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Eine lange bestehende Gebäudeversicherung schreibt auf der Lastschriftmitteilung bis zum Jahr 2013: "Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert, Wohngebäude, Berechnungsgrundlage ist der derzeitige Anpassungsfaktor 16,0800 ...". Auf der im darauf folgenden Jahr erhaltenen Lastschriftmitteilung steht abweichend davon nunmehr: " Wohngebäudeversicherung, Berechnungsgrundlage ist der Anpasungsfaktor von 16,45 ..." Keine Silbe mehr von " zum gleitenden Neuwert". Auf dem zugehörigen Produktinformationsblatt steht nun ergänzend: "Je nach Vertragsgestaltung ersetzen wir Ihnen den ortsüblichen Neubauwert, den Neuwert ODER DEN ZEITWERT DES GEBÄUDES". Neuwert oder Zeitwert können bei einem älteren Gebäude weit auseinander liegen. Bei einem Vertrag "zum gleitenden Neuwert" wäre bei einem Totalschaden der Neuaufbau des zerstörten Gebäudes finanziell abgesichert. Wie sieht es bei der geänderten Formulierung bezüglich des "Anpassungsfaktors als Berechnungsgrundlage" aus und wenn die Formulierung "zum gleitenden Neuwert" nirgendwo mehr steht?
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