A fährt besoffen B über den Haufen. Tatvorwurf fahrl. Gef. des Straßenverkehrs mit fahrl. Körperverletzung.
Krankenkasse des B fordert Regress unter 5T€, ob das abschließend ist, kann nicht gesagt werden.
Ansprüche des B stehen noch aus, könnten aber die Gesamtsumme über 5T € bringen.
KFZ-Haftpflicht verweigert gegenüber Krankenkasse des B die Leistung.
Ich hatte es immer so im Hinterkopf, dass bei fahrl. Begehung die Haftpflicht im Außenverhältnis immer zahlt und im Innenverhältnis bis 5T € Regress nimmt.
KFZ-Haftpflicht sieht es anders und verweist die Krankenkasse an den (zahlungsunfähigen) A. Gibt es da eine neue Regelung oder habe ich das seit Jahren falsch gesehen?
Leistungsfreiheit bei Trunkenheitsfahrt im Außenverhältnis
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Leistungsfreiheit bei Trunkenheitsfahrt im Außenverhältnis
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein
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Re: Leistungsfreiheit bei Trunkenheitsfahrt im Außenverhält
Unsere Tochter wurde von einem stark alkoholisierten Autofahrer angefahren. Ihren Schaden und Schmerzensgeld hat die Versicherung des Unfallfahrers "vorgestreckt". Der Autofahrer musste die Summe in Raten bei der Versicherung abbezahlen.
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