Guten Tag.
Vor kurzem brannte die Wohnung meines Vaters komplett aus. Durch die niedrige Rente habe ich gegenüber dem Vermieter gebürgt. Aus dem gleichen Grund gab es weder Haftpflicht- noch Hausratversicherung. Die Kosten der Sanierung übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.
Sollte meinem Vater die Schuld am Brand nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit über die Bürgschaft meinerseits die Kosten der Sanierung bei mir geltend zu machen. Bisher ist die Brandursache nicht eindeutig geklärt. Mein Vater war zur Brandzeit in der Wohnung und hat glücklicherweise keinen Personenschaden davon getragen. Sämtliche Besitztümer sind allerdings dem Brand zum Opfer gefallen.
Der Gutachter der Versicherung bestätigt mündlich das die Brandursache wohl nicht nachzuweisen sei. Allerdings nur mündlich...
Die Kripo hat den Fall ebenfalls untersucht. Nun ist ein Brief der Staatsanwaltschaft gekommen das die Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung eingestellt worden seien. Mein Vater kann sich nicht erinnern.
Nun zur Frage: Ist die Versicherung an diese Ermittlung gebunden bzw übernimmt sie dieses Ergebnis bevor sie einen Rechtsstreit riskiert? Gibt es Erfahrungswerte wo Versicherungen trotz gegenteiliger Meinung der Staatsanwaltschaft geklagt haben? Wie ist die Rechtslage?
Danke und Gruß Bill29
Haftung nach Brandschaden
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Re: Haftung nach Brandschaden
Hallo,
der Versicherer wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dann seine Erfolgsaussichten für einen Regress prüfen. Möglicherweise hat der Versicherer auch einen eigenen Ursachenermittler beauftragt, da die Polizei nicht zwingend die Ursache ermitteln muss.
Die Polizei interessiert sich nicht ob ein Brand leicht oder grob fahrlässig entstanden ist, die Versicherung jedoch schon. Sollte der Brand durch grob fahrlässiges handeln entstandenen ist, wird ein Regress üblicherweise eingeleitet.
Beste Grüße
der Versicherer wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dann seine Erfolgsaussichten für einen Regress prüfen. Möglicherweise hat der Versicherer auch einen eigenen Ursachenermittler beauftragt, da die Polizei nicht zwingend die Ursache ermitteln muss.
Die Polizei interessiert sich nicht ob ein Brand leicht oder grob fahrlässig entstanden ist, die Versicherung jedoch schon. Sollte der Brand durch grob fahrlässiges handeln entstandenen ist, wird ein Regress üblicherweise eingeleitet.
Beste Grüße
Re: Haftung nach Brandschaden
Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, dürfte es der Versicherung äüßerst schwer fallen, hier Regress geltend zu machen, denn ein Gutachter der Versicherung dürfte zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Re: Haftung nach Brandschaden
Vielen Dank für die Antworten
2 Antworten - 2 Meinungen
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Re: Haftung nach Brandschaden
Nicht wirklich. Selbst wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter eingeschaltet hat, muss diese dem Vater grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, um ihn zur Verantwortung ziehen zu können. Man kann aber davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren eingestellt hat, kein derartiges Fehlverhalten feststellen konnte, sonst hätte sie es kaum eingestellt.Bill29 hat geschrieben:2 Antworten - 2 Meinungen![]()
Abgesehen davon empfinde ich es als fraglich, dass man als Bürge grundsätzlich auch für grobe Fahrlässigkeit aufkommen muss, wenn man die Bürgschaft lediglich für die Mietbelange (Kaution und Miete) gegeben hat. Mir ist nicht bekannt, dass jemand anderes für Sachbeschädigung eines anderen aufkommen muss. Was genau steht in dem Bürgschaftsvertrag?
Ich bin kein Jurist.
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Re: Haftung nach Brandschaden
Hallo,
die Staatsanwaltschaft verfolgt keine grobe Fahrlässigkeit, warum sollte sie das auch tun? Die Polizei welche die Ermittlungen zunächst führt und dann an die Staatsanwaltschaft abgibt untersucht oftmals nicht die Ursache sonderlich genau, sofern keine Indizien für eine Brandstiftung oder ein Personenschaden vorliegt.
Es kommt nicht selten vor, dass die Polizei den Brandversicherer darum bittet, einen Ursachenermittler einzuschalten, da sie selbst keinen eigenen Ermittler einschalten möchte. Darüber hinaus kommt es auch regelmäßig vor, dass der Versicherer einen eigenen Ursachenermittler einschaltet, auch wenn die Polizei ermittelt hat. Dies ist natürlich auch abhängig vom Sachverhalt und der Schadenhöhe.
Es ist immer schwierig aus ein paar Sätzen eine 100% korrekte Antwort zumerteilen, zumal die Materie sehr komplex ist.
Beste Grüße
die Staatsanwaltschaft verfolgt keine grobe Fahrlässigkeit, warum sollte sie das auch tun? Die Polizei welche die Ermittlungen zunächst führt und dann an die Staatsanwaltschaft abgibt untersucht oftmals nicht die Ursache sonderlich genau, sofern keine Indizien für eine Brandstiftung oder ein Personenschaden vorliegt.
Es kommt nicht selten vor, dass die Polizei den Brandversicherer darum bittet, einen Ursachenermittler einzuschalten, da sie selbst keinen eigenen Ermittler einschalten möchte. Darüber hinaus kommt es auch regelmäßig vor, dass der Versicherer einen eigenen Ursachenermittler einschaltet, auch wenn die Polizei ermittelt hat. Dies ist natürlich auch abhängig vom Sachverhalt und der Schadenhöhe.
Es ist immer schwierig aus ein paar Sätzen eine 100% korrekte Antwort zumerteilen, zumal die Materie sehr komplex ist.
Beste Grüße