Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz)
Moderator: FDR-Team
Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz)
Hallo,
von Nachbarn wissen wir das bei uns trotz nicht vorhandenem Bebauungsplan quasi alles verboten ist. Es ist also damit zu rechnen das bei dem geplanten Mehrfamilienhaus im Garten uns ein ähnlicher Weg begleitet.
Welche Rechtsschutzversicherung würde ein solches Verfahren absichern und mit welcher Laufzeit ca. in Jahren ist zu rechnen?
von Nachbarn wissen wir das bei uns trotz nicht vorhandenem Bebauungsplan quasi alles verboten ist. Es ist also damit zu rechnen das bei dem geplanten Mehrfamilienhaus im Garten uns ein ähnlicher Weg begleitet.
Welche Rechtsschutzversicherung würde ein solches Verfahren absichern und mit welcher Laufzeit ca. in Jahren ist zu rechnen?
Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Also die Thematik welche Versicherung sollte im Versicherungsrecht geklärt werden.Emeliane hat geschrieben:Welche Rechtsschutzversicherung würde ein solches Verfahren absichern und mit welcher Laufzeit ca. in Jahren ist zu rechnen?
Bezüglich der Laufzeit..... Moment ich justiere noch.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Nachbarn heißt, es ist ein Wohngebiet? Oder ist das gar Außenbereich, wo gar nicht gebaut werden darf? Ein ähnlicher Weg? Ähnlich zu was? Mehrfamilienhaus im Garten? Das heißt da steht ein Haus und in dem Garten des Hauses wird ein Mehrfamilienhaus gebaut??Emeliane hat geschrieben:Hallo,
von Nachbarn wissen wir das bei uns trotz nicht vorhandenem Bebauungsplan quasi alles verboten ist. Es ist also damit zu rechnen das bei dem geplanten Mehrfamilienhaus im Garten uns ein ähnlicher Weg begleitet.
Welche Rechtsschutzversicherung würde ein solches Verfahren absichern und mit welcher Laufzeit ca. in Jahren ist zu rechnen?
Was es da braucht ist ein Architekt oder sonst ein Fachmann, der sich mal ansieht, wie die örtlichen Vorschriften aussehen und der dann ggf. mit dem Bauamt auslotet, was da zu machen ist. Dann wird ein Bauantrag gestellt. Das ist erstmal nichts, was vor Gericht ausgefochten wird, von daher glaube ich nicht, dass eine Rechtschutzversicherung da nötig wird. Es sei denn, es ist geplant, an allen Vorschriften vorbei etwas zu bauen, was nicht erlaubt ist, und das vor Gericht zu erstreiten.
Bisschen dürftig die Info im Eingangsbeitrag...
Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Klingt danach als wollte man das gemeindliche Einvernehmen einklagen. Was ich allerdings für nahezu aussichtslos halte.
Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Ja es ist ein Wohngebiet aus den 1960 zigern viele Schwarzbauten aus dieser Zeit. Ein riesen Grundstück 1000qm und wir selbst haben ein "mini" Haus (110qm) das vorne an die Straße geklatscht ist. Der Garten ist also RIESIGralph12345 hat geschrieben: Nachbarn heißt, es ist ein Wohngebiet?
Genau in meinem Garten soll ein MFH gebaut werden oder besser ich möchte das gerne. Das Nebengebäude (gleiche Grundstücksgröße) wurde von einem Investor gekauft und der hat versucht 4 DHH darauf zu sezten. Das ist abgelehnt worden obwohl "kein Bebauungsplan" vorliegt. Jetzt setzt er 2 DDH vorne an die Straße.ralph12345 hat geschrieben: Das heißt da steht ein Haus und in dem Garten des Hauses wird ein Mehrfamilienhaus gebaut??
Ich unterstelle dem Investor des Nachbargrundstücks der wie oben beschrieben viel versucht hat, das er das maximale umgesetzt hat. Beim Gespräch kam heraus das die (ich nenne sie mal unqualifiziert) Nachbarregel in unserem Grundstücksquadrat kein "legales" Gebäude mit Hinterhausbebauung hat und von daher er auch keines erwirken konnte.ralph12345 hat geschrieben: Was es da braucht ist ein Architekt oder sonst ein Fachmann, der sich mal ansieht, wie die örtlichen Vorschriften aussehen und der dann ggf. mit dem Bauamt auslotet, was da zu machen ist.
Nach meinem Verständnis muss für so eine Aussage aber ein Bebauungsplan vorliegen der wiederum fehlt. Ein erstes Gespräch und besichtigung vor Ort (mit Architekt) lief darauf hinaus, das man bei dem Mitarbeiter der für den Bereich zuständig ist nicht mit gutem Willen rechnen kann und er noch über 20 Jahre bis zur Pensionierung hat.
Daher die Überlegung sich ggf. auf einen Rechtsstreit ein zu lassen aber dann halt nur mit Rechtsschutzversicherung. Und dann die Frage welche ist die richtige?
Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Ein Bebauungsplan regelt die Bebauung von Grundstücken, kann also bestimmte Bauvorhaben ermöglichen aber auch verhindern (§ 30 BauGB).Emeliane hat geschrieben:Beim Gespräch kam heraus das die (ich nenne sie mal unqualifiziert) Nachbarregel in unserem Grundstücksquadrat kein "legales" Gebäude mit Hinterhausbebauung hat und von daher er auch keines erwirken konnte.
Nach meinem Verständnis muss für so eine Aussage aber ein Bebauungsplan vorliegen der wiederum fehlt.
Gibt es keinen Bebauungsplan, sind immer noch bestimmte Bauvorhaben möglich und andere nicht. In diesem Fall gelten nur andere Regeln (§ 34 und § 35 BauGB):
Innenbereich:
In der Vorschrift des § 34 BauGB dient - mangels Bebauungsplan - die nähere Umgebung als Prüfungsmaßstab, dies dürfte die von Ihnen als "Nachbarregel" bezeichnete Vorschrift sein.
Danach müsste sich das neue Haus u.a. nach der "überbaubaren Grundstücksfläche" in die "Eigenart der näheren Umgebung" einfügen. Daran scheitert das Vorhaben, wenn die nähere Umgebung davon geprägt ist, dass die Grundstücksbereiche hinter der Straßenrandbebauung bisher unbebaut sind. Ein neues Gebäude in diesen Bereichen würde sich dann nicht einfügen (Stichwort: faktische Baugrenze).
Außenbereich:
Handelt es sich um Außenbereich, dürfte das MFH gemäß § 35 BauGB ohnehin unzulässig sein, egal wo.
Dass man die Frage vor Gericht klären lassen will ist aber natürlich legitim.
Das kann auch Sinn machen, da insbesondere das Einfügeerfordernis des § 34 BauGB vom Gesetzgeber leider sehr unkonkret normiert ist und viel Auslegung bedarf. So kann man sich z.B. zu der Frage, welche Grundstücke noch zu der in der Vorschrift genannten "näheren Umgebung" zählen, durch alle Instanzen streiten ...
Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Vor allem sollte man aufpassen wenn man so was anfasst, dass das alte Haus nicht ein Schwarzbau ist bzw irgendetwas nicht genehmigungsfähig. Ansonsten kann einem das auf die Füße fallen. In Vorfeld sind hier, so denke ich ein Anwalt für Baurecht und ein Architekt unerlässlich. Bevor man irgendwas anfasst!
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Kein Bebauungsplan trotzdem alles verboten (Rechtsschutz
Die Antwort von Azik trifft es ja ganz gut:
1. Wenn es in der Nachbarschaft keine Bebauung in zweiter Reihe (im Garten gibt), dann fügt sich Dein Vorhaben nicht ein und ist daher nicht genehmigungsfähig
2. Wenn es in der Nachbarschaft keine Mehrfamilienhäuser gibt, dann fügt sich Dein Vorhaben nicht ein und ist daher nicht genehmigungsfähig.
Wenn Du einen Rechtsstreit anzettelst, dann kannst Du davon ausgehen, dass tatsächlich in den nächsten 20-30 Jahren keine Bebauung Deines Gartens möglich ist. Als einzig möglichen Weg würde ich hier sehen, dass man an die zuständigen örtlichen Politiker herantritt und versucht diese davon zu überzeugen, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird und darin eine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt wird.
Den Wunsch, ein MFH in zweiter Reihe in einem von Einfamilienhäusern geprägten Umfeld zu bauen halte ich dabei dennoch für aussichtslos. Denkbar wäre aus meiner Sicht, dass der Bau von Einfamilienhäusern über so einen Bebauungsplan in zweiter Reihe erlaubt wird. Dazu müsste aber nicht nur die Politik, sondern auch die Nachbarn mitspielen.
1. Wenn es in der Nachbarschaft keine Bebauung in zweiter Reihe (im Garten gibt), dann fügt sich Dein Vorhaben nicht ein und ist daher nicht genehmigungsfähig
2. Wenn es in der Nachbarschaft keine Mehrfamilienhäuser gibt, dann fügt sich Dein Vorhaben nicht ein und ist daher nicht genehmigungsfähig.
Nein, das ist falsch. Die Aussage trifft gerade dann zu, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.Beim Gespräch kam heraus das die (ich nenne sie mal unqualifiziert) Nachbarregel in unserem Grundstücksquadrat kein "legales" Gebäude mit Hinterhausbebauung hat und von daher er auch keines erwirken konnte. Nach meinem Verständnis muss für so eine Aussage aber ein Bebauungsplan vorliegen der wiederum fehlt.
Bei aussichtslosen Verfahren hilft auch eine Rechtsschutzversicherung nicht. Mir ist übrigen keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die so etwas abdecken würde.Daher die Überlegung sich ggf. auf einen Rechtsstreit ein zu lassen aber dann halt nur mit Rechtsschutzversicherung. Und dann die Frage welche ist die richtige?
Wenn Du einen Rechtsstreit anzettelst, dann kannst Du davon ausgehen, dass tatsächlich in den nächsten 20-30 Jahren keine Bebauung Deines Gartens möglich ist. Als einzig möglichen Weg würde ich hier sehen, dass man an die zuständigen örtlichen Politiker herantritt und versucht diese davon zu überzeugen, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird und darin eine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt wird.
Den Wunsch, ein MFH in zweiter Reihe in einem von Einfamilienhäusern geprägten Umfeld zu bauen halte ich dabei dennoch für aussichtslos. Denkbar wäre aus meiner Sicht, dass der Bau von Einfamilienhäusern über so einen Bebauungsplan in zweiter Reihe erlaubt wird. Dazu müsste aber nicht nur die Politik, sondern auch die Nachbarn mitspielen.