Hier wird nichts propagiert. Ich versuche nur aus Unwissenheit im Trüben zu fischen und versuche zu ergründen, wieso der Anwalt erstens den Mandanten nach der Erstberatung weggeschickt und und zweitens beim geschädigten abrechnet und nicht direkt bei der gegnerischen Versicherung.freemont hat geschrieben:Wenn ein Geschädigter Anwaltskosten geltend macht, muss er das auf eine Anspruchsgrundlage stützen. Irgendwelche "Sätze der gegnerischen Versicherung" sind keine Anspruchsgrundlage. Es kann aber sein, dass das hier in diesem Forum gegen das geltende Recht so propagiert werden soll. Das weiss ich nicht.
Sie werden es kaum glauben, aber auch sowas ist in einem Forum erlaubt. Auch wenn sie der Meinung sind, es gibt nur eine Richtung und das muss grundsätzlich Ihre sein.
Der TE soll aus der Diskussion und den einzelnen Aspekten heraus sich ein Bild machen. Es soll und darf nicht beraten werden. Daher sind auch Statements Andersdenkender zulässig.

Ich habe also den Vergleich mit Kassenpatienten und Privatpatienten heran gezogen und die Frage gestellt, ob es vielleicht bei den Abrechnungsmöglichkeiten mit den Versicherungen eventuell weniger zu holen gibt, als beim Mandanten direkt.