Hoffe ich stelle diese Frage richtig.
Mal angenommen Person A weiß das bei Person B Schuhe ausziehen Pflicht ist, Person A möchte ein Geschenk bei Person B abgeben, bei Person B ist einiges los durch weiteren Besuch, Person A beschließt min doch einen Moment zu bleiben betritt allerdings mit Schuhen die Wohnung wo sich ein Stein in der Sohle befand der der in einem ca 20qm großen Raum ein Bereich von ca 0,5qm sichtbar zerkratzt hat.
Person A hat dies nun seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, die einen Gutachten beantragt hat welches eine Reparatur oder teilauatausch ausschließt und nur ein komplettaustausch möglich ist, worauf die Versicherung einen Gutachter vorbei schickt der diesen Schaden als nicht gravierend genug bezeichnet und ein kompletttausch zu rechtfertigen vielmehr wären es normale Abnutzung und Verschleiß.
Mal. Angenommen das laminat ist 4 Jahre alt und weist ausser diesem Schaden ansonsten keinerlei Kratzer, Verschleiß oder ähnliches auf, ist die Versicherung dann im Recht?
Mal angenommen der kompletttausch würde etwa 1000€ kosten was laut dem gutachter völlig akzeptabel sei, er einen Zeitwert von etwa 800€ angibt aber den Schaden mit 200€ regulieren will was laut ihm schon großzügig sei da er auch noch eine teilschuld mit einrechnen könnte weil Person B nicht drauf geachtet hat ob wirklich die Schuhe ausgezogen wurden.
Würde mich freuen mal zu hören wie sich hier so das Rechtlich wirklich verhält
Ob
1. Person B es wirklich hinnehmen müsste sich mit 200€ abspeisen zu lassen
2. Person B wirklich auch noch eine Teilschuld angehängt werden kann (auf einer Feier mit 10 Besuchern) um die Person B sich nebenbei auch kümmert (Speisen und Getränke)
3. Person B nicht eigentlich zumindest der Zeitwert 800€ zusteht
Wie ist die Rechtslage