Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

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Mobbingopfer
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Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Mobbingopfer »

Sachverhalt:
Eine angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Alter = 60 Jahre.
Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 700,- €.
Versichert sind alle üblichen anfallenden Kosten.

Frage:
Gibt bzw. gäbe es eine Möglichkeit für sie, sich bei einer anderen Krankenversicherung
- auch privaten Krankenversicherung - beitragsgünstiger zu versichern ?

Vielleicht hat ja jemand von Ihnen bereits einen solchen Krankenversicherungswechsel vollzogen.

Für Antworten bedanke ich mich bereits ganz herzlich im voraus.
ktown
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von ktown »

Also wenn ich mal die höchste Stufe des TV-L für Lehrer zugrunde legen würde, dann wäre der Anteil für die Krankenkasse für den AN nur 350.-EUR.

Man sollte vielleicht, anstatt über einen Wechsel nachzudenken, beim AG nachfragen wieso hier soviel zum Abzug kommt.
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windalf
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von windalf »

Ich versteh die Frage nicht ganz. Jeder Angestellte der nicht privat versichert ist der im (oder über) Bereich der Beitragsbemessungsgrenze verdient zahlt diese ca 700 EUR im Monat, von denen der Arbeitgeber knapp die Hälfte trägt.

Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung ist als Angestellter nur möglich, wenn über der JAEG verdient wird (In 2018 sind das 59.400 EUR).

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung mit 60 Jahren ist (wenn man keien Anwartschaft hat) aus reinen Kostengründen nur selten sinnvoll... (Irgendwie fehlen da noch Informationen)
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von FM »

Der Tarifrechner einer PKV sagt, dass man einschl. Pflegeversicherung und Krankentagegeld, aber ohne Chefarzt und Einzelzimmer auf recht genau 600 Euro käme, also 100 Euro weniger. Davon kommen dem Arbeitnehmer aber nur 50 Euro zugute. Und wenn sie schon 60 ist, bleibt es dann lebenslänglich bei dem teuren Tarif, während in der GKV in einigen Jahren sich der Beitrag nach der Rente richten würde.
SusanneBerlin
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von SusanneBerlin »

Eine angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Alter = 60 Jahre.
Der monatliche Beitrag beläuft sich auf 700,- €.
Haben Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil addiert oder wie kommt dieser hohe Betrag zustande?

Es ist richtig, dass die Beiträge in der PKV unabhängig sind vom Einkommen, dafür müssen Vorerkrankungen angegeben werden und verursachen ggf. Zuschläge.

Zudem ist der Beitrag in der PKV vom Alter abhängig, mit dem man in die PKV einsteigt, da im Alter höhere Krankeitskosten entstehen als im jungen Alter und die PKV von den Beiträgen Rücklagen bildet. Wenn man erst mit 60 Jahren einsteigt, ist der Tarif entsprechend hoch. Zudem sinken die Tarife in der PKV nie, sondern können auch noch höher werden, während bei der GKV der Beitrag bei niedrigerem Einkommen (Rente) auch entsprechend wieder sinkt.

Eine Rückkehr in die GKV ist mit über 60 Jahren nicht mehr möglich. Man sollte sich das also gut überlegen, ob man wegen kurzfristiger Einsparungen während der wenigen Jahre bis zum Renteneintritt, wechselt und dafür sein restliches Leben lang mehr zahlt als in der GKV.
Gibt bzw. gäbe es eine Möglichkeit für sie, sich bei einer anderen Krankenversicherung
Der Beitragssatz der gesetzlicgen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt auf einen Arbeitnehmeranteil von 14,6% plus Zusatzbeitrag 0,9% vom Bruttoeinkommen.
Es gibt einen kleinen Spielraum in den Beitragssätzen einzelner GKVen, das bewegt sich im Bereich von einem halben Prozent, da die Kassen den Zusatzbeitrag von gesetzlich normierten 0,9% leicht angeben oder senken dürfen , siehe Zusatzbeitrag (wikipedia). Wenn es einem auf dieses halbe Prozent ankommt, kann man entsprechend zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Grüße, Susanne
Hanomag
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Hanomag »

ktown hat geschrieben:Also wenn ich mal die höchste Stufe des TV-L für Lehrer zugrunde legen würde, dann wäre der Anteil für die Krankenkasse für den AN nur 350.-EUR.

Man sollte vielleicht, anstatt über einen Wechsel nachzudenken, beim AG nachfragen wieso hier soviel zum Abzug kommt.
Das sollte man wirklich tun.
Mobbingopfer hat geschrieben:Sachverhalt:
Eine angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Man könnte gerade glauben, die Fragestellerin sei verbeamtet. Denn nur dann zahlt der Arbeitgeber in der gesetzlichen KV keinen Zuschuss, obwohl er sich die Beihilfe einspart. Vielleicht hat die GKV die Lehrerin wie eine Beamtin eingestuft?
windalf
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von windalf »

Man könnte gerade glauben, die Fragestellerin sei verbeamtet.
Wiso das? Wieviel eindeutiger als
Eine angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
soll es denn noch werden?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Hanomag
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Hanomag »

windalf hat geschrieben:
Man könnte gerade glauben, die Fragestellerin sei verbeamtet.
Wiso das? Wieviel eindeutiger als
Eine angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) ist in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.
soll es denn noch werden?
Haste wohl nicht kapiert, dass ich dies der GKV unterstelle. Wieviel eindeutiger als
Hanomag hat geschrieben:Vielleicht hat die GKV die Lehrerin wie eine Beamtin eingestuft?
soll es denn noch werden?
SusanneBerlin
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von SusanneBerlin »

@Hanomag
Beamte sind bekanntlich von der Pflichtversicherung in der GKV befreit.
Wenn sich ein Beamter trotzdem in einer GKV versichert, dann geht das nur auf Basis der freiwilligen Versicherung.
Meinten Sie das?

Ein freiwillig in der GKV versicherter Beamter wird aber nicht anders eingestuft als ein Nicht-Beamter, die Beihilfeberechtigung verschafft ihm in der GKV weder Vorteile noch Nachteile.
Grüße, Susanne
Zollkodex-Ritter
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

SusanneBerlin hat geschrieben:@Hanomag
Ein freiwillig in der GKV versicherter Beamter wird aber nicht anders eingestuft als ein Nicht-Beamter, die Beihilfeberechtigung verschafft ihm in der GKV weder Vorteile noch Nachteile.
Stimmt so nicht ganz. Die haben einen geringeren Beitragssatz, weil die Krankenkasse keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten muss. Ist aber marginal.

Ich vermute es auch, dass sie bei der Krankenkasse ODER im Entgeltzahlungssystem als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied geführt ist. Denn das kommt mit den 700 Euro geschätzt hin, denn bei E13 wäre der AN-Anteil um die 310 Euro, mit Pflegeversicherung 370 Euro.
Mobbingopfer
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Mobbingopfer »

Um es in aller Deutlichkeit nochmals zu sagen:
Die ( also die Lehrerin) zahlt selbst die 700,-€ direkt an die Kasse.
SusanneBerlin
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von SusanneBerlin »

Mobbingopfer hat geschrieben:Um es in aller Deutlichkeit nochmals zu sagen:
Die ( also die Lehrerin) zahlt selbst die 700,-€ direkt an die Kasse.
Sie überweist den Betrag selbst an die Krankenversicherung?
Dann hat sie doch auch irgendwann eine Beitragsberechnung erhalten.
Seit wann ist das so?

Hat sie zufällig irgendwelche Zusatzversicherungen über Wahlleistungen (z.B. für bessere Versorgung beim Zahnersatz oder Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer im Krankenhaus) bei dieser Krankenkasse abgeschlossen?

Und welchen Status sie hat, gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig versichert, kann sie nicht beantworten?
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von Evariste »

Hier stimmt etwas nicht. Laut dem ersten Beitrag ist die Lehrerin angestellt. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, die Hälfte des Krankenkassenbeitrags (naja, nicht genau die Hälfte, aber ungefähr). Und der Rest wird üblicherweise direkt vom Gehalt einbehalten.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Lehrerin gar nicht angestellt ist, sondern selbständig ("freie Mitarbeiterin"). Oder sie ist entgegen den Angaben doch verbeamtet.
windalf
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von windalf »

Ich spekuliere mal. Krankgeschrieben seit über 78 Wochen aber der Arbeitsvertrag ist noch nicht gekündigt.

Lösungsansatz. Statt sich als Mobbingopfer zu fühlen einfach mal Selbstbewusstsein zulegen und wieder arbeiten gehen und schon zahlt der Arbeitgeber wieder fast hälftig die Versicherung mit....
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Sehr hoher Krankenversicherungsbeitrag (700,- € mtl.)

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben:Hier stimmt etwas nicht. Laut dem ersten Beitrag ist die Lehrerin angestellt. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, die Hälfte des Krankenkassenbeitrags (naja, nicht genau die Hälfte, aber ungefähr). Und der Rest wird üblicherweise direkt vom Gehalt einbehalten.

Die Vermutung liegt nahe, dass die Lehrerin gar nicht angestellt ist, sondern selbständig ("freie Mitarbeiterin"). Oder sie ist entgegen den Angaben doch verbeamtet.
Sie sagt nur, sie "zahlt selbst den beitrag an die Krankenkasse". Das ist bei frw. Versicherten schon richtig. Aber als Arbeitnehmer bekommen sie eben die ca. Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt. Dass der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag selbst an die KK überweist kann man zwar vereinbaren, davon ist aber eher abzuraten und es wäre die Abweichung vom Normalfall.

Allerdings kann auch die Pflichtversicherung aus anderen Gründen als dem Überschreiten der JAEG entfallen sein. Dann kann anderes zutreffen. Lehrer an Schulen (im Sinne des Schulrechts) können nicht selbständig tätig sein in dieser Funktion (ständige Rechtsprechung des BAG). Aber der Lehrer kann z.B. anderweitig hauptberuflich selbständig sein.
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