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Moderator: FDR-Team
Re: Scheingeschäft bei LebensversicherungWie gesagt das wurde hier nur gepostet wegen Bezug zum anderen Thread, der mittlerweile hier hin her verschoben wurde. Kann also gerne verschoben werden. Ehrlich gesagt blicke ich hier nicht wirklich durch bzw. habe erhebliche Schwierigkeiten mit der Zuordnung
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Re: Scheingeschäft bei Lebensversicherungund wieso wird ein neuer Thread aufgemacht? Ich schiebe mal beides zusammen und dann ins Versicherungsrecht Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth. "Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Hinterlegung Amtsgericht und Klage
Weil ich davon ausging die Fragestellungen seien grundsätzlich andere und die Diskussion solle hier immer auf einem abstrakten Niveau geführt werden. Daher sollte der Verweis nur dem Verständnis dienen. Aber wenn das so klar geht ist das für mich natürlich auch ok. Wobei die neue Fragestellung nun etwas unter geht, da sie nun auf Seite 1 gerutscht ist und der Titel das ganze auch nicht mehr wirklich wiedergibt. Also jedenfalls wäre ich nun vor allem an einer Betrachtung hierzu interessiert: https://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1816202#p1816202
Re: Hinterlegung Amtsgericht und KlageUm wieviel Geld geht es denn? Wenn eh kaum was eingezahlt wurde, kann doch auch nicht viel rausgekommen sein. Grüße, Susanne
Re: Hinterlegung Amtsgericht und KlageZinszahlungen liefen in der Zeit wohl weiter. Jedenfalls geht es nun nach 34 Jahren bestehen des Vertrags um knapp 6000 Euro.
Re: Hinterlegung Amtsgericht und KlageHat niemand eine Idee?
Ich formuliere die zentrale Frage nochmals etwas anders: Angenommen B = Versicherungsnehmer, A = Versicherte Person und C = Versicherungsvertreter schließen eine Firmendirektversicherung ab, wobei die Willenserklärungen von B und C in Wirklichkeit darauf abzielen eine Lebensversicherung mit B als Versicherungsnehmer UND versicherter Person abzuschließen worin A überhaupt nicht vorkommt (und A somit keinerlei Ansprüche aus dem Vertrag haben soll). Zwar war A bekannt, dass die Bedingungen für die Versicherung (Angestelltenverhältnis) nicht erfüllt waren allerdings ging A (irriger/gutgläubiger/fahrlässiger/...) Weise davon aus den Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben und wusste insbesondere nichts davon, dass B in einem verdeckten Geschäft als Versicherungsnehmer UND versicherte Person benannt werden sollte. Liegt in diesem Fall ein Scheingeschäft mit Grundlage §117 vor oder greift in dem Fall z.B. §116 geheimer Vorbehalt? Kommen unter den zuvor genannten Voraussetzung (u.a. auch 34 Jahre Laufzeit) noch andere Nichtigkeitsgründe für den abgeschlossenen Vertrag und/oder den verdeckten Vertrag in Betracht?
Re: Hinterlegung Amtsgericht und KlageEine kurze Frage bzgl. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es nicht möglich ist einfach so Akten in einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt einzusehen? Der Anwalt schreibt A nämlich nun er könne leider keine Auskünfte zu vermeintlich aus Akten gewonnen Erkenntnissen weitergeben nennt aber ein Aktenzeichen welches auf UJs lautet und dessen Akten A angeblich anfordern könne.
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