Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

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Etienne777
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Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Beitrag von Etienne777 »

Versicherungsnehmer VN hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, bei der 300 € pro Schadensfall vereinbart sind. Nun kommt es zu einem Schadensfall, bei dem VN anwaltlich vertreten ist und teilweise obsiegt. Das Gericht bestimmt, daß VN die Kosten zu 1/3 tragen muß und der Gegner zu 2/3. Legen wir mal hypothetisch Gesamtkosten von 1800 € zugrunde, von diesen müßte VN also 600 € tragen, der Gegner 1200 €.

Die Rechtsschutzversicherung rechnet nun wie folgt: 600 € auf Seiten VN abzüglich 300 € Selbstbeteiligung macht für uns als Rechtsschutzversicherung 300 € Zahlung. Nun lese ich dazu im Web vielfach, daß der Anwalt des VN das vom unterlegenen Gegner erstattete Geld nicht 1:1 an die Rechtsschutzversicherung des VN weiterzuleiten hat, sondern davon zunächst die 300 € Selbstbeteiligung an VN zurückzugeben habe und nur den verbleibenden Rest dann der RV gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage das aber so sei, steht leider nicht dazu, nur, daß es viele Anwälte unrichtig machen würden, indem sie den gesamten vom Gegner kommenden Erstattungsbetrag an die RV weiterreichen und der VN auf seiner Selbstbeteiligung sitzen bleibt, selbst wenn er zu großen Teilen - aber eben nicht komplett - obsiegt hat.

Wie ist das nun wirklich? Und auf welche Rechtsnorm würde sich das stützen?
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Hanomag
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Re: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Beitrag von Hanomag »

Ich habe noch nie gehört, dass die Selbstbeteiligung im Falle einer Teilschuld nur anteilig zu zahlen ist. In Deinem Beispiel übernimmt Deine Versicherung nur die um die Selbstbeteiligung verminderten anteiligen Kosten.
Etienne777
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Re: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

Beitrag von Etienne777 »

Ich habe zwischenzeitlich mal weiter im Web gesucht und dieses hier gefunden:

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/rechts ... ung-f22561

Allerdings ist das nicht mehr ganz taufrisch und ich kann das Genannte auch nicht wirklich aus dem § 67 VVG herauslesen, aber wir haben ja einige sehr kompetente User hier. :D
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