Hallo Ihr Lieben,
folgende Frage:
Ein Handwerker(Installateur) führt im März 2015 einen Auftrag aus (kompletter Einbau eines Badezimmers).
Im März 2017 entsteht ein erheblicher Wasserschaden, Ursache mangelhafter Einbau der Duschwanne.
Im Februar 2016 hat er seine Firma jedoch abgemeldet.
Wie würde das versicherungstechnisch aussehen ?
Müsste seine Haftpflichtversicherung, die er zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten (hoffentlich) hatte, den Schaden übernehmen, auch wenn er jetzt nicht mehr haftplichtversichert ist ?
Herzlichen Dank für Eure Antworten !
Liebe Grüße
Ina-Elena
Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpflicht
Moderator: FDR-Team
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- Registriert: 28.02.06, 22:28
Re: Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpfli
Hallo,
nehmen Se wenn möglich nicht den Umweg über die Haftpflichtversicherung des Verursachers sondern melden den Schaden direkt bei Ihrer Gebäudeversicherung. Dort erhalten Sie zumindest für den Durchnässungsschaden Deckung. Die Gebäudeversicherung wird dann versuchen Regress zu nehmen.
Beste Grüße
nehmen Se wenn möglich nicht den Umweg über die Haftpflichtversicherung des Verursachers sondern melden den Schaden direkt bei Ihrer Gebäudeversicherung. Dort erhalten Sie zumindest für den Durchnässungsschaden Deckung. Die Gebäudeversicherung wird dann versuchen Regress zu nehmen.
Beste Grüße
Re: Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpfli
In wieviel Bereichen wollen sie das Thema nun noch ausbreiten?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpfli
Und zwar zum Neuwert, aber leider hat der Hausbesitzer bei der Gebäudeversicherung gespart. Nach den Offenbarungen in einem anderen Thread beinhaltet die Gebäudeversicherung des betreffenden Hausbesitzers nur das Risiko Feuer. Er ist also auf die Versicherung eines anderen angewiesen und möchte hier nur noch einmal bestätigt wissen, dass die Haftpflicht des insolventen Installateurs für den Schaden eintritt.Blanker Hans hat geschrieben:nehmen Se wenn möglich nicht den Umweg über die Haftpflichtversicherung des Verursachers sondern melden den Schaden direkt bei Ihrer Gebäudeversicherung. Dort erhalten Sie zumindest für den Durchnässungsschaden Deckung.
Re: Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpfli
Hallo,
ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.
@Blanker Hans:
Leider ! hat der Vermieter keine Gebäudeversicherung, sondern nur Brand-und Haftpflicht.
@Hanomag
genau so ist es, der Vermieter, der an diesem ganzen Schaden absolut unschuldig ist, möchte nun, sicherlich nachvollziehbar, irgendeine Versicherung finden, die für den erheblichen Schaden, ca € 20.000,-- aufkommt.
Da die Installateur-Firma nicht mehr besteht, stellte sich die Frage, ob eine Haftpflicht-Versicherung des Installateurs, die er zum Zeitpunkt der Arbeiten hatte, auch jetzt noch für diesen Schaden eintreten würde, auch wenn es jetzt weder Firma noch Haftpflicht-Versicherung gibt.
Durch Internet-Recherchen hat der Vermieter jetzt 2 unterschiedliche Informationen erhalten.
1. Die Versicherung zahlt bei Schäden auch noch 3 Jahre nach Beendigung der Arbeiten
2. Die Versicherung zahlt bei Schäden auch noch 5 Jahre nach Beendigung der Arbeiten
wenn zum Zeitpunkt der Arbeiten eine Versicherung bestand, unabhängig, ob jetzt noch eine Versicherung besteht.
Für den Vermieter ein gewisser "Lichtblick", sofern eben zum Zeitpunkt der Arbeiten eine Versicherung bestand.
"leider hat der Hausbesitzer bei der Gebäudeversicherung gespart"
Der Vermieter hat bisher, im Mieter-Interesse, versucht, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten, denn Versicherungskosten können voll umgelegt werden.
@ktown:
"In wieviel Bereichen wollen sie das Thema nun noch ausbreiten?"
Meine Fragen stelle ich in den entsprechenden Unterforen.
Meine hier gestellte Frage bezog sich auf "Versicherungs-Recht".
Diese Frage, bzw. die Antwort, könnte durchaus auch für andere Hilfe Suchende von Interesse sein.
Für die Lösung des sehr unangenehmen umfangreichen Falles, den ich wirklich niemandem wünsche, sind Informationen aus verschiedenen Bereichen notwendig.
Den Forum-Regeln konnte ich nicht entnehmen, dass es nicht erlaubt ist, in verschiedenen Unterforen Fragen zu stellen.
Und für die Informationen, die ich bisher im Forum recht.de erhalten habe, bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ina-Elena
ganz herzlichen Dank für Eure Antworten.
@Blanker Hans:
Leider ! hat der Vermieter keine Gebäudeversicherung, sondern nur Brand-und Haftpflicht.
@Hanomag
genau so ist es, der Vermieter, der an diesem ganzen Schaden absolut unschuldig ist, möchte nun, sicherlich nachvollziehbar, irgendeine Versicherung finden, die für den erheblichen Schaden, ca € 20.000,-- aufkommt.
Da die Installateur-Firma nicht mehr besteht, stellte sich die Frage, ob eine Haftpflicht-Versicherung des Installateurs, die er zum Zeitpunkt der Arbeiten hatte, auch jetzt noch für diesen Schaden eintreten würde, auch wenn es jetzt weder Firma noch Haftpflicht-Versicherung gibt.
Durch Internet-Recherchen hat der Vermieter jetzt 2 unterschiedliche Informationen erhalten.
1. Die Versicherung zahlt bei Schäden auch noch 3 Jahre nach Beendigung der Arbeiten
2. Die Versicherung zahlt bei Schäden auch noch 5 Jahre nach Beendigung der Arbeiten
wenn zum Zeitpunkt der Arbeiten eine Versicherung bestand, unabhängig, ob jetzt noch eine Versicherung besteht.
Für den Vermieter ein gewisser "Lichtblick", sofern eben zum Zeitpunkt der Arbeiten eine Versicherung bestand.
"leider hat der Hausbesitzer bei der Gebäudeversicherung gespart"
Der Vermieter hat bisher, im Mieter-Interesse, versucht, die Nebenkosten so gering wie möglich zu halten, denn Versicherungskosten können voll umgelegt werden.
@ktown:
"In wieviel Bereichen wollen sie das Thema nun noch ausbreiten?"
Meine Fragen stelle ich in den entsprechenden Unterforen.
Meine hier gestellte Frage bezog sich auf "Versicherungs-Recht".
Diese Frage, bzw. die Antwort, könnte durchaus auch für andere Hilfe Suchende von Interesse sein.
Für die Lösung des sehr unangenehmen umfangreichen Falles, den ich wirklich niemandem wünsche, sind Informationen aus verschiedenen Bereichen notwendig.
Den Forum-Regeln konnte ich nicht entnehmen, dass es nicht erlaubt ist, in verschiedenen Unterforen Fragen zu stellen.
Und für die Informationen, die ich bisher im Forum recht.de erhalten habe, bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ina-Elena
Re: Versicherungsleistungen auch nach Erlöschen der Haftpfli
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