit im AR.
Also, nehmen wir mal an AN hat eine RS Versicherung mit einer Karenzzeit von 3 Monaten. So, am 25.06 schließ er eine Versicherung ab. AN hat am 31.05 zum 31.07 fristgerecht gekündigt. AN konnte 5 Tage Urlaub nicht mehr nehmen. Im Vertrag von AN steht, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag spätestens 2 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen diese. Das ist also am 30.09. AN hat am 30.09 die 5 Tage nicht ausbezahlt bekommen. Er forder den AG am 30.09 schriftlich aus die 5 Tage auszubezahlen und setzte eine Frist von 10 Werktagen. Der AG reagiert nicht. AN wendet sich an einen Anwalt.
Hätte hier die RS bezahlen müssen? Die Karenzzeit der RS ist am 26.09 vorbei?
Danke
mal eine interessante Frage zum Thema Karenzzeit im AR.
Also, nehmen wir mal an AN hat eine RS Versicherung mit einer Karenzzeit von 3 Monaten. So, am 25.06 schließ er eine Versicherung ab. AN hat am 31.05 zum 31.07 fristgerecht gekündigt. AN konnte 5 Tage Urlaub nicht mehr nehmen. Im Vertrag von AN steht, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag spätestens 2 Monate nach Ende des Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen diese. Das ist also am 30.09. AN hat am 30.09 die 5 Tage nicht ausbezahlt bekommen. Er forder den AG am 30.09 schriftlich aus die 5 Tage auszubezahlen und setzte eine Frist von 10 Werktagen. Der AG reagiert nicht. AN wendet sich an einen Anwalt.
Hätte hier die RS bezahlen müssen? Die Karenzzeit der RS ist am 26.09 vorbei?
Danke
Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Der Rechtsgrund für die Streitigkeit war vor dem Vertragsabschluss entstanden.
Daher stellt sich die Frage nach der Wartezeit gar nicht.
Daher stellt sich die Frage nach der Wartezeit gar nicht.
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Topicstarter - FDR-Mitglied
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Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Warum?
Das der AG nicht zahlt, hat er dich erst 10 Tage nach dem 30.9 erfahren, und nicht vorher? Da war die Karenzzeit doch um.
Das der AG nicht zahlt, hat er dich erst 10 Tage nach dem 30.9 erfahren, und nicht vorher? Da war die Karenzzeit doch um.
Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Der Rechtsgrund für die "Nichtzahlung" war die Kündigung und diese ist vor dem Versicherungsvertragsabschluss ausgesprochen worden.
Im Übrigen war die Ausschlussfrist für die Nachzahlung verstrichen, es sei denn, die Nachforderung ist dem AG am 30.9 noch [b]zugegangen[/b], z.B. per Fax.
War der Anwalt, den man zu Rate gezogen hat, stumm?
Woher kommen die Vorbehalte vor dem professionellen Berater?
Im Übrigen war die Ausschlussfrist für die Nachzahlung verstrichen, es sei denn, die Nachforderung ist dem AG am 30.9 noch [b]zugegangen[/b], z.B. per Fax.
War der Anwalt, den man zu Rate gezogen hat, stumm?
Woher kommen die Vorbehalte vor dem professionellen Berater?
Zuletzt geändert von locarno am 16.01.17, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Die Forderung war am 31.7. fällig.prof_haase hat geschrieben:Warum?
Das der AG nicht zahlt, hat er dich erst 10 Tage nach dem 30.9 erfahren, und nicht vorher? Da war die Karenzzeit doch um.
Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Ja, das ändert aber nichts daran, dass die Forderung aus der Kündigung heraus bereits entstanden war, als noch keine RSV bestand.FM hat geschrieben:Die Forderung war am 31.7. fällig.prof_haase hat geschrieben:Warum?
Das der AG nicht zahlt, hat er dich erst 10 Tage nach dem 30.9 erfahren, und nicht vorher? Da war die Karenzzeit doch um.
Die Nichtgewährung des Resturlaubes ist ja keine eigene Angelegenheit die mit der Ursache, der Kündigung, nichts zu tun hat.
"Die Versicherer gewähren keinen Schutz mehr, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", so Versicherungsberater Georg Pitzl aus Bobingen.
Liegt die Kündigung auf dem Tisch, kann nicht schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. "
Quelle: ÖKO-TEST Januar 2014
Re: Frage zur Karenzzeit bei RS Versicherungen im Arbeitsrec
Der Arbeitnehmer will aber nicht gegen die Kündigung klagen (die er selbst erklärt hat), sondern auf Urlaubsabgeltung. Dieser Anspruch entsteht nicht mit der Kündigungserklärung, sondern erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - denn bis dahin ist der Urlaubsanspruch noch in natura vorhanden. Würde man das Entstehen des Urlaubsanspruches an sich als relevantes Ereignis nehmen, dürfte er ja auch bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis nicht unter den Versicherungsschutz fallen; andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis auch nicht.locarno hat geschrieben: "Die Versicherer gewähren keinen Schutz mehr, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", so Versicherungsberater Georg Pitzl aus Bobingen.
Liegt die Kündigung auf dem Tisch, kann nicht schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. "
Im Ergebnis hier aber das gleiche, allerdings wegen der Wartezeit.