Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

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Kamikaze2001
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Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von Kamikaze2001 »

Guten Tag zusammen,
folgender frei erfundener Fall:

A schließt über den Versicherungsmakler B eine Versicherung bei der Gesellschaft C ab. C arbeitet wiederum mit verschiedenen Versicherungen zusammen.
Nach einigen Jahren bekommt A Post, dort kündigt C an den Versicherer zu wechseln und dadurch ggf. die Preise anpassen zu müssen. Dann hört A nichts mehr davon, wundert sich allerdings das im Februar dann ein fast doppelt so hoher Beitrag abgebucht wurde. Auf Nachfrage wird ihm mitgeteilt das die neuen Vetragsunterlagen ja an B per Mail gesendet wurden und man nun sozusagen "Pech hat", da man ja das Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat.

A hat von B keinerlei Unterlagen bekommen, nach dem Vertragsabschluss vor etwa 4 Jahren hat er überhaupt nichs mehr von B gehört.

Wie wäre sowas nun rechtlich zu bewerten? Und mit wem muss A sich nun streiten, mit B der die Unterlagen scheinbar nicht weitergeleitet hat oder mit C mit dem er nun einen neuen und teuren Vertrag abgeschlossen haben soll?
Und wenn es in den AGB heißt "der Widerruf beginnt mit Zusendung des Versicherungsscheines", muss A diesen dann haben oder reicht es aus wenn dieser irgendwo hin geschickt wurde?

Besten Dank.
lottchen
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von lottchen »

A wird ja schon immer einen Vertrag mit C gehabt haben. Den B nur vermittelt hat. Also dürfte C der jetzige Ansprechpartner sein, schließlich hat C ja auch den Wechsel angekündigt. A könnte C fragen, wann wer wohin welche neuen Unterlagen geschickt hat und einen Nachweis dafür verlangen. Ist es überhaupt vereinbart, dass wichtige Unterlagen wie geänderte Versicherungsscheine per E-Mail gesendet werden?
Kamikaze2001
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von Kamikaze2001 »

lottchen hat geschrieben: Ist es überhaupt vereinbart, dass wichtige Unterlagen wie geänderte Versicherungsscheine per E-Mail gesendet werden?
Ja, laut dem Vertrag werden Unterlagen per Email zugestellt. Allerdings steht dort die Email von A und nicht von B drin.
Nun soll aber B diese Informationen bekommen haben laut Aussage von C.
C meint also seine Aufgaben, also den rechtzeitigen Zugang, erfüllt zu haben. Allerdings kann A ja nichts widerrufen was er gar nicht bekommen hat?!
lottchen
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von lottchen »

Wenn im Vertrag steht dass E-Mails mit Vertragsänderungen an A zu gehen haben, diese aber letztendlich von C an B geschickt werden ist der Vertrag natürlich nicht erfüllt.
Aber hier wurde doch geschrieben, dass A vorab informiert wurde, dass es Änderungen geben wird.Wie? Per E-Mail an A? Per Post? Von wem? Von C? Also wußte doch C auch genau, wie man A erreicht?
freemont
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von freemont »

Kamikaze2001 hat geschrieben:
lottchen hat geschrieben: Ist es überhaupt vereinbart, dass wichtige Unterlagen wie geänderte Versicherungsscheine per E-Mail gesendet werden?
Ja, laut dem Vertrag werden Unterlagen per Email zugestellt. Allerdings steht dort die Email von A und nicht von B drin.
Nun soll aber B diese Informationen bekommen haben laut Aussage von C.
C meint also seine Aufgaben, also den rechtzeitigen Zugang, erfüllt zu haben. Allerdings kann A ja nichts widerrufen was er gar nicht bekommen hat?!
Den Zugang bei A muss doch C beweisen. Wenn C das nicht kann, kann nach wie vor widerrufen werden, die Frist hat noch nicht zu laufen begonnen, die Vertragsänderung ist dann auf jeden Fall unwirksam.

Es ist aber unklar, welche Funktion der B hat. Wenn es irgendwo im Regelwerk vereinbart ist, dass der B Empfangsvollmacht für A hat, wäre die Zustellung an B auch gegenüber A wirksam.

Dann könnte man überlegen, ob B dem A haftet. Wenn der verbummelt hat die Mail weiterzuleiten würde er dem A für den Schaden haften der entstanden ist, weil A den Widerruf verpasst hat.
Kamikaze2001
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von Kamikaze2001 »

lottchen hat geschrieben:Aber hier wurde doch geschrieben, dass A vorab informiert wurde, dass es Änderungen geben wird.Wie? Per E-Mail an A? Per Post? Von wem? Von C? Also wußte doch C auch genau, wie man A erreicht?
A wurde von C per Briefpost über die bevorstehende Änderung informiert. Auch eine Mail-Adresse von A ist bekannt und theoretisch wäre auch hier ein Kontakt möglich gewesen, zum einen weil es eben so vereinbart wurde, zum anderen weil auch die Mails dort regelmäßig abgerufen werden.
Warum aber diese Mail, vermutlich vorab ein Angebot und anschließend der neue Vertrag, an B gingen ist ja eben das Unverständliche...
freemont hat geschrieben: Es ist aber unklar, welche Funktion der B hat. Wenn es irgendwo im Regelwerk vereinbart ist, dass der B Empfangsvollmacht für A hat, wäre die Zustellung an B auch gegenüber A wirksam.
B hat eigentlich keine Funktion. Er ist lediglich der Vertreter gewesen der nach Hause kam und den Vertrag damals abgeschlossen hat. Eine Art Vollmacht ihm gegenüber gab es nicht.
Aber selbst wenn, hätte B dann nicht auch die Unterlagen weiterleiten müssen? Oder anders gefragt: Wenn man sozusagen einen Makler/Vertreter hätte mit einer solchen Vollmacht, reicht es dann aus wenn er die Unterlagen bekommt oder muss der Kunde diese in den Händen haben bevor ein Widerrufsrecht beginnt?
freemont
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Re: Versicherung - Zugang von Unterlagen - Widerruf

Beitrag von freemont »

Kamikaze2001 hat geschrieben:... Wenn man sozusagen einen Makler/Vertreter hätte mit einer solchen Vollmacht, reicht es dann aus wenn er die Unterlagen bekommt oder muss der Kunde diese in den Händen haben bevor ein Widerrufsrecht beginnt?

https://de.wikipedia.org/wiki/Versicher ... utschland)

Die entscheidende Frage dürfte sein, wer denn den Makler beuftragt hat. So wie ich das sehe, war das nicht der Kunde. D.h. der Makler war weder Erfüllungsgehilfe des Kunden, noch dessen Empfangsvertreter oder -bote. Er wurde vom Versicherer eingeschaltet.

Wenn dem so wäre, hätte bis heute die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, mangels Zugang des Versicherungsscheins.
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