in einer kniffligen Fragestellung komme ich nicht so recht weiter und hoffe hier auf Hilfe zur Beurteilung der Rechtslage.
Um das ganze zu veranschaulichen mache ich es an einem fiktiven Beispiel fest.
Unternehmer U erwirbt einen Radlader oder eine andere Baumaschine, die er gewerblich einsetzt. Aufgrund von Sondervereinbarungen erhält er auf den Neupreis einen Rabatt von 50 % und zahlt lediglich 60k anstelle von 120k. Nach einigen Monaten beschädigt Schädiger S die Maschine so schwer, dass die Instandsetzungskosten 80k betragen würden. Nun wäre der Schaden durch den Versicher von U zu regulieren (z. B. Betriebshaftpflicht oder Kfz Haftpflicht Versicherer).
Angenommen zum Zeitpunkt des Schadens hatte die Maschine einen Marktwert (Wiederbeschaffung einer gebrauchten Maschine gleicher Güte) von 100k.
Somit würden die folgenden Punkte zutreffen:
1) Die Maschine hat einen Marktwert von 100k und eine Instandsetzung unter Berücksichtigung des Marktwertes wäre in jedem Fall wirtschaftlich.
2) Da der oben genannte Rabatt von 50% nach wie vor bei einer Neubeschaffung gewährt wird, wäre eine Neubeschaffung der günstigste weg (60k anstatt 80k für die Instandsetzung)
3) Grundsätzlich wäre in einem Haftpflichtschadenfall eine Instandsetzung bis 130% denkbar
Nun meine Fragen zu einer derartigen Sachlage
a) Kann von U erwartet werden das er anstelle der Instandsetzung eine neue Maschine anschafft (würde den Schaden mindern)?
b) Kann U auf eine Instandsetzung bestehen?
c) Kann U auf eine Instandsetzung bis 130% bestehen ?
d) Muss U seinen Einkaufspreis und Rabatte überhaupt offen legen ? Falls ja muss er dies von sich aus oder nur auf Anfrage?
D) Falls a) zutrifft und er eine neue Maschine anschaffen muss, müsste er sich auf die neue Maschine Abzüge für eine Besserstellung gefallen lassen obwohl der Marktwert höher lag?
E) Falls b) und c) zutreffen - dann wäre hier für die 130 % Regel vermutlich der Marktwert zugrunde zu legen und nicht der Neupreis ?!
F) Falls b) und c) zutreffen - könnte er ergänzend einen merkantilen Minderwert fordern? Die Maschine hätte nach einem derartigen Schaden ja einen geringeren Marktwert
So ich denke damit habe ich alle meine Fragen gestellt und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt und erläutert wie hier die Rechtslage ist. Wäre klasse wenn ihr mir kurz erklärt warum und wieso sich die Lage so darstellt wie sie sich darstellt

Lieben Gruß.